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#9
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Nein , eindeutig nein
Sie verliert ihren Anspruch auf REHA nicht. Sie kann, wenn eine ärztliche Verodnung ausgeschrieben ist (um das geht es jetzt dann unten), soviele Anwendungen nehmen wie sie will, definitiv auch vor der Reha Eindeutig geregelt . Ein Anruf bei der Krankengymnastin oder effektiver noch bei der gesetzlichen KV wird Euch das bestätigen. Der Hausarzt hat (meines fachlichen Erachtens ![]() Ist auch traurig und bedauerlich für euren bestimmt bemühten Hausarzt, weil er bei Budgetüberschreitung in Regress genommen wird.Obwohl er sicherlich dies gerne verordnen würde, aber er arbeitet jetzt die letzten Wochen eh schon umsonst.......... Und die Allgemeinmediziner,bzw Hausärzte haben das geringste Budget von allen ! So möchte er das wahrscheinlich nicht sagen , darum diese Formulierung Ein Tipp: Ein Orthopäde hat ein viel grösseres Budget oder in dem Fall evt der Neurologe und hier erhaltet ihr die Verodnungen mit wesentlich grösserer Wahrscheinlichkeit. Lieben Gruss Christine |
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