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Alt 24.07.2007, 15:20
Benutzerbild von Jutta
Jutta Jutta ist offline
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Standard AW: "Besteuerung der EU-Rente" ?

Information, wer sich gegen die Besteuerung einhängen möchte:

Einspruch einlegen gegen höhere Rentensteuer


Rentner und Rentnerinnen wie Anne Fricke, die früher Pflichtbeiträge gezahlt haben und dafür eine gesetzliche Rente erhalten, können sich an eine Klage beim Finanzgericht München hängen. Die Richter müssen klären, ob es rechtmäßig ist, dass seit 2005 ein größerer Teil der Rente steuerpflichtig ist. Müssen Rentner deshalb mehr Steuern zahlen, können sie sich auf den Prozess berufen und Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen.

Beim Finanzgericht München klagen Eheleute, bei denen der steuerpflichtige Teil der gesetzlichen Renten durch das Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005 von rund 30 auf 50 Prozent gestiegen ist. Das betrachten sie als Enteignung und Verstoß gegen den Vertrauensschutz. Sie finden außerdem, dass die gesetzliche Rentenversicherung unrentabler als eine private Versorgung sei, weil der Staat mit ihren Pflichtbeiträgen versicherungsfremde Leistungen finanziert habe.

Aus diesen Gründen sollen die Richter prüfen, ob die höhere Besteuerung der gesetzlichen Rente rechtmäßig ist.

Sie können sich mit einem Einspruch in die Klage einklinken. Dazu haben Sie nach der Bekanntgabe Ihres Steuerbescheids einen Monat Zeit. Weisen Sie im Einspruch auf das Verfahren mit dem Aktenzeichen 15 K 4529/06 beim Finanzgericht München hin. ­Beantragen Sie außerdem das Ruhen des Verfahrens aus Zweckmäßigkeit (Paragraf 363 Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung).

Allerdings muss das Finanzamt Ihren Steuerbescheid nicht offenlassen. Erst wenn der Streit beim Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht weitergeht, kann es den Einspruch nicht mehr ablehnen.


Quelle: http://www.stiftung-warentest.de/online/steuern_recht/meldung/1536947/1536947.html
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Jutta
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