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Hallo Jessie,
ich kann mich da den Vorschreibern nur anschließen. Deine Hautärztin ist rechtlich dazu verpflichtet. Überläßt sie Dir nicht die Befunde zumindest in Kopie, macht sie sich strafbar (§ 10, Abs. 2, BOÄK). Ich hatte auf Arbeit mal eine ähnliche Situation, in der das abgebende KH die Unterlagen nicht herausgeben wollte. Die Situation eskalierte, ein telefonisch hinzugezogener Staatsanwalt konnte es aus der Ferne auch nicht richten. Am Ende musste die Polizei kommen und der Ärztin die vorübergehende Festnahme bis zum Abschluß der Kopierarbeiten anbieten. ![]() Klingt nach wilder Story... ist aber leider traurige Realität. Soll heißen: mach notfalls Druck. Es sind Deine Befunde.... sie stehen Dir zu. Gehe in die Praxis und versuche Dein Glück. Wenn die Ärztin nicht mitspielt, bleibst Du einfach am Thresen stehen. Und das solange, bis Du Deine Kopien hast. Und dann wünsche ich Dir, dass Du wirklich nur einem bösen Spielchen aufgesessen bist und keinen Krebs hast. Ach soooo.... noch ein Link zum Thema
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