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Alt 04.11.2007, 22:53
Lisa52 Lisa52 ist offline
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Registriert seit: 29.06.2007
Ort: Bielefeld
Beiträge: 89
Standard AW: AHB oder Reha?

Hallo Dany,
also meine Info ist, jedenfalls wird es hier in der Klinik so gehändelt, das man ( nur der Sozialdienst vom KH) Frühestens 4 Wochen vor Behandlungsende den Antrag bei der arge stellt mit der Wunschklinik. Da manche Kliniken einfach heiss begehrt sind, scheint es wohl nicht immer so ganz nach Wunsch zu gehen. Auch die Kliniken müssen ja zeitig planen können, da ist es am Behandlungsende vielleicht für deine Wunsch-Klinik einfach zu spät. ?
Kann dir einfach nur dringend empfehlen dich mit dem Sozialdienst in Verbindung zu setzen.Auch hier sind die Damen nicht einfach zu erreichen ( ständig nur der Anrufbeantworter, aber auf den kann man ja sprechen, wenn nötig auch öfters. Schmunzel....), aber du musst es halt dringlich machen. Die müssen das für dich machen, es sei denn du bist Privat.
Also, drücke dir die Daumen, das doch noch alles gut für dich klappt.
Lisa

Geändert von Lisa52 (04.11.2007 um 22:56 Uhr)
  #2  
Alt 05.11.2007, 15:36
uscalero uscalero ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 11.05.2006
Beiträge: 28
Standard AW: AHB oder Reha?

Hallo,

eine Anschlussheilbehandlung (AHB) kann auch noch maximal 4 Wochen nach dem Ende der Bestrahlung angetreten werden (bei Bestrahlung im Kopf-Hals-Bereich 10 Wochen nach Bestrahlungsende), selbst dann, wenn die Bestrahlung ambulant durchgeführt wird!

Vorgehen: Antragstellung auf AHB-Formular durch die Akutklinik oder den behandelnden Praxisarzt. Die faxen den Antrag an eine geeignete Rehaklinik. Der Chefarzt der Rehaklinik prüft den Antrag und wenn die Voraussetzungen vorliegen, gibt es sofort grünes Licht durch den Chefarzt der Rehaklinik.

Wurde nur eine Chemotherapie durchgeführt, dann gilt folgendes: ist die Arge der Kostenträger (= lebt der Patient in NRW), ist eine AHB auch nach Abschluss einer ambulanten Chemotherapie (Abstand: 2 Wochen) möglich. Dies gilt nicht bei Kostenträgerschaft der Deutschen Rentenversicherung Bund: hier muss der Antrag über den Schreibtisch der DRV Bund laufen (keine AHB). Geht aber auch schnell, wenn man eine sog. "Anschlussgesundheitsmaßnahme" anstrebt (schnellerer Entscheidungsprozess).

Hoffe, das klärt die Sache etwas.

uscalero
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