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  #1  
Alt 02.11.2006, 08:14
Jörg46 Jörg46 ist offline
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Hallo Christiane

die 100 % GdB wird Cevin wohl behalten - aber Dein Cevin hat meiner Meinung nach zusätzliche Merkzeichen - wie bspw. Begleitperson und an diese werden sie wohl rangehen - aber es sind wie immer die "kann" Bestimmungen. Es gibt zwar Richtlinien - aber - es gibt auch Beamte.

Hoffe konnte Dir einigermaßen weiterhelfen
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  #2  
Alt 02.11.2006, 08:37
Katharina Katharina ist offline
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Hallo Leider
(doofer Name)
Wenn Du Dich in Hamburg operieren lassen willst, dann gehe doch ins UKE zu Prof. Izbicki. Er ist nun wirklich eine Kapazität bei BSDK. Diese Chance solltest Du nicht vertun!!!
Und hinterher ab zu Dr. Klapdor. Du hast wirklich "Glück" in Hamburg zu wohnen- nutze es.
LG
__________________
Katharina
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  #3  
Alt 02.11.2006, 09:07
Leider Leider ist offline
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Hallo an alle,
im israelitischen KH bin ich für die OP schon vorgesehen.
Meine Hauptfrage ist, inwieweit ich nach der OP noch arbeistfähig bin???

Danke für Antworten!
leider
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  #4  
Alt 02.11.2006, 09:22
Jörg46 Jörg46 ist offline
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Hi LEIDER

ich muß Dir leider mitteilen das ich kein Hellseher bin, es ist von so vielen Faktoren abhängig, Alter, Konstitution, genaue OP Folgen (das heißt Folgeerkrankungen) und und und, sorry es geht so nicht.
Statistisch geht einer von 10.000 Erkrankten wieder voll arbeiten.

viel Glück bei Deiner OP, Jörg
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  #5  
Alt 02.11.2006, 10:32
Leider Leider ist offline
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Beiträge: 22
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hallo Jörg,
danke für deine schnelle Antwort!
Es ist so,-ich habe eine Unterhaltspflicht meiner gesch. Frau und 2 lieben Jungs gegenüber.
Mein Arbeitgeber bietet mir eine "hohe" Summe für einen Aüflösungsvertrag an, so ,daß meine Leute davon noch 2 Jahre gut Leben können.
Darum meine Frage, ob ich überhaupt nach der OP noch arbeiten kann,-wenn ja,kann ich die Abfindung nicht in Ansrpruch nehmen.
Danke!
leider

Wäre nett wenn jemand noch mir die Frage beantworten kann.

Geändert von Leider (02.11.2006 um 10:48 Uhr)
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  #6  
Alt 02.11.2006, 11:03
Benutzerbild von Jörißen
Jörißen Jörißen ist offline
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Hallo Jörg
Vielen Dank für deine schnelle Antwort . Ich dachte mir schon das Kevin die Merkzeichen nicht mehr zugesprochen bekommt . Aber wenn er die 100% behalten könnte , das wäre ja wenigstens etwas . Aber was sind 100% wenn ein Kind diese besch... Krankheit hat .

LG Christiane
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  #7  
Alt 02.11.2006, 11:22
Jörg46 Jörg46 ist offline
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Hallo Christiane

ich muß Dir unumwunden Recht geben was sind 100 % bei dieser entsetzlichen Krankheit, das das Versorgungsamt an die Merkzeichen will, erscheint mir aufgrund der wirtschaftlichen Lage in Deutschland logisch, kann nur Empfehlen in Widerspruch zu gehen (Sozialgerichte immer kostenfrei), wer soll Kevin dann zu den Untersuchungen fahren??? Aber vielleicht entscheiden Sieaber einfach nur menschlich.
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