Krebs-Kompass-Forum seit 1997  


Zurück   Krebs-Kompass-Forum seit 1997 > Allgemeine Themen > Rechtliches & Finanzielles (Krankenkasse, Rente etc.)

 
 
Themen-Optionen Ansicht
  #11  
Alt 15.06.2008, 16:03
Benutzerbild von bergmädel
bergmädel bergmädel ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 13.04.2008
Beiträge: 548
Standard AW: Recht auf Produktzugang zur evtl. Selbsterlösung?

Liebe Inter,

Sterbehilfe kommt nicht der Euthanasie nehr nahe, und meiner Meinung nach sollte man dieses nahezu auf eine Stufe stellen auch auf keinen Fall tun. Damit begegnet man den Opfern wirklicher Euthanasie mit Zynismus und den Menschen, die Sterbehilfe für ein würdevolles Sterben, ihrer Vorstellung entsprechend, in Anpruch nehemen wollen, mit Ignoranz.

Der Umgang mit der Auseinandersetzung mit dem Tod und der Austausch darüber muss jedem Menschen unbewertet gestattet sein, ohne dass das mit "Endzeitstimmung" gleichgesetzt wird. Du empfindest das Thema als schrecklich und möchtest Dich lieber ausklinken. Das ist für jeden zu respektieren und nicht besser oder schlechter als eine andere Wahrnehmung.

Für andere jedoch geht der Weg der Auseinandersetzung in die Angst hinein.
Auch für mich war es der richtige Weg, mich meiner Angst vor dem Tod zu stellen.

Vor einiger Zeit kam eine umfangreiche Doku über Dignitas im TV. Die Aufnahmen gingen bis zur Sterbesituation einer Patientin.
Sie starb in ihrem eigenen Zimmer, umgeben von den Dingen, die ihr lieb und wichtig waren, mit fürsorglicher Begleitung. Ich fände es sehr schön, wenn das auch hier in Deutchland möglich wäre, es ist nicht gleichzusetzen damit, dass man ja in die Schweiz oder nach Holland fahren kann.

In der Doku erfuhr man viel über die ethische Haltung von Dignitas. Mir war vorher selbst nicht klar, wieviel mehr als die Verabreichung eines tödlichen Medikamentes durch die Mitarbeiter/innen von Dignitas geleistet wird.

So würde dort beispielsweise niemals jenes Medikament per Post verschickt werden, nicht nur, weil es nicht aus der Aufsicht entlassen werden darf, sondern weil Dignitas unter Sterbehilfe eine langwierige Begleitung bis zum Schluss versteht, die schon Monate vor der Verabreichung des Medikamentes beginnt, wenn es gewünscht ist.

Oft wird in der Diskussion um Sterbehilfe ja auch als Argument dagegen angeführt, dass ein Sterben mit unserer heutigen medizinischen Betreuung keine lange Qual für die Erkrankten sei und insofern die Sterbehilfe keine Berechtigung hat. Ich finde aber, selbst wenn jedes Sterben mühelos und schmerzfrei möglich wäre, hat jeder palliativ Behandelte auch das Recht, den eventuellen psychischen Schmerz, den das Warten auf den Tod mit sich bringen kann, zu verkürzen.

Bitte verstehe mich nicht falsch, Inter. Mein Beitrag, der sich vor allem an Dich richtet, ist nicht als Kritik gemeint, sondern als Bitte, eine andere Haltung als Deine auch wertfrei zu akzeptieren.

LG Sandra
__________________
Unsere größten Ängste sind die Drachen,
die unsere tiefsten Schätze bewahren.

Rilke
Mit Zitat antworten
 

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:32 Uhr.


Für die Inhalte der einzelnen Beiträge ist der jeweilige Autor verantwortlich. Mit allgemeinen Fragen, Ergänzungen oder Kommentaren wenden Sie sich bitte an Marcus Oehlrich. Diese Informationen wurden sorgfältig ausgewählt und werden regelmäßig überarbeitet. Dennoch kann die Richtigkeit der Inhalte keine Gewähr übernommen werden. Insbesondere für Links (Verweise) auf andere Informationsangebote kann keine Haftung übernommen werden. Mit der Nutzung erkennen Sie unsere Nutzungsbedingungen an.
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Gehostet bei der 1&1 Internet AG
Copyright © 1997-2024 Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V.
Impressum: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Eisenacher Str. 8 · 64560 Riedstadt / Vertretungsberechtigter Vorstand: Marcus Oehlrich / Datenschutzerklärung
Spendenkonto: Volker Karl Oehlrich-Gesellschaft e.V. · Volksbank Darmstadt Mainz eG · IBAN DE74 5519 0000 0172 5250 16 · BIC: MVBMDE55