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Verbeamtung
Liebe Forumsteilnehmer,
bei meinem Mann (Lehrer, verbeamtet auf Probe, 36 Jahre) wurde vor 2 Jahren Darmkrebs entdeckt. Der Krebs war zum Glück im Anfangsstadium (Adenofrühkarzinom) und konnte ohne OP vollständig abgetragen werden (keine Chemo, "low-risk-Konstellation"). Diesen Sommer steht bei meinem Mann die Verbeamtung auf Lebenszeit an. Da er den Schwerbehinderten-Status hat (wg. Diabetes) geht es bei ihm darum, zu prüfen, ob er für die nächsten 5 Jahre dienstfähig sein wird. Der Amtsarzt hat ihm bei der Untersuchung vor 2 Woche signalisiert, dass er eigentlich keine Bedenken hätte. Aber er braucht natürlich ein ärztliches Gutachten. Dieses hatten wir im Darmzentrum angefordert und leider nur einen 2-Zeiler vom behandelnden Oberarzt erhalten: Patient gilt als geheilt, in letzter Untersuchung kein Rezidiv entdeckt. Das war alles. Wir möchten den Arzt jetzt nochmals kontaktieren und ihn bitten, ein ausführlicheres Gutachten zu verfassen. Für Hinweise, welche Punkte unbedingt in das Gutachten gehören/auf was wir achten müssen, wären wir sehr dankbar. Ist es z.B. sinnvoll, dass der Chefarzt unterschreibt etc. Herzlichen Dank und viele Grüße, Ana Blume |
#2
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AW: Verbeamtung
Liebe Ana,
ich bin kein Jurist, aber ich finde das Gutachten des Oberarztes vollkommen ok. Je mehr er schreibt, desto mehr Fragen könnten gestellt werden und es böte mehr Angriffsfläche, an der Feststellung "geheilt" zu zweifeln. LG Reinhard |
#3
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AW: Verbeamtung
Lieber Reinhard,
vielen Dank für die Antwort. Wir haben den Arzt nochmals kontaktiert, mal sehen, was er meint und wie das Ganze ausgeht. Mein Mann war nie scharf auf die Verbeamtung, aber als angestellter Lehrer verdient man zwischen 800-1000 Euro netto weniger als ein verbeamteret Kollege (gleiche Arbeit, gleiche Ausbildung/wir haben es selbst erlebt) und außerdem hat man die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Da lohnt es sich ein wenig Energie reinzustecken. Liebe Grüße, Ana |
#4
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AW: Verbeamtung
Auf jeden Fall!
Sollte der Bescheid ablehnend ausfallen, kann man sicher Widerspruch einlegen und gegebenenfalls Rechtsberatung durch einen Anwalt und/oder die GEW einholen. LG Reinhard Vielleicht auch jetzt schon den Personalrat und den Behindertenvertreter einschalten. |
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