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  #1  
Alt 16.12.2007, 20:32
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Birgit

mein Eindruck basiert auf folgendem Satz:
"warum dann noch Krankengeld beziehen wenn nicht mal bereit in Reha zu gehen....??"

Und ob ich "überfordert" war oder die olle Kurklinik... naja... Ich hab übrigens zum Zeitpunkt der AHB kein Krankengeld bezogen und war vor der AHB, d.h. wärend der Chemo (Carboplatin/Taxol) zu 100 % mit 40 Stunden Woche gearbeitet (auf eigenen Wunsch aber mit voller Unterstützung des Arztes). Lediglich während der Chemotage war ich (alle drei Wochen 1 Tag) krankgeschrieben, da gab es aber kein Krankengeld.

Soweit ich bislang verstanden habe, geht es bei den Rehamaßnahmen aber auch nicht um die Arbeitsfähigkeit, sondern darum festzustellen, ob jemand (langfristig) erwerbsfähig ist. Krankengeld gibt es, solange man einen Arzt hat, der einen arbeitsunfähig schreibt und solange man eben Anspruch (78 Wochen Frist) ist. D.h. insbesondere, dass niemand für sich selbst entscheidet, ob er arbeitsfähig ist, sondern dazu benötigt man immer einen Arzt.

Wird in der Reha festgestellt, dass man langfristig nicht erwerbsfähig sein wird, geht es darum, dass die Krankenkassen dazu auffordern können, in die Erwerbsminderung zu gehen. Daher werden diese Maßnahmen ja von den RV und nicht von den KV bezahlt. Soweit das was mir bislang erklärt worden ist. Ich bleibe dabei: Wenn jemand Krankengeld bezieht, ist das kein Grund sauer zu sein. Und nach wie vor finde ich es hilfreich, wenn hier statt abstrakt auf Gesetzestexte sich zu beziehen, eben die entsprechende Passage zitiert werden würde. Oder eben der Link dazu gegeben wird. Das sollte dann die Frage beantworten: Unter welchen Bedinungen muss man an einer Reha teilnehmen und unter welchen nicht. Bei einem bin ich mir sicher: Der Bezug von Krankengeld allein macht nicht rehafähig. Ich hab zumindest in der Zeit in der ich Krankengeld beziehe noch keine Aufforderung zur Reha bekommen

Gruß
Mona
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  #2  
Alt 16.12.2007, 20:53
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Mona, das ist Haarspalterei.

Egal, wie Du es formulierst. Bei der Reha geht es darum festzustellen, ob Du wieder arbeitsfähig und belastbar ist, was man Dir zumuten kann und ob Du für das Erwerbsleben noch geeignet bist, mithin also arbeitsfähig bist oder eben nicht.

Und offensichtlicht bist Du doch wohl, wenn es denn bei Dir mit der Arbeit nicht geklappt hat, überfordert gewesen. Denn Dein Körper hat ja wieder aufgemuckt und mit neuer Krankheit reagiert.

Und es ist ganz einfach so: Du hast zwar Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld (und da werden die 6 Wochen Lohnfortzahlung mit eingerechnet), aber die Krankenkasse hat das Recht überprüfen zu lassen, ob Du tatsächlich immer noch krank und arbeitsunfähig bist. Und das kann sie über den MDK machen genausogut in dem sie Dich auffordert eine AHB/Reha zu machen. Und bei Verweigerung streicht sie Dir das Geld, ganz einfach. Das Recht hat sie und das nutzt sie auch aus. Und natürlich fordern die KK auf in die Erwerbsminderung zu gehen, damit sie nämlich kein Krankengeld mehr zahlen müssen. Nur diesem Ansinnen kann doch viel leichter widersprochen werden, wenn aus dem Reha-Abschlußbericht entsprechend hervorgeht, dass Du zwar im Moment noch nicht wieder voll arbeitsfähig bist, aber in absehbarer Zeit damit zu rechnen ist.

Das Du während der Chemo gearbeitet hast war doch sicherlich Deine eigene Entscheidung und natürlich gibt es dann kein Krankengeld, solange Du nicht mehr als 6 Wochen wegen ein und derselben Krankheit krankgeschrieben bist.
Du bist ja offensichtlich nur auf 6 Krankheitstage gekommen, wenn Du Dich bei 6 Chemos nur am Infusionstag hast krankschreiben lassen.
Und hier stellt sich dann für mich die Frage, ob Dein späterer Zusammenbruch nicht auch etwas damit zu tun hat, dass Du während der Chemozeit gearbeitet hast und den Körper da schon überfordert hast. Aber das ist jetzt reine Spekulation (genauso wie Deine Auslegung von Mo's Posting).
Wenn Du aber dem Reha-Arzt auch noch freudestrahlend erzählst, dass Du die ganze Zeit weitergearbeitet hast, wieso sollte der Dich dann auf einmal als weniger erwerbsfähig einstufen?

