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Kuren nach Krebserkrankung
Hallo Wolfgang,
hallo Ingrid. Ingrid vielleicht habe ich Deine Antwort falsch verstanden, aber wenn ein Versicherter eine EU-Rente bekommt, ist er kein Vollrentner. Sein Anspruch auf EU-Rente wird, genauso wie der Behinderungsgrad, in festgelegten Abständen überprüft. Kommt der Amtsarzt dann zu dem Ergebnis er kann wieder eine Tätigkeiten ausüben, dann ist Schluß mir lustig. Da kann der Hausarzt zwar eine andere Meinung vertreten, nur die Entscheidung des Amtsarztes zählt. Des weiteren solltes Du bedenken, eine Reha ist keine Kur. Eine Reha dient der Wiederherstellung der Arbeitskraft um die Wiedereingeliederung in den Arbeitsprozess zu beschleunigen, eine Kur hat das Ziel den Patienten gesundheitlich zu stabilisieren. Wer es versäumt, schon während der Behandlung, möglichst schon vor dem Krankenhausaufenthalt, seine Änträge auf EU- oder Vollrente oder Reha zu stellen, hat schon die ersten Fristen für eine spätere Anerkennung versäumt. Beginnt man erst nach Abschluß der Behandlung damit, bekommt man solche Bescheide wie Wolfgang. Schöne, heile Sozialwelt. Wünsche noch einen schönen Tag. Peter |
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