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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
M+M,
na ja besser gehts mir nach der Reha die ich hatte nicht wirklich.Ich hatte auch nicht den Eindruck als sei meine Reha-Einrichtung auf Hodenkrebspatienten eingestellt gewesen.Das habe ich mitbekommen,weil ein noch anderer Mitpatient dort das selbe hatte wir aber völlig unterschiedliche Therapiepläne bekommen haben. Ausserdem gab auch keine Info´s zu deinen Krebs.Es gab Schulungen für Brustkrebs,Lymphdrüsenkrebs,Prostatakrebs.... etc alles,aber kein Hodenkrebs.... Bezgl. der 1 % Regelung gibs hier ne gute Tabelle: http://www.test.de/themen/bildung-so...48107/1148126/ Hier hab ich auch nochmal nen Zitat aufgetrieben Zitat:
Geändert von Codeman (19.03.2009 um 10:09 Uhr) |
#47
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
So...heute ist mein Ausweis per Post eingetroffen...50% Gültig ab 30.01.2009 bis 01/2009
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#48
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
So...heute ist mein Ausweis per Post eingetroffen...50% Gültig ab
30.01.2009 bis 01/2009 Gruß Helmut |
#49
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
Zitat:
Im Schreiben steht 01/2011 Im Ausweis steht 07/2011 |
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
Wo ihr so grade davon redet.
Bei mir muss sich das Versorgungsamt,wohl auf Grund meiner rüpelhaften Art,verdruckt haben. Im Bescheid steht: bis 2013 Im Ausweis steht: bis 2023 |
#51
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
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#52
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
Wenn man so einen Ausweis beantragt, hat das dann Konsequenzen beim Arbeitgeber? Kann man dadurch leichter gekündigt werden (trotz erhöhtem Kündigungsschutz)?
Denn ich denke mir, welche Firma beschäftigt gerne jemand "Behinderten"? Oder bekommt die Firma überhaupt etwas davon mit, wenn man so nen Ausweis beantragt? Lg Christian |
#53
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AW: Schwerbehindertenausweiss was ausfüllen?
Hallo Christian.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber ein berechtiges Interesse über die Anerkennung eines Gdb seiner Arbeitnehmer informiert zu sein. Mitbekommen wird er es aber nur wenn Du es ihm direkt sagst. Sollte aber mal herauskommen, dass du einen GdB hast und ihm das nicht mitgeteilt hast...kann er ggf. das Arbeitsverhältnis wegen Vertrauensverlust aufkündigen. Die direkten Vorteile einen Arbeitnehmer:
Vorteil für den Arbeitgeber:
Bei mir im Unternehmen ist das kein Thema...da ich aufgrund meiner Erkrankung einen GdB habe und zur Erholung die zusätzlichen Urlaubstage gut gebrauchen kann...mal abgesehen vom Zeitaufwand für die Nachuntersuchungen...habe ich meinen Arbeitgeber davon in Kenntnis gesetzt. Wenn alles gut läuft sind wir im Stadium CS1 nach 2 Jahren auch wieder vom Status 'schwerbehindert' befreit. Gruß, Holger Geändert von Freelancer (12.04.2009 um 20:02 Uhr) Grund: Zusatzinformationen beigefügt |
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