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  #1  
Alt 04.03.2009, 19:34
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Ich misch mich einfach mal kurz ein, ich lerne nämlich gerade (beruflich) einiges über das Thema, haben wir gerade letzte Woche durchgenommen
Die Dame am Telefon hat komplett murks gemacht. Beim nächsten Anruf verlange bitte gleich den Vorgesetzten. Dies sind echte Fachkräfte, die auch den Begriff Nahtlosigkeitsgeld gut kennen, ist im ServiceCenter gerade zur Zeit nicht immer so gegeben, weil viele dort neu angefangen haben.
Der sollte dann die Ahnung haben und alles mit Dir besprechen. Es ist so, dass Du trotzdem die Unterlagen ausfüllen musst. Alles weitere sollte entweder mit einem Termin beim Arbeitsvermittler geklärt werden, oder Du bekommst sofort den schriftlichen Hinweis, zunächst Rente zu beantragen. Wahrscheinlicher ist aber der Termin beim Vermittler und eine Untersuchung durch den ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes. Mache Dich bitte nicht wg. Bewerbungen verrückt. Du bist ja nunmal krank und hast Arbeit.

Geändert von Frannie37 (04.03.2009 um 19:36 Uhr) Grund: Schneller geschrieben als nachgedacht...
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  #2  
Alt 05.03.2009, 20:12
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo Ihr Lieben!
Bin heute früh von der Chemo aus dem krankenhaus bekommen und war danach gleich zur Hyperthermie.

Nun habe ich eure lieben Antworten erst einmal in Ruhe gelesen.

Meinen Antrag mit allen Unterlagen habe ich feritg.

Soooo lange krank bin ich nun mit den Metastasen noch nicht, aber die Vorerkrankungen aus den letzten beiden Jahren, Krebs-OP nr. 1+2, Kur usw. werden mitgezählt bei den 72 Wochen.

Tja und nach der Letzten Chemo im Herbst war ich zur AGM- sowas wie Reha nach Chemo - vier Wochen, in denen ich mich gut erholt habe.

Im Abschlussbericht steht, nach Genesung wäre ich vollschichtig arbeitsfähig. Aber nun kam leider der Tumorprogress.

Also verlasse ich mich aud die Langsamkeit der DRV und der anderen Ämter und schaue mal. Was meine Krankheistsituation nun angeht, da war und bin ich ehrlich.

So, nun habe ich meine Lütte mit 39Fieber ins Bett gesteckt und werrde mich auch gleich schlafen legen, war alles ein bisschen viel heute.

Also nochmals danke an alle

Christina
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  #3  
Alt 05.03.2009, 20:24
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Liebe Frannie!
Jetzt noch zu einem - auch im Forum - weit verbreiteten Irrtum. Das Arbeitsamt kann mich nicht auffordern, einen Rentenantrag zu stellen.
Das mussten die mir in der Beratungsstelle auch zweimal erklären, bis ich es begriffen hatte.

Hier der Auszug:
§ 125
Minderung der Leistungsfähigkeit

(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch, wer allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil er wegen einer mehr als sechsmonatigen Minderung seiner Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist. Die Feststellung, ob verminderte Erwerbsfähigkeit vorliegt, trifft der zuständige Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Kann sich der Leistungsgeminderte wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht persönlich arbeitslos melden, so kann die Meldung durch einen Vertreter erfolgen. Der Leistungsgeminderte hat sich unverzüglich persönlich bei der Agentur für Arbeit zu melden, sobald der Grund für die Verhinderung entfallen ist.

(2) Die Agentur für Arbeit hat den Arbeitslosen unverzüglich auffordern, [COLOR="Red"]innerhalb eines Monats einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen.[/COLOR] Stellt der Arbeitslose diesen Antrag fristgemäß, so gilt er im Zeitpunkt des Antrags auf Arbeitslosengeld als gestellt. Stellt der Arbeitslose den Antrag nicht, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld vom Tage nach Ablauf der Frist an bis zum Tage, an dem der Arbeitslose einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben oder einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung stellt. Kommt der Arbeitslose seinen Mitwirkungspflichten gegenüber dem Träger der medizinischen Rehabilitation oder der Teilhabe am Arbeitsleben nicht nach, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld von dem Tag nach Unterlassen der Mitwirkung bis zu dem Tag, an dem die Mitwirkung nachgeholt wird. Satz 4 gilt entsprechend, wenn der Arbeitslose durch sein Verhalten die Feststellung der Erwerbsminderung verhindert.

Ich hoffe mal sehr, dass die Markierung mit rüber kommt.

Also eine eindeutige Aussage.

Zum Rentenantrag hätte mich meine Krankenkasse zwingen können, allerdings mit einer Frist von 10 Wochen und die ist längst nicht mehr ausreichend, da ich nur noch vier Wochen Krankengeld bekomme.

Kannst ja mal bei deiner Ausbildung nachfragen.