Im übrigen hat Mo nicht behauptet sauer zu sein, weil jemand Krankengeld bezieht. Sondern sie hat geschrieben, dass sie sauer ist, wenn jemand versucht sich durch das Öffnen von Hintertürchen zu Lasten der Allgemeinheit der Mitwirkungspflicht zur Rehabilitation und Überprüfung des Gesundheitszustandes zu entziehen. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß
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Birgit64

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  #3  
Alt 16.12.2007, 21:03
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Also Birgit

richtig ist: Ich bin krank.
Ob Krankheit immer durch Überforderung bei der Arbeit entsteht, bezweifele ich mal. Ich fand das Arbeiten ausgesprochen anregend und entspannend.
Einigen wir uns doch einfach darauf, dass sie bei mir durch die Reha entstanden ist und das alles ohne Reha nicht passiert wäre (diese Aussage halte ich natürlich für genauso großen Blödsinn, wie die Aussage, dass ich mit Arbeit überfordert war).
Aber DAS will ich hier auch nicht diskutieren.

Da ich gerne arbeite, hatte ich natürlich auch überhaupt nichts dagegen gehabt, als erwerbsfähig eingestuft zu werden.


Ich fasse die Diskussion einfach mal zusammen:

Den Link auf die Gesetzestexte habt ihr nicht. Schade.

Mona
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  #4  
Alt 16.12.2007, 21:19
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Na Mona66,

wie wäre es denn hiermit?

quote
Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
unquote

Wie man selber googelt weißt Du ja sicherlich.


Im übrigen ist es unsinnig zu behaupten, dass eine Reha nur den Zweck dient jemanden in die Erwerbsminderung zu schicken. Das macht nämlich recht wenig Sinn bei Menschen, die ohnehin schon Rente beziehen.

Ach ja, auch wenn es Dir gut gefallen hat während der Chemo zu arbeiten und Du das einfach gebraucht hast, was ich durchaus nachvollziehen kann, ist es nicht so abwegig dieses als ein Kriterium zu berücksichtigen, was letztendlich zu Deinem Zusammenbruch geführt hat. Ich habe übrigens nirgends geschrieben, dass Du nicht krank bist.

Gruß
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Birgit64

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  #5  
Alt 16.12.2007, 22:10
Benutzerbild von Eleve
Eleve Eleve ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hi,

aha, so richtig schlau geworden bin ich nun immernoch nicht. Ich versuchs mal:

Manche werden von ihrer Krankenkasse zur Reha/AHB aufgefordert, andere von der Rentenversicherung, wieder andere gar nicht.

Zweck der Reha/AHB ist nicht nur das Aufpäppeln nach Therapie sondern für manche auch die Überprüfung der Arbeits-/Belastungsfähigkeit.

Bei der Auswahl der Einrichtung steht an erster Stelle die Zahl der Belegungen, erst wenn die stimmt wird beachtet, ob die Erkrankung überhaupt zum Therapie-Angebot passt.

Da ich als Prinzessin nicht arbeiten muß wird auch niemand überprüfen, ob ich arbeitsfähig bin. Also bleibt abzuwarten, ob es zur Reha/AHB kommen wird.

Viele Grüße,
Eleve (die Mo nicht ganz folgen kann. Es gibt ne moralische Verpflichtung zur AHB? Gibts auch ne moralische Verpflichung zur Chemo oder überhaupt jeder Therapieempfehlung, auch wenn eine innere Stimme sagt "laß das lieber"?)
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  #6  
Alt 16.12.2007, 22:39
Gloria-Beetle Gloria-Beetle ist offline
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Cool AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Ihr Lieben,

ich möchte mal was ganz pragmatisches zur REHA/AHB sagen: Ich habe die Zeit dort sehr genossen, mich bedienen lassen, mich sportlich betätigt, viele nette Frauen und einige wenige nette Männer kennengelernt. Die AHB/REHA war genau auf meine Erkrankung eingestellt, ich war bereits zum zweiten Mal da, da ich die Klinik ganz toll fand. Wieder dahin zu kommen war in meinem Fall sicher einfach, da die Klinik nur 60 km von meinem Wohnort entfernt ist. Ideal in meinem Fall, denn es war weit genug um abzuschalten und nahe genug um evtl. einzugreifen, wenn was mit der Vertretung bei der Pflege meiner Eltern nicht geklappt hätte.

