AW: Krankengeldende = Rente?
Hallo Janny,
eigentlich ist es so, dass man nach einem Aufhebungsvertrag (egal ob mit oder ohne Abfindung) vom Arbeitsamt erstmal für drei Monate gesperrt wird, weil es ja keine normale Kündigung ist. Eine normale Kündigung wiederum erkennt das Arbeitsamt ,wenn du eine Schwerbehinderung hast, nur an, wenn dein Arbeitgeber die Kündigung erst über das Integrationsamt beantragt hat, nimmst du sie direkt an, würde es auch kein ALG geben (sowas wäre mir auch fast mal passiert, ich musste dann leider auf "rechtmäßige" Kündigung vor Gericht klagen)..
Liebe Grüße
Petra
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