Liebe Grüße

Christina
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  #4  
Alt 05.03.2009, 20:46
Frannie37 Frannie37 ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

@caster

klar, mache ich auf jeden Fall (ist aber leider nur eine Schulung, keine Ausbildung). Soweit ich in den Unterlagen aber gelesen habe, kommt da meist schon eine Aufforderung. Die Frage ist, inwieweit man dieser nachkommt. Ein Gespräch mit dem Arbeitsvermittler (Es gibt auch extra welche für Reha, leider nicht in jeder Agentur) kann da hilfreich sein. Und ganz klar, wenn man zu krank ist, kann man persönlich nicht kommen. Und wenn man krank ist, kann man nicht arbeiten. Bewerben ist da nicht wirklich sinnvoll. Wichtig ist eben schon, sich (oder der Vertreter) im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Die Vermittler haben halt eine ganz andere Ausbildung als "wir Telefontanten"



LG

Frannie
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  #5  
Alt 08.03.2009, 16:44
Herma Herma ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo meine Erfahrung mit Arbeitsamt
Mein Mann hatte Lungenkrebs 2006, Krankenkasse voll ausgeschöpft ,
anschließend Arbeitslosengeld 24 Monate (damals gab es noch die 58 Regelung) und alles trotz ruhenden Arbeitsvertrag. Wir hatten keine probleme und mußten auch keine Bewerbungen schreiben. Na klar. vor dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes muß er die Rente beantragen.
Als sich mein Mann Arbeitslos meldete war er 2 Monate vor seinem 60 sten Geburtstag. "Glück im Unglück gehabt?"
Herma
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  #6  
Alt 09.03.2009, 21:16
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Liebe Herma,

danke für die Informationen. Ich hoffe ja auch, dass sich nach dem Gespräch dann einiges erledigt hat. Also im positiven Sinne. Nahtlosigkeitsgeld gibt es ja nur für ein Jahr, das Gutachten über meine Arbeitsfähigkeit ist auch erst drei Monate alt - ich werde also abwarten.

Nach gut 20 Jahren Einzahlungen, ohne jemals auch nur eine einzige Leistung beim AA beantragt zu haben, werde ich sehen, wie alles läuft.

Liebe Grüße

Christina
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  #7  
Alt 10.03.2009, 15:37
NTH NTH ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo Christina,

ich habe schon sehr viele vermittlungsorientierte Projekte für die Arbeitsagentur abgewickelt und bin auch selbst in gutem Kontakt zur Arbeitsagentur (eines meiner Büros ist im Arbeitsamt).
Nach meiner Erfahrung ist der Ablauf völlig normal.

Diese "komische Übergangsphase" entsteht immer dann, wenn die Aussteuerung erfolgt ist.
Irgendwie fehlt da die gesetzliche Regelung.
Du musst ALG I beantragen und dich damit theoretisch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. Kannst aber praktisch aufgrund der Erkrankung nicht arbeiten.

Ich würde mich da gar nicht verrückt machen. Sei dir sicher, dass dies nicht der erste Fall ist, den deine Vermittlerin in dieser Konstellation zu bearbeiten hat. Und nach meiner Erfahrung versteht deine Situation selbst der Vermittler, der sonst zu den allerstrengsten gehört .

Ich würde, um formal keinen Ärger zu begehen, eine "marktfähige" Bewerbung aufsetzen und zu diesem Gespräch mitbringen.
Wenn du dich hundertprozentig absichern willst, schreibe halt ein paar Pseudo Bewerbungen (ich weiß jetzt nicht, wie lange du ALG I beziehst, sonst würde ich dir eine Zahl sagen).
Im Gespräch kannst du deine gesundheitliche Situation erläutern und dein SB wird entscheiden, ob er dich dann einfach so durchlaufen lässt oder ob er nochmal eine Abklärung der eingeschränkten Arbeitsfähigkeit durch den Amtsarzt einleiten möchte (hab ich noch nie gehört, wär aber möglich).
Nimm auf jeden Fall alle Unterlagen bzgl. deiner gesundheitlichen Situation mit.

Ich würde dann weiter entscheiden, wenn du siehst, wie dein Ansprechpartner sich positioniert.

Falls es dich tröstet: solche Leute wie du werden hier vor Ort sogar zum Teil in vermittlungsorientierte Projekte reingeschoben *g*
Aber auch da haben wir immer einen zufriedenstellenden Weg gefunden.

Falls ich was helfen kann, sag Bescheid.
Bewerbungsvorlagen hab ich auch

Viele Grüße und alles Gute
Nicole
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  #8  
Alt 11.03.2009, 14:25
caster caster ist offline
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Standard AW: ALG I nach §125 und Bewerbungen schreiben - ich verstehe nur Bahnhof!

Hallo Ihr Beiden!

Vielen Dank für die Hinweise!

Naja, der Termin ist erst einmal abgesagt. Hihihihihi - ist jetzt echt kein Witz - wegen Krankheit - aber nicht von mir.

Alles klar. Nun werde ich mal weiter sehen.

Meine Bewerbungsunterlage sind übrigens Tipp- Topp, ich habe alles fertig und möchte eigentlich nur noch in Ruhe den Krebs besiegen.

Leider leiden durch die neue Chemo z.Z. etwas die Empfindungen in Händen und Füßen, ansonsten geht es so lala.

Inzwischen habe ich auch den ALG-Antrag fertig und den kann ich nächste Woche abgeben.

Ganz herzliche Grüße

Christina
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