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AW: befristete EM-Rente - was ist mit dem Arbeitsverhältnis?
Hallo Wolfgang,
hab ich ja gesagt, dass Arbeitsverhältnis ist nicht aufgelöst!!! Es ist aber das Integrationsamt, welches einer Kündigung zustimmen muß! Leider ist es aber so, dass dieses sehr oft solchen Kündigungen zustimmt. Das weiß ich aus beruflicher Erfahrung! Allerdings ist es so, dass man nicht Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat, sondern auf EINEN Arbeitsplatz. Verhält sich halt ähnlich, als wenn man im Erziehungsurlaub ist! Liebe Grüße Tine |
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