#1
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Zuzahlungsbereiung?
Hallo,
habe da mal eine Frage. Wie ist das mit der Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke? Ab wann gilt der 1% Satz? Ist das gültig ab den Tag der Feststellung der Krankheit? Wenn nicht, ab wann kann ich diese Befreiung beantragen? Bei mir wurde letztes Jahr im Juli Brustkrebs festgestellt und auch therapiert. Bin jetzt soweit fertig, ausser die üblichen Nachsorgeuntersuchungen. Ich danke Euch schon einmal für Eure hilfe, LG Binki |
#2
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AW: Zuzahlungsbereiung?
ich weiß von der "Frist" von einem Jahr, will sagen, wenn du 1 Jahr in ständiger Behandlung bist, beginnt die Zeitrechnung als chronisch ab dem 2. Jahr, für dich dann ab Juli 2008. Inwieweit die KK eine neuberrechnung mitten im Jahr vornehmen, kann ich nicht sagen, frag doch deine KK ganz einfach mal danach!
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#3
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AW: Zuzahlungsbereiung?
Hallo Mimulus,
ich glaube nicht dass der Ausweis etwas mit der 1% Klausel zu tun hat. Ich hatte die Klausel schon lange vor meinem BK, wegen Copd, Bluthochdruck etc. Wenn du also nach deinen 5Jahren irgendeine andere chronische Erkrankung hast bleibt die 1% Klausel (Meines Wissens), bin übrigens bei der AOK Karlsruhe Lieber Gruss mischmisch |
#4
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AW: Zuzahlungsbereiung?
Hallo,mischmisch,
herzlichen Dank für Deine Antwort. Zum Glück habe ich sonst keine chronischen Krankheiten. Also, bleibt mir nur, abzuwarten. Die werden sich dann schon melden, wenn sie was von mir wollen Liebe Grüsse Mimulus |
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