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Einstufung des Schwerbehindertenstatus
Hallo alle miteinander,
ich bin neu in diesem Forum und suche Hilfe bei Betroffenen, die die gleiche Erkrankung haben. Zu meiner Erkrankung: Bei mir wurde im September 2004 Magenkrebs festegestellt und ca. 14 Tage später der kompl. Mangen entfernt, sowie ein Teil meiner Bauchspeicheldrüse, der Milz und das Zwechfell auf der linken Seite bis zur Aorta. Nach einer 5 monatigen Chemo- und Strahlenbehandlung bin ich heute wieder soweit hergestellt, dass ich den umständen entsprechen gut damit leben kann. Durch die OP und der Chemo- und Strahlenbehandlung habe ich ca. 48 kg an Gewicht verloren. Aber wie sagte ich schon meine Frau "mußte ja sowieso abnehmen" Im Jan. 2005 wurde ich vom Versorgungsamt auf eine Schwerbehindertengrad von 80 % eingestuft. Vor ca. 6 Wochen hatte ich einen Änderungsantrag auf 100 % und den Zusatz B beantragt. Grund hierfür war, dass seit ca. 1 Jahr mein Blutzucker so alle 2 bis 3 Tage absinkt und zwar auf einen Wert der zwischen 34 und 56 mg/Ld. Dieser Wert hat die Auswirkung, dass es mir schwarz vor den AUgen wird, es mir schwindlig wird und ich dann kurz vor dem Zusammenbruch bin. Mein Arzt mein dies hätte auch was mit dem Dampingsyndrom zu tun. Vor ein paar Tagen habe ich nun eine Ablehnung vom Versorgungsamt bekommen, mit der Begründung, dass bei der Festlegung von 2005 alles berücksichtig wurde und somit keinen Grund gäbe den Grad zu erhöhen und den zusatz B käme sowieso nicht in Frage. Ich such nun Hilfe bei euch, die mir vieleicht sagen können was und wie ich es machen muß, dass ich hier eine Änderung erhalten. Muß noch hinzufügen, dass das Versorgungsamt nach dem Sozialbuch entscheidet, das Deutschlandweit zuständig ist und doch unterschiedlich entscheidet, da ich schon von anderen Betroffenen erfahren habe, die 100 % erhalten haben. Freue mich schon auf eure Antworten euer Klausibär
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Herzliche Güße von Klausibär |
#2
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AW: Einstufung des Schwerbehindertenstatus
Hallo Klaus,
ja mit der Unterzuckerung ist ein Problem das du nur in den Griff bekommen kannst in dem du immer und regelmäßig isst. Das dieses zu einer Erweiterung des Grades führt ist mir auch nicht bekannt. Ich muss aber auch gestehen das ich mich damit noch nicht großartig befasst habe. Es ist eine Idee mal an das Versorgungsamt zu schreiben und die Problematik entgegen zu bringen. Das Schlimme in der deutschen Gesetzgebung sind die Gummiparagraphen wo es in der Entscheidung desjenigen liegt der den Fall bearbeitet. Man kann halt immer nur noch vors Sozialgericht ziehen und versuchen das anhand von ärztlichen Gutachten und Attests belegen das einem mehr als die zugesprochenen Grad zustehen. Aber ob es sich lohnt. Mit deiner Unterzuckerung kannst du halt nur immer durch regelmäßiges Essen entgegenwirken, versuchen so wenig als möglich schnelle Kohlenhydrate zu sich zu nehmen, keine Süßspeisen als Hauptmahlzeit und wenn es anfängt komisch zu werden im Kopf, sofort essen. Mir passiert das auch immer noch obwohl es bei mir jetzt auch etwas länger her ist als bei dir. Alles Gute. Christian S. |
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