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Fragen zur Wiedereingliederung
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Wiedereingliederung... Bin ich verpflichtet, die vorgesehenen Stunden pro Woche zu arbeiten - oder - falls ich die Stundenzahl nicht erreiche, nachzuarbeiten, evtl. dann nach der Wiedereingliederungszeit, wenn ich meine normale Arbeitszeit wieder aufnehme? An manchen Tagen verlasse ich meinen Arbeitsplatz etwas früher, je nachdem, wie es mir gesundheitlich geht. Nun meinte mein Arbeitgeber, dass ich die Stunden notieren und dann später wieder nacharbeiten soll. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen, auch was die rechtliche Situation anbelangt - vielen Dank! Liebe Grüße, Claudia
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Dauer, Zeit und Raum sind wie Brandungsschaum, der verweht, indes die Flut sich wendet - doch das kleinste Sein schließt ein Wesen ein, das von Anfang ist und niemals endet. (Carl Zuckmayer) |
#2
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AW: Fragen zur Wiedereingliederung
Hallo Claudia,
meines Wissens bist du während der Wiedereingliederung weiterhin krank geschrieben und erhälst auch nicht dein volles Gehalt . Deshalb kann dein Arbeitgeber auch nicht Stunden nacharbeiten lassen. Du kannst jederzeit gehen, wenn es die zuviel wird. Sprich aber deinen Arzt noch einmal darauf an. Falls du verbeamtet sein solltest, sieht das natürlich anders aus, dann bist du offiziell gesund und musst dich krank melden, wenn du früher gehst. Aber auch dann würde ich die Stunden nicht nacharbeiten. Alles Gute Eva |
#3
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AW: Fragen zur Wiedereingliederung
Zitat:
es passiert eigentlich nicht oft, dass mir die Worte fehlen. Entweder ist Dein Chef so impertinent oder er weiß nicht, wie eine Wiedereingliederung funktioniert. Es ist so, wie Eva es geschrieben hat. Du bist krank geschrieben. Wenn Du nicht mehr kannst, dann gehst Du eben nach Hause. Die Eingliederung ist schließlich dazu da, Dich wieder an das Arbeitsleben zu gewöhnen und zu sehen, ob Du es jetzt schon schaffst, wieder in den Beruf einzusteigen. Wie das rechtlich aussieht, kannst Du hier http://www.integrationsaemter.de/web..._nr-247/i.html nachlesen. Vielleicht kannst Du es für Deinen Chef einmal ausdrucken? Kopf hoch. |
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