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#1
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Hallo Birgit!
Danke für die Info! Ist bereits geschehen. Gruß Marcus |
#2
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Hallo Sonnenschein74!
Ihr solltet mit dem Arbeitgeber Deiner Frau sprechen und es wird sich bestimmt eine Lösung finden lassen. Vielleicht ist er einverstanden das Beschäftigungsverhältnis erst mal ruhen zu lassen, bis Deine Frau wieder in der Lage ist ihre Arbeit zu verrichten - sonst haben beide Parteien nichts davon. Ich habe mit meinem Chef vereinbart, dass ich in 2 Jahren, wenn meine Erwerbsminderungsrente ausläuft wieder in meiner Firma arbeiten kann. War total unkompliziert und locker - wir haben uns gegenseitig einiges zu verdanken - denke, dass es mitunter auch darauf ankommt, welches Verhältnis man zu seinem Brötchengeber hat. Also nur Mut und beim Termin einfach ehrlich sein und Eure Situation schildern. Ich drücke Euch die Daumen. Liebe Grüße Christine
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#3
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Hallo Christine,
darf ich fragen was für eine Krankheit Du hattest? Wo hast Du die Rente beantragt? Wonach wurde die Rente berechnet? Wieviel % beträgt deine Behinderung? Welche Voraussetzungen bedarf es, um die Rente zu beantragen? Gruß Marcus |
#4
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Hallo Marcus!
A l s o - ich fang mal an! Ich bekam im April 05 BK - war im Erziehungsurlaub und mein Sohnemann erst 1,5 Jahre alt. Ich hab keinerlei Hilfe durch meine KK erhalten - keine Haushaltshilfe nichts... - eigentlich nur Ärger. Ich war dann auf Reha und wurde daraus arbeitsfähig entlassen - doch das zählte für die KK nicht. Nach meinem Rezidiv im August wurde ich ausgesteuert und beantragte die Rente bei mir hier im Landratsamt in der Rentenstelle. Bei Euch gibts bestimmt auch einen Ansprechpartner, denn alleine den Antrag zu machen ist fast unmöglich. Ich habe seit 1991 gearbeitet und 2003 unseren Sohn bekommen. Die Erziehungszeit wird mit angerechnet. Ich habe eigentlich sehr gut verdient, so dass ich mit meiner vollen Erwerbsminderungsrente zu unserem Lebensunterhalt mit beitragen kann. Man muß den gesamten Arbeitszeitraum berücksichtigen. Man bekommt auch alle Jahre diese Renteninformation - vielleicht schaust Du einfach mal nach. Laßt Euch bei der Rentenstelle eine Bildschirmauskunft erstellen. Dort sind alle Beitragszeiten vermerkt und die Beträge sind aufgefürt - volle und teilweise Erwerbsminderung. Das ist dann der IST-Stand - wenn die Erwerbsminderung hier und jetzt eintreten würde. Ich habe jetzt 60% Behinderung, das zählt aber bei der Rente nicht, man gibts zwar an, aber das wars auch schon. Der Behindertenausweis ist bei der Steuererklärung nützlich und ansonsten bei dieversen Eintrittspreisen. Sobald Deine Frau ausgesteuert ist, muß sie Rente beantragen bzw. sich beim Arbeitsamt wegen dem Nahtlosigkeitsgeld melden. Das wird gezahlt, solange die Rentensache dauert. Da ihr ja auf den Verdienst Deiner Frau angewiesen seid, muß sie diesen Weg gehen - ansonsten wäre sie ja nur Hausfrau und Mutter - also kein Verdienst. Das Nahtlosigkeitsgeld (in etwa so hoch wie das Krankengeld - 70% ![]() Es ist wichtig - für den Rentenantrag - dass Deine Frau alle Unterlagen ihrer Erkrankung, Pathologie usw. zusammenträgt und mit beifügt. Sie wird mit Sicherheit zum Gutachter müssen - aber das dauert noch eine Weile, da braucht ihr Euch noch keine Gedanken machen. Alles zu seiner Zeit. Wichtig ist auch, dass die Ärzte dahinterstehen und ihr die volle Unterstützung habt. Eine Psychotherapie ist auch sehr sinnvoll - für das Seelenleben und für den Rentenantragsverlauf. Zwei kleine Kinder und dann die Krebserkrankung noch in der Schwangerschaft - das muß man erst mal aufarbeiten und mit den richtigen Argumenten und den Ärzten dahinter bekommt Deine Frau bestimmt die nötige Zeit sich zu erholen und Kraft zu schöpfen. Ich wurde rückwirkend zum April 05 berentet und sie endet im April 09 - insgesamt also 4 Jahre, danach sieht man weiter. Es gilt immer die Devise: Reha vor Rente. So - habe fertig ![]() ![]() Wenn Du noch Fragen hast - nur zu ![]() Liebe Grüße Christine
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