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Alt 23.05.2007, 18:08
floh floh ist offline
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Registriert seit: 02.10.2005
Beiträge: 155
Standard Recht auf Kopie vom Gutachten????

Hallo Ihr lieben,

war ende April seitens der Agentur für Arbeit zum Gutachter geschickt worden. Hintergrund ist, dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld hatte, und Nahtlosgeld beim AA beantragen musste.

Nun habe ich unabhängig von diesem Gutachten, Anfang April einen Rehaantrag bei der DRV gestellt. Dieser ist auch bewilligt und ich fahre ab 21.6.07 für 3 Wochen zur Reha.

Nun soll in dem Gutachten stehen, dass ich nur noch weniger als 15 Std. die Woche arbeiten gehen könne.
Beim Gutachtertermin selber, war aber was ganz anderes mit der Ärztin abgesprochen und von EU-Rente nicht die Rede.

Ich selber möchte nicht in EU-Rente. Will versuchen, ob ich nach der Reha meine Arbeitszeit auf 30 Std./Woche befristet reduziere. Dann kann man immer noch weiter sehen, obs klappt oder nicht.

Nunmehr widerspricht sich das auch mit der bewilligten Reha. Denn wenn ich nicht mehr 15 Std./Woche arbeiten gehen könnte, hätte die DRV meinen Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt.

Jetzt habe ich einen Kopie des Gutachtens angefordert. Man sagte mir jedoch, dass dies nicht möglich sei.

Kann mir jemand sagen, ob es rechtlich möglich ist, dieses Gutachten in Kopie von der Agentur für Arbeit anzufordern????

Vielen Dank im voraus.
__________________
Gruß floh
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