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Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo,
habe mal eine Frage: Gilt der Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung auch, wenn ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber nicht anzeige? Kann ich die Schwerbehinderung also im Extremfall (bei Kündigung) als "Trumpfkarte" ziehen, auch wenn die Schwerbehinderung vorher schon über einen längeren Zeitraum besteht und dem Arbeitgeber nicht angezeigt wurde? Bin mir nämlich momentan nicht sicher, ob ich die Schwerbehinderung dem Arbeitgeber anzeige (könnte ja u.U. auch nachteillig wirken, zudem die Schwerbehinderung ja nicht offensichtlich ist). Besten Dank im voraus für eure Antworten zu diesem Thema. der Lutz |
#2
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo Lutz,
hast Du 50 % ? Wenn ja, dann gilt der Kündigungsschutz. Ich habe es gerade ganz frisch erlebt. Habe GdB 50 wegen BK. Bin krankgeschrieben. Einen Tag nach Weihnachten bekam ich die Kündigung. War dann erst überall (Arbeitamt, Krankenkasse etc.) Krankenkasse verwies mich an das Integrationsamt bzw. den Integrationsdienst in meiner Stadt...die zum Anwalt ... dann meldete sich bei mir die "Fürsorgestelle für Schwerbehinderte" (gibt es wohl,glaube ich, in jeder Stadt). Die sagten mir alle folgendes: Der Arbeitgeber muß vorher bei dem Integrationsamt einen Antrag stellen. Dann folgt eine Anhörung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers; erst dann erfolgt ggf. Genehmigung für die Kündigung. Es kommt hier auch nicht auf die Betriebsgrösse an. Und er sagte mir noch etwas: wenn ich mich gegen meine Kündigung nicht wehre, droht mir eine Sperre vom Arbeitsamt!!! Mit diesen Infos bewaffnet bin ich dann zum Chef und habe mit ihm geredet. Er hat die Kündigung erst einmal zurückgenommen! Ihm lag zwar der Ausweis auch nicht vor! Er wußte es aber mündlich von mir. Aber, so weit ich weis, muß der Ausweis auch nicht beim Arbeitgeber vorgelegen haben. Wichtig ist nur, dass zum Zeitpunkt der Kündigung ein Ausweis vorliegt (von mindestens 50%). Vielleicht rufst Du vorsichtshalber einfach mal bei der Fürsorgestelle oder beim Integrationsdienst an. Ich hoffe, ich konnte etwas helfen. Wenn Du noch fragen hast, schreibe ich Dir noch die entsprechenden §§ zum nachlesen viele Grüsse Silvia |
#3
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Lieber Lutz,
ein Schwerbehindertenausweis ist heutzutage kein "Trumpf" mehr. Das war einmal... Natürlich halte ich persönlich es für nicht gerade "schön", wenn du den Grad der Behinderung nicht deinem AG mitteilst. Es gehen dir ja auch 5 zusätzliche Urlaubstage flöten. Aber im Fall des Falles (wenn die Kündigung droht) wird dich dieser Ausweis nicht schützen können. AG sind da manchmal sehr erfinderisch, wenn sie jemanden los werden wollen. :-( Alles schon erlebt, sag ich dir. :-( Mir ist wirklich noch kein einziger Fall bekannt, in dem eine Kündigung NICHT erfolgte...trotz Ausweis. Es sei denn....der AG ist so blöd und informiert nicht das I-Amt. Das kommt zwar vor; jedoch wird dann die Genehmigung nachgeholt und die Kündigung wird rechtswirksam. Auch das habe ich alles schon erlebt. Aber eines stimmt tatsächlich: du musst auf jeden Fall eine Kündigung anfechten, wenn sie ohne Genehmigung des I-Amtes ausgesprochen wurde. Ansonsten KANN es Ärger mit dem Arbeitsamt geben. Nächtliche Grüße Norma Diagnose Brustkrebs Nov. 2001 |
#4
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo, Lutz !
Die wohl aussagekräftigsten, zuverlässigsten und fundiertesten Informationen bekommst Du vermutlich bei der BHI = "Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen". Klicke einfach den Link an und lese Dich dort mal durch die Seiten. Du wirst dort ganz sicher wissenswerte und hilfreiche Informationen bekommen.
