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#1
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Herrje Conny, deine Ausdrucksweise ist sowas von "daneben"
ausser Niveaulos fällt mir da nichts mehr ein. Der Knigge wäre wohl ein empfehlenwertes Buch für Dich. Zu bestellen bei Amazon Gute Besserung Christine |
#2
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Hallo ,
ich verstehe die ganze Aufregung nicht. Ist doch ganz klar eine Unfallversicherung übernimmt nur den Schaden der durch einen Unfall entstanden ist und nicht mehr. Ist aus welchen Grund immer - muß kein Krebs sein - eine Vorschädigung da, wird dieser verursachende Umstand bei der Schadensbemessung mit einbezogen. Das hat mit einer Krebserkrankung nicht zu tun, niemand zahlt für etwas ohne Zahlungsgrund. Bei voreiliger Kündigung muss man halt aufpassen, das kann man draus lernen. Gruß Jürgen (Thorax) |
#3
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@ Christine R.
Super Idee, da bestelle ich gleich einen Duden für Dich mit. Das Geld habe ich für Westentaschen-Philosophen wie Dich übrig. |
#4
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Hallo Ihr Lieben,
also ich bin ja schwerbehindert und krebskrank und habe eine Unfallversicherung. Wurde vorher nicht gefragt, ob ich behindert oder krank bin.... Schon komisch, wie das alles so gehandhabt wird... Liebe grüße floh (kirsten)
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Gruß floh |
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