Mein Fazit:
Ich bin zwar jetzt Rentnerin, aber falls sie mich dort nehmen, gehe ich nächstes Jahr wieder hin.

Ich wünsche Euch allen eine Vorweihnachstwoche ohne Hektik

Gl ria
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  #7  
Alt 16.12.2007, 22:58
wisteria wisteria ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hi Eleve,

hast das schon alles richtig verstanden.

Aber wenn weder der Rententräger noch die KV befürchten, weiter in irgendeiner Form für Dich zahlen zu müssen, ist es denen ziemlich egal, ob du eine AHB/Reha machst.

Ich hatte das Problem auch nicht (für Dich schien es m.E. auch gar kein Problem zu sein, Du wolltest nur eine Info - so las ich es) weil ich sowieso keinen Anspruch auf Krankengeld oder Rente habe...., also wenn die Gemüter es denn wollen, können Sie sich wieder beruhigen - meine Krankenkasse wird weder durch Krankengeldzahlung noch durch Rehakosten belastet .

Allerdings habe ich mich damals sehr für das Thema interessiert. Aber da ich eine Reha aus einem anderem Grund hinter mir habe, und diese furchtbar fand, und sie weder meiner psychischen noch physischen Verfassung gut getan hat - ich sie dann abgebrochen habe, wollte ich es einfach wissenb selbst wenn man Krankengeld bekommt, in Reha/AHB muß, und nicht auf Kürzungen verzichten muss.

Nein, muß man nicht!

Wenn es dann noch die ärztliche Befürwortung gibt, daß eine stationäre Reha nicht notwendig ist (was natürlich individuell verschieden ist), steht man auf der sicheren Seite und beugt Mißverständnissen vor . Ich hätte also keinen unlauteren Deal mit meinem Arzt am Gesetz vorbei "geschummelt"- sondern einen ganz legalen, vernünftigen Weg gewählt-was anderes hätte ich eh nicht vor gehabt.

Aber ich fand den Beitrag von Vegi sehr gut. da steht doch alles drin , was man wissen muss- zu dem Thema.

Die meisten finden ihre Reha ja toll, und erholsam. Ist ja auch gut so, soll so sein, aber wir können nicht alle über einen Kamm geschert werden....

Vielleicht steht Dir nach der ganzen Behandlung der Sinn danach..., und wenn Du dann Pech hast (was ich natürlich nicht hoffe, und nicht glaube), bekommst Du keine genehmigt...

Liebe Grüße

Petra
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  #8  
Alt 16.12.2007, 23:03
wisteria wisteria ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

bekomme das zweite "smile" nicht weg, heißt einfach "ob"

petra
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  #9  
Alt 16.12.2007, 22:57
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Hallo Birgit

Zitat:
Zitat von Birgit64 Beitrag anzeigen
wie wäre es denn hiermit?

Aufforderung zur Rehabilitation (SGB V §51)

In manchen Fällen fordert die Krankenkasse den Patienten vor Ablauf der 78 Wochen auf, eine Rehabilitationsmaßnahme bei seinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Aufforderung müssen Sie innerhalb von 10 Wochen Folge leisten, sonst ist die Krankenkasse berechtigt, das Krankengeld ruhen zu lassen. Der Rentenversicherungsträger prüft dann durch den Medizinischen Dienst, ob eine Rehabilitationsmaßnahme angezeigt ist. Sind Sie nicht rehabilitationsfähig, kann der Rentenversicherungsträger eine Rente vorschlagen. Sollte dies der Fall sein, lassen Sie sich ausführlich von Ihrer Krankenkasse und dem Rentenversicherungsträger beraten.
Es gilt der Grundsatz: „Rehabilitation vor Rente“
Danke für das Zitat. Daraus schliesse ich: Es liegt im Ermessensspielraum der Krankenkassen, wann sie zu einer Reha-Maßnahme auffordern. Das heisst, das, was Mo weiter oben darstellte, gilt eben nur für diese Spezialfälle:

Zitat:
Zitat von ~mo~ Beitrag anzeigen
das es trotz eindeutiger Gesetzeslage (ohne Reha/AHT kein Fortzahlung von Krankengeld) möglich ist die Reha/AHB zu umgehen, dass auch Du nicht in die AHB/Reha gehst...,
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?


