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#1
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo Gina,
ich denke mal, das war nur ein Tipp von deiner KK. Du beziehst dann also ALG I, obwohl du nicht arbeitsfähig bist, versteht ich nicht. Ich kann mir schon denken, daß du dem AA dann deine Krankmeldungen vorlegen sollst, damit du nicht vermittelt werden kannst, denn wenn du gemeldet bist, mußt du ja dem Arbeitsmarkt zur verfüung stehen. Aber das kommt mir vor, wie wenn einer (sprich Amt) dem anderen den schwarzen Peter zuschiebt. Wenn du nicht arbeitsfähig bist müßtest du doch EU-Rente bekommen. Aber es kann auch sein, daß du beim AA das sogenannte Nahtlosigkeits- geld bekommst, da gibt den Paragraphen ich glaub 124. Ist schon alles sehr kompliziert. Gruß Altmann |
#2
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo Altmann,
ich habe vom med. Dienst beim AA die Info, dass die mich als " nicht arbeitsfähig" führen. Rente brauche ich nicht zu beantragen weil ich dazu zu wenig auf Lohnsteuerkarte gearbeitet habe. Steht mir also nicht zu weil zu wenig einbezahlt. Als Hausfrau und Mutter war ich jahrelang nur als geringfügig Beschäftigte angestellt. Kurz vor meiner Erkrankung hatte ich dann eine halbe Stelle als Mutterschaftsvertretung für 1 Jahr bekommen und war sehr froh darüber. Dann ist diese Anstellung auf Grund meiner Erkrankung nicht verlängert worden. Ich bin jetzt arbeitslos, ausgesteuert und bekomme ALG1. Warum die Krankenkasse nun Krankmeldungen haben will vesteht mein Hausarzt auch nicht. Er ist der Meinung, wenn das Arbeitsamt mich für nicht arbeitsfähig hält,ist das o.k. Ich habe dann 6 Monate Ruhe. Danach erfolgt eine neue Untersuchung und ich bin dann sicher wieder vermittelbar. Wie sich der Vorgang nennt ( Nahtlosigkeitsgeld o.Ä. ) ist eigentlich egal. Ich will nur nichts falsch machen. Vielleicht kann mir noch jemand etwas dazu sagen Liebe Grüße Gina |
#3
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Also mein Mann ist auch von der Krankenkasse ausgesteuert worden (April 2009) und hat dann ALG1 bekommen. Da er weiter arbeitsunfähig war (Krebsbehandlung läuft noch), wurde er als nicht arbeitsfähig eingestuft. Außerdem ist er in ungekündigter Stelle. Trotzdem gibt es ALG 1, aber es nennt sich wohl offiziell "Nahtlosigkeitsgeld" und man bekommt es genau wie ALG 1 auch nur maximal ein Jahr, dann muss man entweder in EU-Rente gehen, wieder arbeitsfähig sein oder Hartz 4 beantragen.
Mein Mann musste aber KEINE Krankmeldung mehr vorlegen. Weder der Kasse noch sonst wem. Er wurde vom medizinischen Dienst des Arbeitsamtes untersucht, dort wurde befunden, dass noch nicht feststeht, ob er nach der laufenden Behandlung wieder arbeitsfähig wird oder nicht und somit hat er jetzt seit fast einem Jahr ALG1.
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Einen schönen Tag wünsche ich euch! Nicole Mein Mann: NHL Diagnose 31.10.2007 / Glioblastom Diagnose 31.10.2008 Zur Zeit geht es uns gut. |
#4
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo Andorra97,
vielen Dank für deine Info. Ich denke so wird das auch bei mir sein mit dem Nahlosigkeitgeld. So wie du das sagst hat das mein Hausarzt auch vermutet. Was mich nur wundert, ist die Aussage meiner Sachbearbeiterin bei der KK. Wem soll denn die Krankmeldung nützen? Euch allen wünsche ich alles Gute und nochmals danke! Gina |
#5
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo Gina
ich habe auch das Nahtlosigkeitsgeld bekommen, habe jedoch den medizinischen Dienst des AA nie gesehen, der hat nach Aktenlage entschieden. Bei mir hat das AA auch eine Krankmeldung verlangt. ich habe eine formlose AU eingereicht. (ein Privatrezept auf dem Stand Pat. ist bis auf weiteres (unbestimmte zeit) Au) Das hat greicht. LG Barbara
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Liebe Grüße Barbara |
#6
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo Gina,
das ist der Punkt, du erhälst Nahtlosigkeitsgeld, kann man wahrscheinlich auch ALG I nennen. Deshalb brauchen die die Krankmeldung. Gruß Altmann |
#7
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AW: Ausgesteuert und Krankmeldung?
Hallo,
nachdem mir mein Hausarzt die Krankmeldung verweigert hat, ( ich bekomme natürlich eine wenn ich dadurch Nachteile hätte ) habe ich die Sachbearbeiterin von der KK nochmal befragt. Sie sagte sie bräuchte den "gelben Schein" nur zur Dokumentation. Eigentlich würde ihr aber auch das Gutachten vom Med. Dienst genügen. Für mein Empfinden benötigt sie gar nichts. Ich bekomme ALG1 ( oder Nahtlosigkeitsgeld, wie auch immer ) und das AA hat intern entschieden mich 6 Monate nicht zu behelligen. Da brauche ich mit der Kasse gar nicht zu korrespondieren. Ist aber wirklich merkwürdig, vorallem weil man keine klare Auskunft bekommt. Wie gut dass es dieses Forum gibt. Vielen Dank für die Infos, ich sehe jetzt klarer. Und es ist schön zu wissen dass man sich in den folgenden 6 Monaten regeneriern kann und dann sieht man weiter. Alles Liebe und Gute für euch Gina |
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