AW: Nachsorgetermin - Krankschreibung
Grundsätzlich bist Du wegen der Nachsorge nicht arbeitsunfähig und als Arbeitnehmer verpflichtet, Deine Nachsorgetermine so zu legen, dass sie nicht in die Arbeitszeit fallen. Wenn es Dir nicht anders möglich ist, weil eben der Termin zwingend unaufschiebbar oder nicht anders zu machen ist, kann der Arbeitgeber Dich freistellen.
Ich habe das "Glück" im Wechselschichtdienst zu sein und lege mir meine Nachsorge immer in die Zeit meiner Nachtschichten. Zudem mache ich die entsprechenden Termine schon etwa 2 Monate im Voraus und lasse sie in unserem Dienstplan vermerken. Das klappt sehr gut.
Ein freundlicher Dialog mit den Kollegen könnte vielleicht helfen.
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