Ich kann nicht ausschliessen, dass Arbeit ein Kriterium sein könnte, das zum Zusammenbruch führte. Es wurde mir von zwei Ärzten zugeraten. Das wären dann wohl ziemlich Trottel. Ich kann genausowenig ausschliessen, dass die Stunde Spazierengehen pro Tag Schuld ist. Oder vielleicht hab ich zu viel Nüsse gegessen? Im Großen und Ganzen glaub ich aber, dass die Platinresistenz meiner Tumorzellen nichts mit dem allem zu tun hat. Kannst ja mal ne Studie anregen, ob es da nen Zusammenhang gibt

Gruß
Mona
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  #10  
Alt 16.12.2007, 23:11
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Zitat:
Zitat von Mona66 Beitrag anzeigen
Spannend bleibt die Frage, wann man also in die Reha MUSS. Nach welchen Kriterien entscheidet die Krankenkasse?
Das wirst Du wohl oder übel Deine KK fragen müssen, wann und unter welchen Voraussetzungen sie zu dem Mittel greift, dass ihr mit §51 in die Hand gegeben wurde. Das fällt dann unter Ermessensspielraum.

Was bei Dir zum Zusammenbruch geführt hat wird sicherlich eine Mischung aus einigen Dingen gewesen sein. Und wenn Du allergisch auf Nüsse reagierst, vielleicht auch das. Aber deswegen eine Studie in Auftrag geben? Wenn's Dich interessiert mach es selber. Ich bin Archäologin und keine Ärztin.


Gute Nacht!
__________________
Birgit64

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  #11  
Alt 17.12.2007, 00:34
Mona66 Mona66 ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

Zitat:
Zitat von Birgit64 Beitrag anzeigen
Was bei Dir zum Zusammenbruch geführt hat wird sicherlich eine Mischung aus einigen Dingen gewesen sein. Und wenn Du allergisch auf Nüsse reagierst, vielleicht auch das. Aber deswegen eine Studie in Auftrag geben? Wenn's Dich interessiert mach es selber. Ich bin Archäologin und keine Ärztin.
Na, das ist doch eine klare Aussage, Birgit. Dann bleib doch bei dem was du kannst, und mutmaße nicht die ganze Zeit rum, warum ich ein Rezidiv bekommen habe . Und natürlich reagiere ich nicht allergisch auf Nüsse, sonst würde ich das Zeug nicht essen.

Gute Nacht
Mona
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  #12  
Alt 16.12.2007, 22:07
Benutzerbild von Vegi
Vegi Vegi ist offline
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Standard AW: Reha / AHB - macht man das immer?

@ mo

mit mir waren viele Frauen zur der Kur, die kein Krankengeld bezogen haben einmal weil sie schon Rente beziehen und deswegen die Wiederherstellung der Arbeitskraft gar nicht nötig war oder weil sie selbstständig sind.Die mußten ihre Kur auch nicht bezahlen, ging also auch zu Lasten der Allgemeinheit
Diejenigen die noch im Berufsleben sind, gehen eh wieder arbeiten ob mit oder ohne AHB/oder Reha,sofern sie wieder gesund sind.
In Gesprächen mit der Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat sie mir gesagt, viele Frauen möchten nicht zur Kur, weil sie den Krankenhausbetrieb oder Ärzte und Schwestern und alles was mit Krankheit zusammenhängt seelisch nicht mehr abkönnen. Ich denke das auch Menschen die zeitweise auf das Allgemeinwohlwollen angewiesen sind, frei entscheiden sollten ohne Druck und moralischem Zeigefinger.
Die meisten erkrankten Frauen können schon auf ein langes Berufsleben zurückblicken oder haben Kinder großgezogen oder ihre kranken Eltern gepflegt
usw.. Will damit sagen sie haben schon sehr viel zum Wohl der Allgemeinheit beigetragen und in die Töpfe eingezahlt.
Eine andere Sache ist zu glauben das man sich selbst finanziert. Das kann niemand. Immer braucht man das Geld der Anderen, denn in irgendeiner Form hat ja das was ich anbiete seinen Preis, in diesem Preis ist meist alles enthalten was ich zum Leben brauche, und diesen Preis zahlen die, die mein Dargebotenes kaufen. Die Allgemeinheit hat auch deine Krankheit finanziert.
Wir bewegen uns nunmal in Kreisläufen.

