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AW: Melde-und Nachweispflicht
... da Ärzte gerne Gebühren für "formlose Bescheinigungen" nehmen, decke doch einfach die Diagnose ab und kopiere den Zahlschein. Es geht für den Arbeitgeber nur darum zu sehen, daß weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht.
LG Zwergboe |
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