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#1
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Schwerbehindert?
Ein Hallo an Alle
ein gutes, erfolgreiches, vor allem aber sehr gesundes neues Jahr wünscht Euch Sybille Habe 2 Urteile gefunden, die vielleicht mal relevant werden können. Nicht zugelassene Arznei von Kasse? Ein Patient, der an einer schweren Krankheit leidet (z. B. Krebs), hat Anspruch auf die Bezahlung noch nicht zugelassener Arzneimittel durch die Krankenkasse. Es müssen aber Forschungsergebnisse vorliegen, die eine Zulassung des Medikaments in Aussicht stellen. Bundessozialgericht, Az.: B 1 KR 37/00 50 % behindert: Ausweis befristet Das Versorgungsamt kann einen Behindertenausweis mit einem Grad von 50 Prozent befristet für zwei Jahre ausstellen und danach neu entscheiden. Landessozialgericht NRW, Az.: L 7 SB 70/02 |
#2
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Schwerbehindert?
Hallo, ich hatte in 2001 ein NHL. Wurde operiert und habe dann Bestrahlungen bekommen. Unter den Auswirkungen leide ich bis heute. Das Versorgungsamt will mir nun die Schwerbehinderung von 70 % auf 40 % kürzen. Ich habe noch zusätzlich einen Lupus Erythematodes und einen Morbus Scheuermann. Bin für jeden Tip dankbar.
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#3
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Schwerbehindert?
Hallo Beate,
für Non-Hodgkin-Lymphome haben wir hier wahrscheinlich keine Experten. Ich kann dir aber Folgendes zum Thema Kürzen der Prozente erzählen: Die Mitteilungen des Versorgungsamtes hören sich ja immer so an, als wenn der Fall kurz vor Ablauf der Heilungsbewährung nochmal geprüft würde. Dies ist aber nur eine "Scheinprüfung", d. h. der Arzt des Versorgungsamtes schaut sich die ALTEN Akten noch mal an und legt dann einen niedrigeren Prozentsatz fest. Die behandelnden Ärzte werden NICHT nochmal befragt. Deswegen muss man vor Ablauf der Heilungsbewährung unbedingt einen Änderungsantrag stellen. Das ist dasselbe Formular wie der Erstantrag. Dort kann man dann insbesondere neu aufgetretene Krankheiten und die behandelnden Ärzte angeben. Sie werden dann auf alle Fälle neu befragt. Ansonsten kann man sich die Tabelle, die ich weiter oben (02.09.2004) genannt habe, runterladen und sich dort auf die Suche nach seinen Krankheiten machen. Leider werden die Prozente nicht addiert, also: 2 Krankheiten mit 40% geben nicht zusammen 80%. Der Versorgungsarzt legt einen Gesamtprozentsatz fest. Unser Schwerbehinderten-Beauftragte hat bisher die Erfahrung gemacht, dass man als Krebskranker nach Ablauf der Heilungsbewährung meist auf 30-40% heruntergesetzt wird. Man ist dann also nicht mehr SCHWERbehindert, also kein Kündigungsschutz und kein Sonderurlaub mehr! Viele Grüße Monika |
#4
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Schwerbehindert?
Seit 12/2003 hatte ich einen GdB von 80 % wegen Melanom mit Lymphknotenmetastasen.
Da man jede Veränderung des Gesundheitszustandes melden muß, tat ich es 12/2004 wegen des erneuten Melanoms CL 3 / 0,6 mm im Sept. 2004. Heute kam der Bescheid: Metastasierendes Melanom,dysplastisches Nävuszellnävussyndrom, Zustand nach Entfernung von 3 Melanomen eines mit Metastasen am Fuß rechts/2003 mit Entwicklung eines Lymphödems,Dauerinterferontherapie) 100 % GdB Nun habe ich zusätzliche steuerliche Vorteile, bitte meldet alle Veränderung sofort. |
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