30.09.2009, 18:59
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Registriert seit: 27.09.2009
Beiträge: 2
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AW: Blasenkrebs
Zitat:
Zitat von Anne FFM
Hallo dragon,
zur ersten Orientierung habe ich dir einen Abschnitt zu dem Themenblock "Schäden der Harnwege" aus den sog. Anhaltspunkten für die Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mal hierher kopiert:
Nach Entfernung eines malignen Blasentumors ist eine Heilungsbewährung abzuwarten.
GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von zwei Jahren nach Entfernung des Tumors im Frühstadium unter Belassung der Harnblase (Ta-1 N0 M0, Grading G1) . . . . . . . . . 50 GdB/MdE-Grad während einer Heilungsbewährung von fünf Jahren nach Entfernung im Stadium Tis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 nach Entfernung in den Stadien T2-3a N0 M0 . . . . . . . . . . . . 60 mit Blasenentfernung einschließlich künstlicher Harnableitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 80 nach Entfernung in anderen Stadien . . .. . . . . . . . . . . . . . . 100 Zum Bing-Horton-Syndrom habe ich leider nichts gefunden. Jedenfalls kann ich dir sagen, dass die GdB/MdE-Werte nicht addiert werden, sondern dass ausgehend von der schwerwiegensten Behinderung ggf. ein Aufschlag erfolgt.
Die Anhaltspunkte findest du im Internet unter http://www.bmas.de/portal/22788/prop...er.pdf Weitere Infos zur Versorgungsmedizin sind unter http://www.bmas.de/portal/14534/versorgungsmedizin.html zu finden.
Ich hoffe, dass dir das etwas weiterhilft und wünsche dir alles Gute,
Anne FFM
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Danke für die Info, aber ich bin nicht so gut in der Rechtschreibung aber trotz dem noch mal DANKE
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