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#1
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Hallo Katrin
Ich habe vor 2 Jahren eine Therapie bei einer Psychologin gemacht ( wegen Stalking durch meinen EX Mann) Sie hat mir vor der Therapie einen Antrag für die KK gegeben, der von meinem Hausarzt befürwortet werden musste. Danach war die Kostenübernahme kein Problem. Das ist in der Regel der Weg den man gehen muss. Dein Psychoonkologe hätte dir das sagen müssen. Ich könnte das auch nicht selber zahlen. Wenn man nur noch Krankengeld bekommt, und 2 Kinder in der Ausbildung hat, kommt man sowieso schon kaum über die Runden. Zwei Prozent Zuzahlung vom Einkommen des letzten Jahres fallen ja auch noch an, obwohl man das Einkommen gar nicht mehr hat. Hast du eigentlich irgendwas unterschrieben? Ich finde, du soltest beide treten! Susi Geändert von Susi04 (12.01.2007 um 23:33 Uhr) |
#2
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Hallo,danke für eure Erfahrungen.
Ich hoffe nicht das er 150 Euro pro Sitzung nimmt,dann wäre ich mehr als pleite. Unterschrieben habe ich nichts.Bin auch verwirrt wie sowas alles kann. Alles so teuer,ob Zuzahlungen,Praxisgebühr und und und,find ich manchmal ganzschön gemein!!!!! Mal sehen wie es weitergeht,werde es auf jeden Fall berichten. Vielleicht war ich ja bald das letzte Mal beim Psychoonkologen,wäre schade denn es hilft mir schon sehr. Obwohl meine Familie mir auch so helfen will und es auch tut,ich möchte das sie alle mal wieder zur Ruhe kommen. Und dann fin ich einen Therapeut gerade richitg.Ihn zieht es alles ja nicht so runter. Liebe Grüße und ein schönes WE,Katrin
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] Mach kaputt-was dich kaputt macht ![]() |
#3
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Hallo, Katrin ! Vielleicht kommt ja für Dich diese "Härtefallregelung" in Betracht ? Klicke am besten den Link an und lese Dich da mal durch. Da steht alles drin, was die Krankenkassen betrifft.
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Viele Grüße ![]() Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#4
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![]() Zitat:
Soweit mir bekannt ist, wurde diese Regelung ohne Ausnahme abgeschafft. http://www.dewion.de/krankenversiche...asse-bvz.shtml |
#5
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Hallo, Susi !
Ich war mir sicher, dass das stimmt. Nun bin ich es leider nicht mehr. Sorry - tut mir echt leid, wenn ich hier etwas falsches geschrieben habe ![]() Ganz unten auf der Seite steht, dass sie am 29.6.06 aktualisiert wurde. Auf grund dessen habe ich angenommen, dass die Info richtig ist. Tschuldigung, liebe Leute - hoffentlich verzeiht Ihr mir ! Jetzt will ich schleunigst ins Bett. Aber morgen werde ich eine Mail an die Krebsgesellschaft schreiben und freundlich darauf hinweisen. Auf der anderen Seite hätte ich es mir aber vielleicht auch denken können, dass es die Härtefallregelung nicht mehr gibt. Und es wird wahrscheinlich noch viel mehr Kürzungen und Einschneidungen geben.... ![]() ![]() ![]() ![]()
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Viele Grüße ![]() Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#6
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Liebe Leute,
Brustkrebs IST eine chronische Erkrankung! Ich zahle meiner KK (TK) einmal 60,- € im Jahr und bin von alle Zuzahlungen befreit - hat sich schon echt gelohnt. Dann nehme ich außerdem am Desease-Managment-Programm teil (hatte mein Gyn angeleiert) und dadurch überschlägt sich meine KK geradezu, mich zu unterstützen! Der Psychoonkologe hat unlauter gehandelt (bin selbst Therapeutin, aber nicht Psycho), indem er nicht sagte, dass er nur privat abrechnet! In einer internen Fachzeitschrift las ich neulich, daß Psychotherapeuten garnicht so leicht an Geld ihrer Klienten kommen, die nicht zahlen wollen/können..... Dann hab ich gestern Zusatzkrankenversicherung gegoogelt und die CENTRAL bietet eine an, wenn man sogar schon krank ist! Ich müßte (51 Jahre alt oder jung) ca 20,- € im Monat zahlen, um in etwa Privat-Status zu haben (nicht in allem, aber das kann man ja prüfen). Dann ist noch die Frage, ob du jemand privat-versicherten kennst, der mit Namen einspringen.......... Auf jeden Fall würd ich erst mal dem Psycho die Hölle heiß machen! Alles Gute, Amba |
#7
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![]() Zitat:
Du mußt 2 % zahlen?? Ich brauch nur 1 % zu zahlen, da der BK als chronische Krankheit anerkannt ist. Hm? Und noch was: zählt als Berechnungsgrundlage wirklich Dein Einkommen, das Du hättest, und nicht das reale, also z.B. das Krankengeld? (Weiß es nicht, da AlgII) tschööö - Jule |
#8
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![]() Zitat:
Das Einkommen des letzten Jahres gilt als Berechnungsgrundlage. Wenn sich rausstellt, dass das Einkommen geringer war, bekommt man das Geld zurück erstattet. |
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