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Schwerbehinderung + Rente
Hallo, Ihr Lieben,
auf der Suche nach einer anderen Info bin ich in Euer Thema geraten und habe die Nachrichten mit Interesse gelesen. Wie Sue schon ganz richtig bemerkte, muss das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen sein. Leider wäre das ja nun oft kein Problem, was der Steu-erermäßigung bzw. im Wege steht ist: mit diesem Fahr- zeug darf nur der Behinderte selbst fahren, oder es dürfen nur Fahrten für ihn sein, da natürlich schon auch zum Einkaufen etc. Mein Mann könnte als Blinder nicht nur von der Steuer befreit werden sondern auch seine Kilometer zur Arbeit nicht pauschal sondern als Einzelkilometer steuerlich geltend machen. Aber er hat zwar ein auf ihn zugelassenes Fahrzeug, doch er kann nicht fahren - ich fahre ihn, und jetzt kommt das Problem: ich fahre damit auch zu meiner Arbeit-stelle. Da geht dann schon nichts mehr mit 50% oder voller Steuerbefreiung. Sobald das Fahrzeug auch anderweitig genutzt wird geht nichts mehr. Alles Gute für Euch von Waldi |
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