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Alt 08.12.2007, 19:48
Benutzerbild von Christine R.
Christine R. Christine R. ist offline
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Registriert seit: 15.08.2005
Beiträge: 250
Standard AW: Neuropathie-Behandlung vor Reha

Nein , eindeutig nein

Sie verliert ihren Anspruch auf REHA nicht. Sie kann, wenn eine ärztliche Verodnung ausgeschrieben ist (um das geht es jetzt dann unten), soviele Anwendungen nehmen wie sie will, definitiv auch vor der Reha
Eindeutig geregelt . Ein Anruf bei der Krankengymnastin oder effektiver noch bei der gesetzlichen KV wird Euch das bestätigen.

Der Hausarzt hat (meines fachlichen Erachtens ) kein Budget mehr jetzt am Jahresende frei, wenn deine Mutter gesetzlich versichert ist. Ist sie ja ganz sicher, denn beim privat Versicherten gibt es ja keinerlei Budget
Ist auch traurig und bedauerlich für euren bestimmt bemühten Hausarzt, weil er bei Budgetüberschreitung in Regress genommen wird.Obwohl er sicherlich dies gerne verordnen würde, aber er arbeitet jetzt die letzten Wochen eh schon umsonst.......... Und die Allgemeinmediziner,bzw Hausärzte haben das geringste Budget von allen !
So möchte er das wahrscheinlich nicht sagen , darum diese Formulierung

Ein Tipp: Ein Orthopäde hat ein viel grösseres Budget oder in dem Fall evt der Neurologe und hier erhaltet ihr die Verodnungen mit wesentlich grösserer Wahrscheinlichkeit.


Lieben Gruss

Christine
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