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Viele Grüße Julie Hilfe zu allen Fragen rund um die Themen ALG I u. ALG II, ARGE, Antragsabgabe usw. gibt es beim Erwerbslosen Forum Deutschland Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (B. Brecht) |
#5
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo,
als stellv. Schwerbehindertenvertretung möchte ich einem Rat geben. Alle Beschäftigen die einen GdB von 50 haben, müssen den Ausweis dem Arbeitgeber vorlegen, weil sie als Schwerbehindert zählen. (Im übrigen hat der Arbeitgeber auch was davon, weil er sich das Strafgeld spart). Denn so weit mir bekannt ist, wird in jedem Personalbogen oder auch mündlich heutzutage nach der Behinderung gefragt. Wenn man im Personalbogen oder auch mündlich (meistents sind Zeugen dabei) die Frage mit "nein" beantwortet hat und trotzdem ein GdB von 50 hat und den Ausweis nachträglich vorlegt, liegt hier eine Falschaussage vor. Was die Situation auch nach Anhörung des Integrationsamtes nicht besser macht. Weil dann der Arbeitgeber auch noch das Argument hat, dass ein Vertrauensbruch vorliegt. Somit ist die Kündigung sicher. Außerdem wie schon hier erwähnt, haben alle die ein GdB ab 50 haben, 5 Tage zusätzlichen Urlaub. Wer nur 30 GdB hat, braucht den Bescheid nicht den Arbeitgeber vorlegen (Ausweis gibt es erst ab 50 GdB), weil hier keine Schwerbehinderung vorliegt. Das heißt, wer weniger als 50 GdB hat, hat auch kein besonderen Kündigungsschutz, kein zusätzlichen Urlaub und kann bei der Steuererklärung keine Sonderausgaben geltend machen. Fazit: Nur die, die einen GdB von 50 haben, zählen als Schwerbehindert mit besonderen Kündigungsschutz und können die Behinderung bei der Steuer geltend machen. LG Jacqi |
#6
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo @ nur wer einen Behinderungsschein beim Arbeitgeber vorlegt, hat einen Anspruch auf diese Vergünstigungen ( steuerlich - Urlaub - Kündigungsschutz ) Wird dieser Ausweis nicht vorgelegt, verliert der Angestellte allein schon automatisch den gesetzlich geregelten Kündigungsschutz ! Also: es ist richtig: ab einer Behinderung von 50 % sollte man den Ausweis unbedingt vorlegen, es bringt auch Sicherheit in einer sowieso schon schwierigen Zeit! Die Firmen mit mehr als 10 Angestellte haben genau so wie Julie C. sagte, gewisse Auflagen was die Einstellung von Behinderten Menschen betrifft, das ist auch absolut korrekt so! struwwelpeter
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#7
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo
nur ein dem Arbeitgeber vorliegender Schwerbehindertenausweis trägt zu einem verbessertem Kündigungsschutz bei, eine Unkündbarkeit gibt es nicht. Bei betriebsbedingten Kündigubngen wie auch bei allen anderen muss das Integrationsamt zustimmen, aber gekündigt mit kleinen Hindernissen kann man auch werden..... und ab 30 oder 40% hat man zwar keinen Ausweis und somit keine Nachteilsauzsgleiche (wie Vergünstigen bei Eintritten und mehr Urlaub) aber man kann einen Gleichstellungsantrag stellen und hat dann auch den verbesserten Kündigungsschutz. Barbara |
#8
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo,
es ist richtig was Ihr über das Integrationsamt schreibt. Bis jetzt wurden von allen Kündigungsantragen ca. 85% bewilltigt. Die Bewilligung kommt wie folgend zustande: In größeren Betrieben sollte es eine Schwerbehindertenvertretung geben. Falls eine Schwerbehindertenvertretung vorhanden ist, schickt das Integrationsamt ein Schreiben am die Schwerbehindertenvertretung und fragt, ob sie der Kündigung zu stimmen. Kann die Schwerbehindertenvertretung keine andere interne Stelle finden, muß sie zustimmen. Nur wenn die Schwerbehindertenvertretung weiß, dass es einen anderen Arbeitsplatz gibt, wird sie die Zustimmung mit Angaben des Grundes verneinen. Wenn es keine Schwerbehindertenvertretung gibt, kann man es auch über den Betriebsrat versuchen, sich intern versetzen zu lassen. Die wissen mit als 1. wenn irgendwo ein Arbeitsplatz frei ist oder frei wird. Ihr habt also die Möglichkeit, Euch an die Schwerbehindertenvertretung oder an den Betriebsat zu wenden, wenn Ihr von Eurer Kündigung erfahrt. Manchmal hat man doch Glück. Ansonsten habt Ihr zwar ein besonderen Kündigungschutz, wenn der Schwerbehindertenausweis vorgelegt wurde, dies heißt aber nicht, dass man Euch nicht Kündigen kann. Es sind nur mehr Formalitäten und manche Kündigung mußte um 2-3 Monate verschoben werden, weil das Integrationsamt nicht gehört wurde. Ihr bekommt "glaube ich", auch die Information vom Integrationsamt, dass sie ein Kündigungsantrag erhalten haben. LG Jacqi |
