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#7
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Hallo Gerda
jein.... Klar wenn ich von vorne herein und ein paar Stunden arbeiten kann oder will ja, weil ich ja nicht mehr möchte Aber: Ingrid und auch ich hatten vorher einen Fulltimejob und sind ausgesteuert und im Rentenverfahren. Normalerweise greift da die Nahtlosigkeitsregel, bis zur Entscheidung der DRV über die Rente. Wir können nicht arbeiten, demnach (deiner Meinung) würde uns dann nix zu stehen. Damit das nicht passiert gibt es die Nahtlosigkeitsregel. So sehe ixh das. Alles andere wäre unsozial. Wir wollen können aber nicht LG barbara |
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