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#1
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Hallo Martina,
um es kurz zu machen: Deine Ergodirekt ist eine private Krankenversicherung, die DAK eine gesetzliche. Somit sind die Leistungen nicht miteinander vergleichbar. Grundsätzlich werden alle medizinisch notwendigen Behandlungen durch die gesetzliche Krankenversicherung geleistet. Wenn also ein auffälliges Muttermal entfernt wird, so ist dies eine Kassenleistung. Mit dem Alter hat das im Endeffekt nichts zu tun.
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#2
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Hallo Martina,
Postest du hier um Werbung für deine PV zu machen, oder warum setzt du gleich einen Link ein? Du solltest doch eigentlich wissen, dass eine gesetzliche Versicherung in diesem Fall bezahlt? Alles Gute für deinen Vater, ihm wünsche ich, dass der Verdacht sich nicht be- stätigt. |
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