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#1
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Hallo Sandy.
Ich kann mir wegen der Frage nach deinem Vermögen nur vorstellen, dass der Notar evtl. ein festgelegtes Formular o.ä. hat, auf dem steht: "Herr/Frau ... wird bevollmächtigt, über das bestehende Vermögen in Höhe von ... zu verfügen ... überdies wird er bevollmächtigt, Frau ...´s Interessen in Rechtsstreitigkeiten durchzusetzen ...etc." aber nachfragen würde ich dennoch. Vor 2 Jahren hatte ich einen gut vorbereiteten Notartermin (nicht von mir, sondern von den Notariatsangestellten) wegen Grundstücksangelegenheit, der hat keine 20 min gedauert, so dass du sicher dein knappes Zeitlimit schaffst, wenn du vorher telefonisch die für dich notwendigen Inhalte durchgibst (lies den Zettel, den du dir gemacht hast, am Telefon vor - so schreiben die das schon und ihr müsst dort nur die Richtigkeit prüfen) und beim Termin selbst keine Unterlagen fehlen (Geburtsurkunden etc.), die der Notar braucht. Wenn ihr allerdings noch Aufklärung über Rechte, Pflichten, Auswirkungen dieser Vollmacht o.ä. benötigt, dauert es halt länger. aber Notare werden nicht nach Zeit bezahlt, sondern nach ihren Tätigkeiten (Beurkundung, Beglaubigung, Beratung...) und sind meines Erachtens eher Minimalisten, die wenig Zeit vergeuden. Ich würde möglichst alles telefonisch vorher abklären und auf die Brisanz deines Falles hinweisen, damit die wissen, weshalb es so zügig vonstatten gehen soll. Alles Gute, Marion |
#2
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Hallo Sandy
Hab mit meiner Mama auch eine Generalvollmacht vor ihrem Tod gemacht. In der Vollmacht stand auch drin, dass sie über den Tod hinaus gültig ist, das ist wichtig um auch dann verfügen zu können. Konnte alle Bankgeschäfte mit dieser Vollmacht über den Tod hinaus verfügen, also Auflösung von Konten, Sparbücher, Tagesgeldkonto und konnte sogar damit ihre Wohnung verkaufen, habe keinen Erbschein gebraucht. Diese Kosten für den Erbschein hab ich also gespart. Hatte aber auch zusätzlich noch eine Kontovollmacht bei der Bank. Habe noch eine Schwester, die aber nicht die Vollmacht hat, wir haben uns da prima geeinigt und alles hat problemlos geklappt. Das Vermögen musst du angeben, damit der Notar daraus die Kosten der Generalvollmacht berechnen kann, die richten sich nach dem Vermögen. War bei uns so um die € 130,-. Du kannst natürlich auch noch deine Eltern mit reinschreiben lassen, meine Mutter wollte es so, dass nur ich die Vollmacht bekomme. Es geht relativ zügig, der Notar liest die Vollmacht vor, Unterschriften und fertig, also 1/2 Stunde müsste reichen. Dein Freund muss sogar nicht mal mit, es reicht, wenn du alleine kommst. Grüßle Meg Geändert von megjabot (02.04.2009 um 12:37 Uhr) |
#3
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Hallo,
danke für Eure zahlreichen Antworten. Hatte heute ein Gespräch mit dem Pfarrer/Seelensorger aus dem Krankenhaus. Auch er erklärte mir die Generalvollmacht. Aber eine andere Frage, hab mich nun entschlossen das mein Verlobter und meine beiden Eltern drin stehen sollen. Wie ist das aber kann mein Verlobter trotzdem allein entscheiden, oder kann man dann nur zusammen entscheiden wenn 3 Personen drin stehen in der Vollmacht? LG Sandy |
#4
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Hallo Sandra,
das alle drei gemeinsam drin stehen ist eine sehr gute Lösung. Du kannst verfügen, dass jeder allein entscheiden kann, dann heißt es in etwa: Vater oder Mutter oder Verlobter . Wenn alle drei sich vorher einig sein müssen dann muß das Wort und dazwischen stehen oder Du schreibst: Die Entscheidung ist vom .... gemeinsam mit ... zu treffen. Das heißt dann, dass derjenige die Entscheidung nicht allein treffen kann. Du kannst auch schreiben einer aus der Familie (Vater, Mutter oder Verlobter) gemeinsam mit einem Arzt oder Pfarrer. Es gibt unzählige Möglichkeiten. Ich weiß, es wird nicht leicht. Diese Diskussion zeigt mir aber auch, dass Du eine sehr starke Frau bist. Alles Alles Liebe von Wolfgang aus Hamburg
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Die im Krebs-Kompass von mir verfassten Texte dürfen auf anderen Homepages und in anderen Foren ohne meine Zustimmung nicht verwendet oder veröffentlicht werden. Das gilt auch für Auszüge aus meinen Texten. Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V. www.kehlkopfoperiert-bv.de |
#5
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Wir haben nun unsere Generalvollmachten.
Es steht auch drin das mein Verlobter an mein Bankkonto darf, jetzt war er gerade in der Sparkasse und zeigte diese Vollmacht. Jetzt sagen die doch das gültet nicht, wir brauchen eine extra Kontovollmacht dort. Ja, gehts noch???? Ich solle mit hinkommen, es ist mir aber in meinem Zustand nicht möglich. Und jetzt? Außerdem wurde dort gesagt das nach dem Tod mein Konto gesperrt wird, in der Vollmacht haben wir aber eintragen lassen das dies auch nach dem Tod gültig sein soll. LG Sandy |
#6
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Hallo Sandra,
die Sparkasse benötigt auf einem Unterschriftenblatt beide Unterschriften. Diese müssen im Beisein eines Sparkassenmitarbeiters gemacht werden. Vielleicht geht es, wenn Du eine Extra Vollmacht für die Sparkasse mit Deiner Unterschrift anfertigst und Dein Verlobter auf dem gleichen Blatt seine Unterschrift drunter setzt. Wenn das nicht hilft ? Lieben Gruß Wolfgang Ich schick Dir gleich noch eine PN
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#7
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Hallo !
Noch ein Tipp zur Bank: Richtig ist: die benötigen eine Kontovollmacht! Ich weiss nicht ob Du online-Banking machst! Das gibt ja Deinem Partner auch die "Kontovollmacht", wenn er an all Deine Tans und Pin kommt. und/ oder: macht doch ein Gemeinsames Konto daraus. Das erleichtert auch einiges. Online KOnto kannst Du auch normalerweise online oder telefonisch beantragen. Deine Bank schickt Dir dann alles. lg beate |
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