Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 24.07.2006, 11:06
Thomas Thomas ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

ich habe die Deutsche Rentenversicherung um Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente gebeten, und daraufhin die Antwort erhalten, dass die DRV eine andere Rechtsauffassung als das Bundessozialgericht hat....

Gruß
Thomas
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 30.07.2006, 14:12
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Für erwerbsunfähige Rentner/Pensionäre, die unter 60 Jahre alt sind, ist sicher der vorläufige einschlägige Urteilstext des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 von Interesse. Man kann unter der u.a. Internet-Adresse den Terminbericht des 4. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.05.2006 nachlesen.

Der Terminbericht einer Sitzung des 4. Senats des Bundessozialgerichts vom 16.05.06 umfasst neben anderen Fällen im zweiten erörterten Fall auch die VOR-Entscheidung über die NICHT-Rechtmäßigkeit des dauerhaften Prozentabschlags für erwerbsunfähige Personen, die noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht haben.

Der Terminbericht ist für uns als juristische Laien eher gewöhnungsbedürftig, die Grundbotschaft kann man jedoch auch als Normalbürger verstehen.

Also hier der URL Hinweis zum Bericht des Bundessozialgerichts:

www.bundessozialgericht.de

Dann geht man zu: TERMINE 2006
Man sucht den Termin: 16.05.2006

In der vorletzten Spalte steht die Terminvorschau, in der letzten Spalte kann man den Terminbericht der Sitzung des 4. Senats zur entsprechenden Sitzung vom 16.05.06 anklicken.

Liebe Grüße
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 23.08.2006, 11:29
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo,

inzwischen liegt das komplette Urteil des 4. Senats des BSG zum o.a. Sachverhalt in elektronischer Form vor.

Nachzulesen unter:

www.bundessozialgericht.de

Entscheidungstexte vom 16.05.2006 : B 4 RA 22/05 R


Mit besten Grüßen
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 25.08.2006, 08:34
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.02.2003
Ort: Im Süden
Beiträge: 3.313
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Maaren,

es ist nicht rührend, sondern ich finde es zur Information sehr wichtig, dass Shalom solche Beiträge für uns sucht und ins Forum setzt.

Ich denke, Deine immer wiederkehrenden negativen Äußerungen hier im Forum helfen uns garantiert nicht weiter. Wir sind nicht hier um die Welt zu ändern, sondern um uns zu informieren und auszutauschen.
__________________
Jutta
_________________________________________




Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 25.08.2006, 16:38
shalom shalom ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 25.08.2005
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 221
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo Maaren,

ich kann Juttas Worten nur beipflichten, denn auch in anderen ähnlich gelagerten Threads waren Deine Beiträge eher entmutigend, sarkastisch und von wenig konstruktiven Sichtweisen geprägt. Du wirst wohl Deine Gründe haben, daher möchte ich das nicht weiter kommentieren.

Ich habe mit voller Absicht für uns Laien den Verfahrensweg der Sozialgerichtsbarkeit in einem früheren Beitrag zitiert, um Mißverständnisse zu vermeiden und Klarheit zu gewinnen.

Zur Versachlichung möchte ich beitragen, denn das scheint mir beim Umgang mit Gerichten stets angebracht zu sein.

Das Bundessozialgericht ist nicht eine beliebige Unterinstanz der Sozialgerichtsbarkeit, sondern die oberste und letzte Revisionsinstanz beim Verfahrensweg der Sozialgerichte. Hierhin schaffen es nur wenige Fälle und diese sind dann für die entsprechenden Kläger bzw. beklagten Institutionen von ganz grundsätzlicher Bedeutung. Gegen Entscheidungen dieser obersten Gerichtsbarkeitsstufe kann man nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht Einspruch einlegen, wenn elementare Grundrechtsverstöße im Urteil erkennbar sind.

Bis ein solches höchstrichterliches Urteil auch in die Tat umgesetzt ist, kann dann durchaus allerdings noch eine geraume Zeit vergehen.

