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#1
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Ich warte noch auf eine Reaktion meines Anwalts nachdem das BSG die Abschläge für rechtens erklärt hat. Die Frage ist immer noch, ob das verfassungswidrig ist. Sobald ich was Neues weiß, melde ich mich.
Regina Beate
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BK seit 1993 (Rezidive: 1997, 2003, 2004, 2007, 2013) |
#2
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Ein vom Bundessozialgericht (BSG) ergangenes (für die betroffenen Kläger günstiges) Urteil (vom 16. Mai 2006) zu Abschlägen für ab 2001 bewilligte Erwerbsminderungsrenten wird nicht angewandt werden, weil es nicht angewendet werden soll.
Dem zuständigen Senat des BSG wurde die Zuständigkeit für diese Rechtsfragen entzogen. Siehe dazu auch eine MDR-Presseinformation zur kritisierten Ressort-Verteilung im Bundessozialgericht. MDR (Umschau-Artikel vom 18.11.2008): http://www.mdr.de/umschau/5925381.html
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Es ist nicht genug zu wissen, man muß es auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muß es auch tun. (Johann Wolfgang von Goethe) "Wilhelm Meisters Wanderjahre", 3. Buch, 18. Kapitel |
#3
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...klar finde ich das Ganze ärgerlich, zumal ich selbst betroffen bin. Fakt ist aber auch dass die gewählten und regierenden Politiker bei den Erwerbsminderungsrenten sparen wollten und wollen, ich gehe davon aus dass auch die Mehrheit der Bevölkerung hier sparen möchte, sonst hätten sie ja diese Politik nicht gewählt.....
Gruß Thomas |
#4
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Hallo,
Frage an alle Betroffenen: Hat jemand etwas gehört, dass Klagen bezüglich der ungesetzlichen Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten zum Bundesverfassungsgericht gelangt sind? Zu diesem Thema hört man hier leider gar nichts mehr. Und auch die Medien halten sich bedeckt. Ich habe immer noch Hoffnung... Freundliche Grüße DALI |
#5
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Hallo Dali,
das Thema ist abgehackt. Es wurde entschieden, daß die Frau, welche geklagt hat, ein Einzelfall gewesen ist und alle anderen Klagen sind ab- gewiesen worden und die Richter wurden in die Wüste geschickt. Toll . . . . .. Gruß Altmann |
#6
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Hallo Altmann,
damit habe ich nun gar nicht gerechnet. Hatte auch nichts davon gehört. Was ich gar nicht verstehen will ist der Umstand, dass für die Klage der einen Dame ja ein entsprechendes Urteil mit Aktenzeichen existieren wird und ich mich da echt frage warum darauf aufbauend eine erneute Klage abgeschmettert werden kann. So etwas darf doch keine Einzelfallentscheidung sein, oder habe ich da ein falsches Rechtsempfinden? Für mich gehört das zum Bundesverfassungsgericht. Frage mich was aus den damaligen Musterklagen geworden ist. Vielen Dank für Deine Antwort und beste Grüße an Dich. DALI Geändert von DALI (16.10.2009 um 18:30 Uhr) |
#7
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Hallo Dali,
ich weis das, weil ich damals dranngeblieben bin, da ich auch für meine Schwester ein Überprüfungs und Widerspruchsverfahren laufen hatte. Ich hab mir schon gedacht, daß eventuell kein Erfolg zu ver- zeichnen wäre, hätte aber auch sein können, deshalb hatten wir auf jeden Fall vorsichtshalber dieses Verfahren gewählt. Es sind nicht mal der VdK und andere durchgekommen. Es wären immense Zahlungen auf die DRV zugekommen und die wußten es einfach zu ver- hindern, wie, sei dahingestellt. Ich hab mich auch geärgert. Man kann immer alles hintrixen, auch Ablehnung von Rente. Gruß Altmann |
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