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#1
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Hallo Barbara,
vielen Dank für Deine Antwort. Momentan gehe ich ja seit Montag erstmal wieder arbeiten. Hoffe ja, dass ich den KH-Termin bald mit dem Doc absprechen kann. Na ja, dann wird wohl der AG, wenn ich wieder im KH bin, bei der KK anfragen und erst mal wohl nicht zahlen. Also die 78 Wochen sind bei mir ja schon in 2005 ausgelaufen. Werd erstmal wg. KH-Termin warten und dann mal beim AA vorbei schauen. Die KK schickt mir jetzt wohl ein Bescheid, dass ich keinen Anspruch mehr wg. der Diagnose von damals habe. Werde auf alle Fälle einen Widerspruch formulieren. Alles Liebe floh
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Gruß floh |
#2
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Hallo Kerstin,
wenn die 78 Wochen in 2005 ausgelaufen sind, könnte vielleicht eine neue 3 jahresfrist bestehen. ich meine du hast danach gearbeitet und irgendwann fallen dann wieder 78 Wochen neu an..... so hatte ich es bei mir verstanden. Bist du im VDK oder Sozialverband? die helfen gut.... Barbarea |
#3
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Hallo Kirsten,
dass du aktuell kein Krankengeld bekommst, liegt zum einen daran, dass aufgrund einer Krankheit und event. Folge-/ Begleiterscheinungen max. 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld bestehen, wobei das nicht heisst, dass du 78 Wochen ausgezahlt bekommst. Auch Zeiten für Krankmeldung mit Lohnfortzahlung werden mit eingerechnet, denn würde der Arbeitgeber nicht zahlen, dann hättest du theoretisch ja auch bereits Anspruch auf KG. Des Weiteren wird noch die 3-Jahres-Rahmenfrist berücksichtigt. Deine Erkrankung begann im April 2004 für diese Krankenheit und die Rahmenfrist endet somit im April 2007. Dann fängt eine neue Frist an. Um wieder Kankengeld zu bekommen, muss du ab Beginn der neuen Rahmenfrist mindestens 6 Monate arbeitsfähig sein, danach erhälst du dann wieder KG. Da die Krankenkasse nun nicht zahlt und dein Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung gezahlt hat, erhälst du bei weiterer Krankmeldung Arbeitslosengeld (allerdings dann auch nur die entspr. Höhe = weniger als KG) auch ohne Arbeitslosigkeit gem. § 125, die sog. Nahtlosigkeitsregelung. In dem Fall wirst du dich beim Amtsarzt der Arbeitsagentur vorstellen müssen, der entspr. Arztberichte anfordert und die Arbeitsunfähigkeit prüfen muss. Wenn du zu der Zeit im KH bist, dann legst du eine entspr. Bestätigung vor bei der Arge. Das ALG muss sofort bei der Beginn der Krankmeldung beantragt werden. Wahrscheinlich ist es besser, wenn du vorher bereits Kontakt mit der Arge diesbzgl. aufnimmst und die entspr. Formulare bereits ausfüllst und die Bescheinigungen von der KK und dem Arbeitsgeber besorgst. Dann musst du nur noch den Termin des Beginns der Krankmeldung nachreichen. Ich wünsch dir alles Gute Gaby
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