LG
__________________
Gertrud

Nichtstun ist besser, als mit Tun nichts zu schaffen (Laotse)
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  #13  
Alt 16.12.2007, 22:34
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Hallo Vegi,

Du hast ja recht, dass auch Frauen, die bereits im Rentenalter sind, an einer Reha-Maßnahme teilnehmen. Nur, diese Frauen unterliegen nicht der Verpflichtung zur Teilnahme sondern machen das freiwillig und natürlich bekommen sie auch seitens der KK keinen Druck, da sie ja kein Krankengeld beziehen.
Und um letztere geht es doch hier, um diejenigen, die eine Lohnersatzleistung auf Kosten der Allgemeinheit beziehen und sich der Mitwirkungspflicht zur Wiederherstellung der Arbeitskraft entziehen möchten.
Unter Arbeitskraft verstehe ich im weiteren Sinne im übrigen auch die Leistung der Frauen, die beispielsweise nur Hausfrauen und/oder Rentnerinnen sind, denn auch diese leisten Arbeit oder haben sie geleistet und gegebenenfalls Beiträge entrichtet. Deswegen wäre es auch in meinen Augen verkehrt, wie von Mona66 behauptet, die Teilnahme an einer Reha lediglich auf die Feststellung der Erwerbsminderung zu reduzieren. Letztere macht ja bei Rentnerinnen gar keinen Sinn, da sie ja nicht mehr im Erwerbsleben stehen.
Die Zuzahlungsverpflichtung entfällt übrigens nur bei Rentnerinnen wenn die eigene bezogene Rente (Witwenrente beispielsweise wird nicht dazugezählt) unter EUR 500,00 liegt.

Ich finde es etwas befremdlich, wenn hier in erster Linie darauf verwiesen wird, dass andere etwas wollen, wenn eine Reha angedacht wird und diese dummen Krankenkassen einen nur mit ihrem Antrag schikanieren wollen. Warum fällt es so schwer, eine Reha-Maßnahme als etwas zu begreifen, was dem Patienten dienlich sein kann in dem sie hilft einen möglichst guten Allgemeinzustand wiederherzustellen und dem Patienten ein weitgehend normales Leben inkl. der Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dass das nicht in allen Fällen klappt ist vorhersehbar.
Wenn ich aber hier und in anderen Threads lese, warum einige keine Reha machen möchten, dann fehlt's mir manchmal wirklich an Verständnis. Da kommen dann Gründe wie 'ich habe einen neuen Freund, den möchte ich nicht so lange allein lassen', ich habe nur Schlechtes über die Klinik gehört' usw. usw. Damit möchte ich nicht gesagt haben, dass es nicht wirklich wichtige Gründe gibt, warum man auf die Reha verzichten möchte.

Was die Kostenfrage angeht so muss es doch legitim sein, dass ein Kostenträger überprüft, ob der oder die Leistungsbezieher/in überhaupt noch eine Berechtigung haben, diese Leistung in Anspruch zu nehmen oder ob nicht evtl. ein anderer Kostenträger für weitere Zahlungen zuständig ist. Du würdest doch auch keine Rechnung bezahlen (also eine finanzielle Leistung erbringen), wenn Du für die Begleichung nicht zuständig wärest.

Freundliche Grüße
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Birgit64

במאי יש לך תמיד סיבה מספיק להתלונן
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  #14  
Alt 16.12.2007, 22:41
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Hallo Eleve,

wenn Du nicht im Berufsleben stehst und kein Krankengeld beziehst wird auch niemand kommen und Dich auffordern eine Rehamaßnahme anzutreten. Ganz einfach. Da mußt Du Dich dann schon selbst drum kümmern, so Du Dich denn entschließt eine zu machen.

Deine Frage hinsichtlich der moralischen Verantwortung zur Chemo betrachte ich mal als rein provokativ gestellt. Denn ob Du eine Chemo machst oder nicht, das bleibt allein Dir überlassen, dass hat Dir Dein Arzt doch sicherlich erklärt, oder?


Gruß
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Birgit64

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  #15  
Alt 16.12.2007, 22:43
Birgit64 Birgit64 ist offline
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Hallo Gloria,

ich würde Deinen Beitrag wirklich gerne lesen. Aber das neongrüne in der kleinen Schreift kann man beim besten Willen nicht entziffern. Kannst Du nicht die Farbe ändern?

Liebe Grüße
__________________
Birgit64

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