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Infos zum Thema Zuzahlung und chonisch krank
Hallo
hab gerade, folgende Mitteilung meiner Krankenkasse schriftlich bekommen. Vielleicht interessiert es hier. "Der Gestzgeber hat bestimmt, dass Richtlinien zur Definition einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung zu erstellen sind. Solange diese noch nicht vorliegen, kann leider nicht über die Anerkennung einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung entschieden werden. Wir werden Sie informieren, sobald die Definitiionen vorliegen. (Info meinerseits dazu: die Definition legt der Gesetzgeber fest und nicht die Ärzte oder Krankenkasse !! ) Bis dahin gilt für alle Versicherten vorläufig die Belastungsgrenze von zwei Prozent. Zuviel gezahlte Eigenteile, die Ihnen durch evtl. zu spätes Festlegen der Definition "schwerwiegende chronische Erkrankung" entstehen, erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück. Wir empfehlen Ihnen, sich ab dem 1.1.2004 alle Zuzahlungen quittieren zu lassen und die Belege sorgfältig aufzubewahren " Ich muß zugeben, das mir das zwar schon länger klar war, das es so laufen wird - aber wenns dann schriftlich mitgeteilt ist, steigt die Wut schon ziemlich an. Denn viele vons benötigen viele, teure Mmedikamente und Therapien. Die Belastungsgrenze ist praktisch Ende Januar und Februar erreicht, wenn man die für chronische Erkrankungen ins Auge fasst. Und dann müssen wir sogar erst noch einmal die normale Belastungsgrenze erreichen, um befreit zu werden. Ich hoffe nur mal, das es dann nicht auch noch den Kampf um die chronische Erkrankungen geht. Denn Krebs sollte ja wohl eine dieser Definitionen entsprechen. Wünsche Euch einen schönen Abend elisabeth |
#2
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Infos zum Thema Zuzahlung und chonisch krank
Hallo elisabeth,
Danke für Deine Information. Ich erhielt sie im selben Wortlaut bis jetzt mündlich. Durch den Einsatz/vorstellig werden vieler Dachverbände ist den Gesetzgebern erst einmal bewußt geworden, wie viele chronische Krankheiten es überhaupt geben kann!! Es wird bestimmt interessant zu erfahren, wer für uns welche Krankheit als chronisch einstuft, und welchen Informationshintergund heran gezogen wird. Welcher Gutachter wird als "zugelassen" gewertet und welcher nicht. Hoffentlich läuft es nicht wieder darauf hinaus, daß jene chronisch krank eingestuft werden, deren Lobby laut genug ist. Leider ist es meistens so, je lauter die Lobby, je mehr wird zugestanden. liebe Grüße Jutta |
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