Nur für mich selber sprechend, habe ich die Erfahrung gemacht, das korrekte und sachbezogene Information mir sehr hilft, Aggressionen und Unwissenheit abzubauen und sich damit für mich Wege zu Lösungen auch öffnen können. Schaut man sich in den Threads dieses Forums um, so suchen viele Hilfestellungen, Tipps, Ratschläge. Warum nicht auch versuchen, Antworten zu geben ?

Genau in diese Richtung zielen meine Beiträge im Krebsforum: eigene Erfahrungen und Informationen weiterzugeben, zum Nachdenken anzuregen und ggf. hilfreich für andere Betroffene zu sein. Die Weisheit habe ich als Laie ganz gewiß nicht gepachtet, aber auch nicht diejenigen, die eine generelle Ohnmachtsstimmung verbreiten.

Es ist richtig, daß wir in unserem Staat uns vieles erst erkämpfen und dabei auch viel Geduld aufbringen müssen. Kämpfen sollte man für sein Ziel meines Erachtens jedoch GEMEINSAM und nicht ALLEIN GEGEN ALLE und schon gar nicht mit sarkastischen Rundum-Statements.

Meine mittelbare Betroffenheit (die nichts mit dem obigen Fall vor dem Bundessozialgericht zu tun hat) in Bezug auf den mühsamen Kampf mit den Institutionen:

Durch den Krebstod meiner Frau im Jahr 2000 und eine Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes Ende 2001 erleide ich ganz erhebliche monatliche (für den eigenen späteren Rentenfall) Verluste der betrieblichen Altersversorgung.

Mit einer Ohnmachtshaltung hätte ich wahrscheinlich gar nichts unternommen. So aber habe ich auf dem Zivilrechtswege geklagt, die Stationen Landgericht und Oberlandesgericht geschafft und klage jetzt gegen die Zusatzversorgungskasse vor dem Bundesgerichtshof(BGH) als oberster Zivilgerichtsinstanz. Von den Klägern, die sich bis zum BGH durchgekämpft haben werden später alle profitieren, die Einspruch gegen die neuen Betriebsrentenregelungen eingelegt haben.


Mit diesem "Outing" möchte ich mich nicht als großer Hecht darstellen, sondern Mut machen, im Zweifelsfalle auch den evtl. langwierigen Klageweg zu beschreiten, wenn es geht z.B. auch gemeinsam mit ähnlich Betroffenen.

Sich im Recht fühlen, Recht haben und Recht bekommen, sowie Recht in die Tat umsetzen, sind dabei durchaus unterschiedliche Zustände. Es gibt für mich bislang jedenfalls noch keinen Anlaß, grundsätzlich an unserem Rechtssystem zu verzweifeln, aber mühsam und langwierig ist das Kämpfen schon.

LG
Shalom
__________________
Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden.
Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun.


(Johann Wolfgang von Goethe)
"Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 28.08.2006, 11:05
Sonne79 Sonne79 ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 06.12.2005
Ort: Nähe Stuttgart
Beiträge: 261
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

hallo maaren!

auch ich bin beim querlesen über einige deiner beiträge gestolpert und kann nur den kopf schütteln....

vielleicht ist dieses forum hier nicht der richtige platz für dich um deinen weltfrust loszuwerden, mit deinen bissigen und oft wenig taktvollen beiträgen bist du hier eher fehl am platz....

sonne
__________________
Leben ist das, was passiert während Du eifrig dabei bist, andere Pläne zu schmieden
John Lennon
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 29.08.2006, 13:44
RAin Ott RAin Ott ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.08.2006
Beiträge: 4
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

@shalom und jutta

ich habe gerade zufällig meinen namen in diesem thread entdeckt und habe gedacht, ich "mische" mich mal ein.

