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Behindertenausweis -ja oder nein?
hallo noreen,
du bist noch studentin, du weißt wie lange du voraussichtlich noch studieren wirst, wenn das länger als die erste laufzeit des behindertenausweises ist, oder diese nur kurz überschreitet, solltest du den antrag stellen. du, bzw. deine eltern können in der zeit den "nach-teilsausgleich" nützen. bis zu deinem eintritt ins berufsleben kann sich dein immunsystem wieder erholt haben. die arbeitgeber, natürlich vor allem jene die aufgrund ihrer mitarbeiterzahl sowieso keine behinderten-abgabe zahlen müssen, haben kein interesse einen mitarbeiter einzustellen der von haus aus einen erhöhten kündigunsschutz hat und auch noch mehr urlaub! - logisch - nicht? es ist kein problem, wenn du dann vor den bewerbungen stehst und dich absolut fit fühlst, dem versorgungsamt mitzuteilen, (wozu verpflichtet bist) dass der grund des anspruches sich geändert oder weggefallen ist. wenn dein problem bei der bewerbung immer noch besteht und du den nachteilsausgleich weiter in anspruch nehmen willst, musst, dann solltest du versuchen dich bei größeren firmen zu bewerben, die mit deiner einstellung dann zumindest einen wert bei der behindertenabgabe sparen. ich freue mich schon auf deine positiven erfahrungs-berichte noreen! |
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