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AW: Blasenkrebs
Hallo Anne,
wenn Du dann den Bescheid vom Versorgungsamt hast, mache eine Kopie für den Arbeitgeber. Eine Kündigung wird nach Aktenlage entschieden. Du darfst die Diagnose schwärzen, wenn Du nicht möchtest, dass der AG weiß, warum Du jetzt schwerbehindert bist. Alles Gute weiterhin für Dich!!!!! Liebe Grüße floh
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Gruß floh |
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