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#1
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
hallo hans,
du schreibst die beste Lösung ist ein Antarg auf volle Erwerbminderungsrente? wer kann die bekommen, wovon hängt die ab?und wo stellt man die? Mein Freund ist nämlich erst seid Dez. 05 angestellt bei seinem Arbeitgeber, hat sonst als Student mit dementsprechenden Tarif dort gearbeitet, hat also nie eingezahlt in die Rentenkasse. ich möchte euch schonmal für eure Antworten danken.danke birgit und hans. |
#2
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Hallo Hans, auch ich werde Anfang August von meiner KK ausgesteuert.
Mein Rentenantrag auf EU-Rente läuft seit 10/05 und ist schon einmal abgelehnt worden.Ich warte auf den Widerspruchsbescheid. Man empfahl mir privat, bei der Arge vorzusprechen, denen ich meine Situation erklärte und ein Formular in die Hand gedrückt bekam zur weiteren Bearbeitung. In den vorherigen Berichten wird geschrieben, daß die Arge Ü-Geld bezahlen muß, andererseits wird die Sozi mit ins Spiel gebracht. Muß U-Geld, weil mein AG keine Kündigung ausgesprochen hat, gezahlt werden oder wann muß ich zur Sozi? Jeder spricht vom VDK, ich bin rechtschutzversichert und möchte zum Ra. Warum ist der VDK so wichtig? Vielleicht hat jemand schon diese Problematik hinter sich und kann zusätzlich noch etwas berichten. Lieben Gruß Ivima |
#3
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Hallo..............
da ich auch dem VDK beigetreten bin kann ich Dir sagen, das die Abkürzung für Verein der Kriegsversehrten UND Behinderten (=Schwerbehinderten) steht. D.h. dieser Verein ist spezialisiert auf alle Fragen u. Probleme, die u.a. auch im Zusammenhang mit einer EU-Rente stehen. Falls ein Rentenantrag auf Ablehnung durch die BfA stößt, geben sie beim VDK Rechtsbeistand und führen mit ihren spezialisierten RA Widerspruch bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Sie helfen natürlich auch weiter, wenn es z.B. um Schwerbehindertenausweis geht usw. Ich zahle im Monat 4 Euro (kann von Region zu Region geringfügig differieren) und habe direkt Beratung. Ich hoffe, ich konnte ein klein wenig weiterhelfen Grüße, Loulilein |
#4
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Hallo Ivama
wenn du in einer rechtschutzversicherung bist. und diese das sozialrecht mit abdeckt ist das Ok aber leider haben Rechtsschutzversicherungen oft hohe Eigenbeteildigungen und decken manche Beratungen nicht mit ab. Ich bin auch rechtsschutzversichert und beim Sozialverband ist ähnlich dem VDK. Weil ich dann auch Hilfe beim ausfüllen der Formulare habe und im Widerspruch. Sonst würde ich dann meine eigenbeteildigung 100€ zahlen und im Jahr zahle ich nur 60€ beim verband. Für einen Rechtsstreit vor dem Sozialgericht ist die Rechtsschutzversicherung bestimmt sehr gut. So zu deiner anderen Frage: du bekommst das Geld vom AA als Nahtlosigkeitsgeld. Das heißt du hast eine ungekündigte Stelle und bist gleichzeitig arbeitssuchend aber nicht vermittelbar. Das erhälst du 12 Monate, es sei denn du bist schon alt (altersgrenze weuiiß ich nicht meine aber über 50) dann sind es 18 Monate. Dnach kommt Harz 4 drücke die Daumen, dass deine Rente durch kommt. Ich warte auch allerdings noch im Erstantrag und muß näcste Woche zu einem zweiten Gutachter Barbara |
#5
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Hallo,
nur ein kleiner Hinweis: Sozialgerichtsverfahren sind immer kostenlos. Allerdings weiß ich nicht, ob dies Anwaltskosten mit einschließt. Gruß Andreas |
#6
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Vielen Dank für eure Beiträge. Es beruhigt mich erstmal ein wenig.
Bis bald und alles Gute Ivima |
#7
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Gibt es Krankengeld insgesamt nur für 18 Monate, auch bei unterschiedlichen aufeinander folgenden Krankheiten, oder zählt es ab der neuen Diagnose wieder von vorne? Hat jemand Erfahrungen damit? Vielen Dank für event. Antworten. Gaby
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Gib jedem Tag die Chance, der schönste deines Lebens zu werden. www.palliaktiv.de |
#8
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AW: Wie lange Krankengeld und was gibt es danach?
komisch, eben war meine erste Antwort nicht abgespeichert, deshalb zweimal...........Inhalt ist der gleiche
Hallo............VDK steht für "Verein der Kriegsversehrten und Behinderten". Sie haben Rechtsberatung natürlich auch speziell für alle Dinge, die mit Schwerbehindertenrecht u.a. auch EU-Rente zu tun haben und führen z.B. auch Widerspruch bei Ablehnung der Rente bis hin zur Klage beim Sozialgericht durch. Ich bezahle im Monat 4 Euro Mitgliedsbeitrag. Ich hoffe, ich konnte ein bißchen weiterhelfen. Grüße, Loulilein Geändert von loulilein (28.06.2006 um 19:36 Uhr) |
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