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#1
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AW: Zometa prophylaktisch (ABCSG-12-Studie)
Hallo Ihr Lieben!
Mein Gyn hat mir die Bisphosphonate auch anstandslos verschrieben (bin Kassenpatientin). Er meinte, dass die Kasse immer zahlt, wenn ein Arzt ein Mittel verordnet. Im schlimmsten Fall muss er begründen, warum er ein Mittel verschreibt. Die ABCSG-12-Studie sollte ausreichend Begründung für eine Verschreibung liefern, oder? Also ich nehme seit 4,5 Jahren Bisph., allerdings in Tablettenform. Liebe Grüße, Eva |
#2
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AW: Zometa prophylaktisch (ABCSG-12-Studie)
Hallo Eva
Danke für deinen interessanten Beitrag. Mein Gyn will mir die Bisphosphonate nicht über die 2 jährige Studiengabe hinaus weiter verschreiben, da keine Zulassung und er sagt auch kein Gewinn für mich besteht! Werd ihm jetzt noch mal das Interview mit Prof. Diel unter die Nase halten, vielleicht hilfts was, sonst muss mein Hausarzt helfen. Welche Tabletten nimmst du denn? Grüßle Meg Hab Mitte Dezember eine Email an Prof. Diel geschickt und bis jetzt noch keine Antwort bekommen, hast du da irgendwelche Tipps? |
#3
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AW: Zometa prophylaktisch (ABCSG-12-Studie)
Hallo,
ich habe jetzt Zometa zweimal im Abstand eines halben Jahres als Infusion (langsam durchgelaufen) bekommen; prophylaktisch. Da ich so heftige NW habe, überlegte ich, auf ein anderes B. umzustellen oder diese in kürzeren Abständen (damit der Körper sich gewöhnt) oder gar in Tablettenform zu nehmen. Antwort meiner Onkologin: Zometa sei bzgl. der Metastasen am Besten erforscht Tabletten würden eher den Magen belasten Infusionen in kürzeren Abständen bergen mehr die Gefahr von Kiefernekrosen und außerdem sei eine prophyl. Infusion auch nur 4 x in einem Abstand von etwa einem halben Jahr empfohlen - dann sei die eventuell schützende Wirkung von (Knochen)metastasen erreicht. Eine Gabe darüber hinaus sei nur bei bestehenden Knochenmetas sinnvoll. Eine Zometa-Infusion kostete nach GOÄ 359 Euro, die Einbringung per Infusion nochmals ca. 50 Euro. Gruß Karin |
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