#9
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo zusammen
wird das Integrationsamt nicht primär gefragt, ist die Kündigung null und nichtig, danach geht es in das Kündigungsklageverfahren. Das heißt Ärger. Ich kann mir nicht vorstellen, selbst wenn ich gesetzlich gewinne, dass ich dann noch gerne an diesem Arbeitsplatz wäre. Will mich mein AG loswerden, dann kann er das auch. Gewinne ich das Kündigungsklageverfahren, werde ich es mit Sicherheit später sehr schwierig haben an meinem Arbeitsplatz. Will mich der AG loswerden, dann schafft er das egal wie. Das einzige ist, ich gewinne Zeit. liebe Grüße Barbara |
#10
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo zusammen,
gibt es hier im Forum krebserkrankte Menschen, die so wie ich verbeamtet (Bundesbeamte) sind? Ich wurde in einem Schreiben meiner personalbearbeitenden Stelle darauf hingewiesen, daß man mich lt. §42 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) als dienstunfähig in den Ruhestand versetzen könne Die Schreiben meiner personalbearbeitenden Stelle sind völlig konträr zu den Aussagen meiner derzeitigen Dienststelle, die nicht im geringsten vorhat mich als Ruheständler zu führen. Mit 31 Jahren in den Ruhestand, oh mann. Gilt in diesem Fall nicht der Kündigungsschutz für Menschen mit einer Schwerbehinderung? Ich habe selber einen GdB von 80% und ein G. Immer dieser zusätzliche Stress, als ob ich nicht schon genug mit der Aufarbeitung meiner Krebserkrankung und meiner Chemotherapie zu tun hätte. Viele liebe Grüße Ansgar BITTE KEINE DISKUSSION ÜBER BEAMTE (INSBESONDERE WITZE, ETC.) ANFANGEN. GEHÖRT HIER NICHT IN DAS FORUM. DANKE!!! Geändert von aw31 (31.03.2007 um 17:50 Uhr) |
#11
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo Ansgar
soweit ich weiß (mein GG ist auch Bundesbeamter) wird man zwangspensioniert wenn man eine gewisse Zeit (12 oder 18 Monate) krankgeschrieben war. Leider kann man dagegen nichts machen (so mein Männe). Vielleicht kannst du das umgehen, in dem du einfach Urlaub nimmst und somit diese Zeit unterbrichst. Ich weiß das ist nicht so die feine Art, aber vielleicht ein Ausweg. Ich finde das auch unfair, diese Zwangspensionierungen, besonders wenn man noch jung ist und arbeiten möchte, wenn man sich wieder fit fühlt. Vielleicht kann dir da auch die Schwerbehinderten Vertretung in deinem Amt helfen. Wie geht es dir in er Chemo? Barbara |
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AW: Kündigungsschutz bei Schwerbehinderung
Hallo Barbara,
vielen Dank für deine Info. Ich vertrage die Chemozyklen relativ gut, die Ausfallerscheinungen halten sich in Grenzen, die Regenerationsphasen brauch ihc aber trotzdem damit ich erholt in den nächsten Zyklus starten kann. 3 von 5 Zyklen habe ich schon geschafft Ich verstehe das Ganze mit meiner personalbearbeitenden Stelle nicht, zu Mal ich denen ein Schreiben von meinem Onkologen zugeschickt habe, daß meine Dienstfähigkeit nach der Chemo und einer anschließenden Reha-Maßnahme nichts im Wege steht. Mein Kollege, er ist die Vertrauensperson der Schwerbeschädigten, hat schon ein längeres Telefonat mit der personalbearbeitenden Stelle geführt. Ich kann es verstehen, daß man sich seitens der personalbearbeitenden Stelle mit §42 BBG sich Hypochonder vom Leibe halten möchte, aber als an einem Sarkom-erkrankter Mensch kann ich diese nach "Schema F" aufgesetzte Schreiben nicht gut finden. Das mit dem Urlaub ist 'ne gute Idee ich habe noch aus 2006 21 Tage, bevor er verfällt... kann ich meinen "Goldenen Käfig" guten Gewissens verlassen. Viele liebe Grüße Ansgar |
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