ich würde unbedingt empfehlen, einen überprüfungsantrag wegen der rentenabschläge zu stellen. die rechtsanwaltskosten (falls nötig) müssten m.e. von der deutschen Rentenversicherung getragen werden, weil die rentenbescheide rechtswidrig sind.
zu einem klageverfahren wird es bestimmt nicht kommen, weil das urteil eindeutig ist.
außerdem gilt die rechtwidrigkeit der abschläge meiner meinung nach auch für hinterbliebenenversorgungen (witwen/witwer-renten), wenn der Ehepartner noch nicht 60. jahre alt war vor seinem ableben!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 11.04.2007, 19:51
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Tja Kinder,
jetzt scheint sich was zu tun. Unser lieber Herr Münte hat da seine Finger
im Spiel. Gestern in Fakt kam "Neues". Bis 30.4.2007 kann man noch Widerspruch
einlegen sowie um eine Überprüfung der EU-Rente v.60 bitten. Münte ist der
Meinung, daß man die RV vor zu hohen Ausgaben schützen müsse und es wird am 1.5.2007 ein neuer Gesetzestext erarbeitet oder ausgebuddelt, darin heißt es, daß bei falscher Berechnung der Rente der Empfänger keinen Anspruch auf
Richtigstellung seiner Rente hat. Toll was?
Aber ich würde trotzdem mal die Frist nicht versäumen. Vielleicht reicht doch
jemand Komptetentes Klage ein und gewinnt.
Ihr könnt auch unter ZDF.de nachhören. War gestern dran.
Gruß Puppe
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 11.04.2007, 22:07
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Tia Kinder,
es war nicht Fakt sondern Frontal.
Entschuldigung
Gruß Puppe
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 12.04.2007, 10:41
Thomas Thomas ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.03.2005
Beiträge: 331
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

für mich kommt es nicht überraschend, dass die Bundesregierung alles tun wird um zu verhindern dass dieses Urteil umgesetzt wird, entspricht doch auch die Rentenkürzung dem Willen der Mehrheit unserer Bundestagsabgeordneten, die ja wohl von "uns" auch gewählt worden sind. Aus diesem Grund werde ich auch keinen Prozess gegen meine Rentenkürzung führen, der ist eher chancenlos.

Die letzte Gesundheitsreform hat für Kranke massive Kostensteigerungen gebracht, die Rentenreform für kranke Erwerbsunfähige eine teils heftige Rentenkürzung und auch die aktuelle Gesundheitsreform wird weitere Mehrkosten für Kranke bringen, denn wie anders sollen die nun möglichen Wahltarife finanziert werden ? Es ist einfach politischer Wille der Mehrheit, dass Krankheit zukünftig privat abgesichert werden soll, da können die privaten Versicherungen auch gut verdienen...

Gruß
Thomas
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 12.04.2007, 11:12
Julie C. Julie C. ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 18.10.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 549
Standard AW: Abschläge bei Erwerbsminderungsrente für unter 60 jährige gesetzwidrig !!

Hallo, zusammen !

In diesem Zusammenhang mal wieder ein kurzer "Off Topic-Beitrag" von mir,
den man mir bitte verzeihen möge.

Vor einiger Zeit lief der ZDF-Dreiteiler "2030 - Der Aufstand der Alten".

Ein Zukunftsszenario ?
Nein - die Grundsteine sind bereits gelegt und wir stecken mitten drin.

Hier noch ein Artikel aus dem Spiegel. Aus urheberrechtlichen Gründen natürlich nur auszugsweise.
Der komplette Artikel (Quellenangabe) steht hier.

Zitat:
Im Jahr 2030, so die Prognose, wird bereits eine ganze Reihe von Reformen an der Halbherzigkeit ihrer Umsetzung gescheitert sein. Die Pensionskassen sind leer, der Generationenvertrag wird gekündigt. Die Lebensarbeitszeit hat man noch mal raufgesetzt; über 70 gibt es dann für alle eine jämmerliche Grundrente von 560 Euro. Wer noch kann, verdient sich was dazu. Und wer ganz viel Glück hat, dem spendiert der Nachwuchs ein menschenwürdiges Altenheim, das gut ein Drittel eines Durchschnittseinkommens kostet.
__________________
Viele Grüße
Julie

Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II,
ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum
Deutschland

Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht
(B. Brecht)
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 12:39 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55