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#1
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Hallo Ute,
danke für den Hinweis, man lernt nie aus. ![]() Aber meine Meinung ist, wenn jemand keine AHB bzw. Reha will, trotzdem hinfährt und im Grunde innerlich blockiert bzw. keinen Elan hat mitzumachen, bringt alles auch nix. Nichts für ungut. LG MURI ![]() |
#2
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Huhu Muri!
Ja, so seh ich das auch! Und deshalb hab ich weder nach meiner ersten, noch nach meiner zweiten Erkrankung eine AHB oder im folgenden noch eine Reha gemacht. Mir gings da wie Wattewuschel: ich war froh um jeden Tag, den ich zuhause war, fern von irgendwelchen Weißkitteln. Auf 4 Wochen Kurklinik hatte ich echt keine Lust; genauso wenig wie auf tägliche Termine. Ich konnte mich am besten zu Hause erholen, bei meinem Mann. Täglich ab 7 h auf der Matte zu stehen und bis mittags einen Termin nach dem anderen zu haben ist nicht mein Ding. Ich erhol mich bedeutend besser, wenn ich ausschlafen kann. ![]() Ich muß allerdings dazu sagen, daß wir keine Kinder haben. Somit konnte zuhause auch mal das ein oder andere liegen bleiben, was mit Kindern sicher nicht so einfach möglich ist. Außerdem bin ich selbständig, wodurch es auch keinen "Tag X" gab, an dem ich wieder 8 Stunden täglich im Job funktionieren mußte. Ich konnte mir meine Kräfte einteilen, wie es für mich gepasst hat. Und ich konnte stets drauf achten, daß genügend Zeit für mich selbst übrig bleibt. Daß die KK einen zur Kur "zwingen" kann, habe ich auch schon öfters gelesen. Meine Kasse hat dies zum Glück nie versucht. Ob das an der privaten Versicherung liegt, weiß ich nicht...- ich kenns ja nicht anders. Liebe Grüße an alle, Tante Emma. |
#3
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Hallo ...
Mir ging es ähnlich.. ich hatte auch weder Lust auf eine AHB noch auf eine REHA und habe auch daher nie irgendwelche Versuche gemacht, selbige zu beantragen. Allerdings war meine Krankenkasse dann doch nach einigen Monaten sehr darauf bedacht, dass ich einen Rehaantrag stelle um zu klären, ob und in wie weit ich arbeitsfähig bin. Dazu bekam ich dann eine Frist gesetzt, in der ich diesen Rehaantrag stellen musste... hätte ich das nicht getan, wäre mir das Krankengeld gesperrt worden. Also musste ich...in der Reha wurde dann festgestellt, dass ich nicht in der Lage bin 3 Std. täglich zu arbeiten . Nach der Reha bekam ich dann weiterhin anstandslos Krankengeld... vor ca 4 Wochen bekam ich dann unaufgefordert vom Rentenversicherungsträger einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente, den ich ausfüllen musste. Besagter Antrag war zurückdatiert auf das Datum, als ich meinen Rehaantrag gestellt habe. Es ist also nur noch eine reine " Formsache " , dass man mich rückwirkend berentet. Somit bekommt dann eben auch die Krankenkasse das gezahlte Krankengeld ab Datum des Rehaantrages zurück... und darum geht es der Krankenkasse letztendlich. Die versuchen halt Kosten einzusparen. Es ist also recht wahrscheinlich, dass man als gesetzlich Versicherter dazu aufgefordert wird eine Reha zu beantragen... bei mangelnder Kooperation hat die Kasse auch leider das Recht die Zahlungen einzustellen. Aber letztendlich waren die 3 Wochen Reha dann doch nicht so schlimm.. irgendwie geht auch die Zeit vorüber und man muss dann auch keine Angst mehr haben, dass man evtl Probleme mit der Krankenkasse, oder dem Rentenversicherungsträger bekommt... LG, Susanne |
#4
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Ich werde die AHB doch machen (erstmal beantragen), v.a. wegen Entspannung (bin sicher total verspannt und verzogen im Körper), Sport (Fitness+Kondition aufbauen) und Ernährung.
Will im Januar wieder fit für den Job sein und da kann so eine AHB bestimmt helfen. Hab Bad Kreuznach im Auge, hier in der unmittelbaren Nähe gibts keine Kurkliniken für Systemerkrankungen.
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![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() 09/23 ![]() |
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