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  #1  
Alt 19.05.2006, 08:55
Anne53 Anne53 ist offline
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Beiträge: 236
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Das ist doch mal eine gute Nachricht.
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  #2  
Alt 19.05.2006, 11:43
Lisy Lisy ist offline
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Registriert seit: 02.03.2006
Beiträge: 47
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo Mirinam,

zu deiner Frage mit dem Sozialrecht kann ich überhaupt nichts beitragen, da ich in den Niederlanden wohne und zudem Freiberuflerin bin. Ich trage alles selber. Zudem gibt es in den NL keine Reha, keine Kuren und eine Frühverentung auch nicht (und schon gar nicht für Selbstständige). Der Nachteil ist klar, jede Krankheit kostet mich und meine Familie Stangen von Geld. Der Vorteil: mir ist klar, dass nur ich für mich, meine Gesundheit UND meine Einkünfte verantwortlich bin. Das macht mich auch stark.

Eine zweite Sache: ein Borderline-Tumor (den hatte ich auch, die Geschichte kannst du hier im Forum nachlesen unter Eierstockentfernung nach B-T) ist KEIN Krebs. Er wird zwar immer unter EK aufgeführt, ist aber eine Sonderart, die nur in äußerst seltenen Fällen (die es natürlich gibt, das streite ich nicht ab) in einen Krebs umschlägt. Aus dem Grund würde ich mich nie mit Frauen gleichstellen, die EK-Krebs haben (incl. Chemos, Nebenwirkungen und Ängsten), auch wenn ich eine große Bauch-OP hatte und mir beide Eierstöcke entfernt wurden.

Ob man das nun Kastration oder anders nennt, ist mir relativ egal (zum Thema siehe auch : http://www.parlament.gv.at/pls/porta...G_038995.HTML). Die Sache hat Konsequenzen für mein Leben, an erster Stelle, dass mein Wunsch nach einem dritten Kind unerfüllt bleibt. An zweiter Stelle, dass ich vorzeitig mit Wechseljahrsbeschwerden konfrontiert werde, die ich nicht sehr lustig finde und für die meine Umgebung im freundlichsten Fall ein mildes, wohlwollendes Lächeln übrig hat, meistens aber schweigendes Desinteresse. Mein Akzeptierungsprozess war zweistufig, denn die erste OP ist schon zwei Jahre her, während der 2. Eierstock erst vor 2 Monaten entfernt wurde. Ganz alleine habe ich das allerdings nicht geschafft, ich habe mir haptotherapeutische Unterstützung gesucht. Das hat mir sehr geholfen. Und im Kern bin ich immer ich. Diese Gewissheit bleibt, auch wenn ich jede Nacht 4 mal schweißgebadet aufwache und passionierter Sex für mich im Augenblick vor allem eine angenehme Erinnerung an verflogenene Zeiten ist.

Liebe Grüße und alles Gute
Lisy (zur Zeit der 1. OP 39 Jahre alt)
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  #3  
Alt 24.05.2006, 21:35
Benutzerbild von Flips
Flips Flips ist offline
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Ort: im Voralpenland
Beiträge: 325
Frage AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo, Ihr Lieben

welche "Vorteile" kann ich aus einem Schwerbehindertenausweis ziehen?

Wurde vor knapp 2 Jahren einer Totaloperation nach Borderlinetumor unterzogen. Bin jetzt 41 Jahre, ohne Kinder, ohne Mann.

Aber anscheinend wieder gesund....

Ganz viel d a n k e für Eure Mitteilungen.

Moni
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  #4  
Alt 24.05.2006, 21:48
Anne53 Anne53 ist offline
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Registriert seit: 27.08.2005
Beiträge: 236
Standard AW: Sozialrecht nach Ovarialcarcinom

Hallo Flips,

je nach Grad der Behinderung kannst Du einen bestimmten Betrag von der Steuer absetzen. Bei 50% ca. 500,- im Jahr (kann jetzt auch falsch sein, ich weiß es nicht so genau).
Du hast einen besseren Kündigungsschutz.
Je nach Arbeitsplatz hast Du etwas weniger Arbeitszeit oder etwas mehr Urlaubsanspruch.
Details kannst Du beim Versorgungsamt oder z.B. bei einem Verband wie dem VDK erfragen.

Anne
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