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AW: Alter Urlaubsanspruch - Neues Urteil
Liebste Corinna,
also das Urteil, welches ich verlinkt habe, betrifft Dich dann offensichtlich nicht. Es geht hier nur um Arbeitnehmer, die wegen einer Langzeiterkrankung arbeitsunfähig aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und deshalb ihren Urlaubsanspruch nicht geltend machen konnten. Du bist aber anscheinend nicht aus dem Unternehmen ausgeschieden, sondern arbeitest dort nach Deiner Krankheit wieder. Zu den von Dir aufgeführten Ausschlussfristen fällt mir nur folgendes ein, wenn der 20.11.2007 angegeben ist: Du konntest Deinen Urlaub aus 2006 vermutlich bis zum 20.05.2007 (?) nehmen + 6 Monate Ausschlußfrist = 20.11.2007 Anders kann ich mir den 20.11.2007 nicht erklären. Gute Idee - Frage doch einfach mal bei Deiner Gewerkschaft nach. Schönen freien Tag ohne Dauerwelle Liebgrüß Iris |
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