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  #1  
Alt 27.10.2009, 16:11
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Zum Betriebsarzt geht man aber erst, wenn man schon eingestellt ist. Damit kann der AG dann nachweisen, dass z.B. der Krebs nicht durch Arbeiten bei ihm entstanden ist sondern der Mitarbeiter vorher schon "beschädigt" war.
__________________
06/09 Diagnose: hochmalignes, großzelliges, diffuses B-Zell NHL, bulky, Stadium IIA, mediastinaler Tumor 10 cm
06/09 - 08/09 Chemo R-CHOP 14 + Neulasta (6x) + 2x Rituximab
08/09 - 11/09: 22 x Bestrahlung
12/09 AHB Bad Kreuznach
12/09 oder 01/10 Abschluss-Staging = Rest (Narbe?) vorhanden, wird jetzt alle 3 Monate beobachtet

02/11 alles in Butter, alle 4 Monate Nachsorge
04/17 weiterhin alles in Butter toi toi toi
09/23
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  #2  
Alt 27.10.2009, 16:55
Benutzerbild von Barbara_vP
Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Ich mußte vorher zum Betriebsarzt die alternative wäre ein Amtsärztliches Gutachten
Den Fragebogen mit den Fragen zu meinem Gesundheitszustand hatte ich bei allen Arbeitgebern.......
Barbara
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #3  
Alt 27.10.2009, 19:08
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Ich hatte sowas nur bei meinem jetzigen AG (Betriebsarzt nach Einstellung), ein sehr großer Konzern. Die anderen AG haben sowas nicht gemacht.

Arbeitest du vielleicht in einer speziellen Branche @Barbara?
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  #4  
Alt 27.10.2009, 19:38
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Barbara_vP Barbara_vP ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Hallo Wattewuschel
bis zu meiner Berentung/Erkrankung war ich Krankenschwester
Schönen Abend
__________________
Liebe Grüße
Barbara
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  #5  
Alt 27.10.2009, 20:04
wattewuschel wattewuschel ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Ja das erklärt einiges - das ist ja ein körperlich sehr anstrengender Job und die Pfleger/innen dürfen natürlich nix haben, was sie auf die Patienten übertragen könnten.

Nehmen wir aber mal eine kaufmännische Angestellte: die muss Ihren AG nicht über ihren Gesundheitszustand aufklären oder eine Krebserkrankung berichten.
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  #6  
Alt 31.10.2009, 16:03
Nepa Nepa ist offline
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Standard AW: nach dem krebs? und haare

Hallo,
also ich habe die Erfahrung gemacht, dass es von Vorteil sein kann, wenn man den AG über die Krankheit informiert. Man muss ja nicht ins Detail gehen. Falls du einen Behindertenausweis hast, hast du auf alle Fälle Vorteile. Man muss dich u.a. "normalen" Bewerbern vorziehen, sofern ihr die gleichen Qualifikationen habt. Des weiteren hast du Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage.
Konzerne stellen ehemalige Krebspatienten sehr gern ein, da sie dadurch einen Behinderten haben (somit ihre Quoten erfüllen) der trotzdem voll einsatzfähig ist.
@ Barbara: deine Aussage ist nicht ganz korrekt, dass man Fragen über seinen Gesundheitszustand wahrheitsgemäß beantworten muss.
Diese Frage zählt, wie u.a. die politische Einstellung oder die Religionszugehörigkeit, zu den unzulässigen Fragen, die ein zukünftiger AG nicht stellen darf. Man könnten dadurch als Bewerber benachteiligt werden (--> Antidiskriminierungsgesetz), somit darf man auch lügen, falls man nicht wahrheitsgemäß anworten möchte.
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