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  #1  
Alt 28.08.2010, 11:36
J.F. J.F. ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Nach Entfernung eines malignen Tumors der Haut ist in den ersten fünf Jahren eine Heilungsbewährung abzuwarten (Ausnahmen: z.B. Basalzellkarzinome, Bowen-Krankheit, Melanoma in situ); GdB/MdEGrad während dieser Zeit

nach Entfernung eines Melanoms im Stadium I (pT1-2 pN0 M0)
oder eines anderen Hauttumors in den Stadien pT1-2 pN0-2 M0 50

in anderen Stadien 80


aus der GdB/MdE-Tabelle


Daraus klar ersichtlich, dass es für in situ-Melanome KEINEN Behindertengrad gibt. Erst ab dem Stadium I. Also hätte kmb zum Zeitpunkt der in situ-Diagnose keinen Grad zugebilligt bekommen. Ich würde mal im Anhang des Behindertenbescheids nachsehen ab wann der MD das Vorliegen des Stadiums IV angesetzt hat. Zum Teil geht das auch anhand der Festsetzung der sogenannten Heilbewährungsfrist hervor, wenn der Behinderungsgrad nicht von vornherein unbeschränkt ausgestellt wurde. Ansonsten stellt sich die Frage, wofür benötigst Du, kmb, den auf die Vergangenheit ausgestellten Ausweis? Das Amt muss als erstes immer per Antragstellung einen Ausweis ausstellen. Will man diesen für einen früheren Termin ausgestellt bekommen, muss man dies ebenfalls (zusätzlich) beantragen. Hier werden wahrscheinlich die 100% erst ab Zeitpunkt der Feststellung der Metastasen und Stadium IV zum Tragen kommen, höchstens die Befunde sagen da etwas anderes und stellen die Verbindung zum in situ her.
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  #2  
Alt 03.09.2010, 21:39
katharina110 katharina110 ist offline
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Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Zusammen,

hab im Juni leider auch die Diagnose Malignes Melanom bekommen. Ich wurde auch direkt auf die Möglichkeit des Behindertenausweise hingewiesen, den ich auch gleich beantragt habe.

Habe leider noch keine Antwort.

Hätte aber mal eine Frage: Ich wurde ebenfalls auch auf die Reduzierung der Zuzahlungsgrenze bei Medikamenten (Rezepten) hingewiesen. Hat das einer von euch auch gemacht?
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  #3  
Alt 20.09.2010, 22:07
Miiin Miiin ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo alle zusammen,

ich wende mich mal direkt an die malignen-Melanom-Betroffenen mit einem eher kleinen Befund: Habt Ihr in der Regel einen Behindertenausweis beantragt oder sagt Ihr Euch "tut nicht Not"? Ich weiß noch nicht, wie ich der Sache gegenüberstehen soll. Zum Teil habe ich fast moralische Bedenken gegenüber denen, die es schwerer getroffen hat als mich ("habe ich ein Recht darauf?").
Außerdem wird mir von den Ärzten vermittelt mein Befund sei ja eigentlich "nichts" und im Grunde genommen bin ich doch seit dem Nachschnitt wieder "gesund" - und dann gibt es diese Option einen Ausweis zu beantragen (wo ich dann wieder denke: Dann kann es ja nicht nichts sein...). Meine Hautärztinnen wußten im Übrigen nichts von dieser Möglichkeit und ich habe auch den Eindruck, dass sie es eben bei einem "kleinen Befund" für überzogen halten würde - so nach dem Motto "was wollen sie eigentlich, meinen Sie das muss wirklich sein?"...
Wie haben Eure Arbeitgeber darauf reagiert?
Was spricht für einen Ausweis und was evtl. auch dagegen?

Ich freue mich Antworten!

Liebe Grüße

Miiin

(SSM 0,56 mm n. Breslow Clark Level III)
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  #4  
Alt 21.09.2010, 07:27
Benutzerbild von elke51nhl
elke51nhl elke51nhl ist offline
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Registriert seit: 27.05.2004
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Beiträge: 482
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Miiin

Dein Bericht erinnert mich ein wenig an mich selbst!
Als ich meinen Ausweis beantragen wollte,wurde ich belächelt.Mein Arzt meinte damals,das wäre doch gar nicht nötig!
Das 1.mal hatte ich eine Spondylolisthesis,bekam nach meiner OP 50 %
Ein Jahr später bekam ich Non Hodkgins und bekam 100%
Fünf Jahre später wurde ich auf 80 % runtergestuft ( bin ja gesund,hahahah)!
Vor einem Jahr bekam ich ein Melanom, kurz nach der OP wollten sie mich auf 70 % stufen.Ich legte Berufung ein,und bekam für weitere 2 Jahre meine 80%
Der Ausweis ist eigentlich nur wichtig,damit man vom Staat ein klein wenig Rente bekommt,weniger Steuern zahlen muß!
Ich setze ihn höchsten einmal ein wenn ich schwimmen gehe!
Gruß
Elke
__________________
Wer kämpft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren.


NHL (zentrozytisch-zentroblastisches )Stadium IV B seit 04.2001
Remission Okt 01
Rezidiv März 2004
Hochdosis und Autologe Stammzellen Transplantation November 2004
Neu Sept.09
Spitzoides malignes Melanom, Clark-Level IV 1,8 mm
linker Oberschenkel.
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  #5  
Alt 24.09.2010, 22:35
Miiin Miiin ist offline
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Beiträge: 6
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Elke,

lieben Dank für Deine fixe Antwort - ich habe es leider nicht eher geschafft wieder in das Forum zu schauen, da ich beruflich gerade sehr eingespannt bin.
Ich werde mich jetzt wohl auch um den Ausweis kümmern - auch wenn ich wahrscheinlich von meinen Ärztinnen schräg angeschaut werde. Aber, wie Du schon sagst bzw. leider selbst erlebt hast - wer weiß was evtl. noch kommt? Die Wahrscheinlichkeit ist zwar sehr gering - aber warum Geld verschenken, wenn man schon ein Anrecht darauf hat?! Die Diagnose trägt ja nicht gerade zu Erheiterung bei.
Ich war übrigens auch auf Deiner Homepage - Du wirkst sehr stark & fröhlich - toll, bewahre Dir dies!

Liebe Grüße & ein schönes Wochenende,

Miiin
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  #6  
Alt 24.09.2010, 22:37
J.F. J.F. ist offline
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Beiträge: 1.481
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

Hallo Miiin,

für die Beantragung des Ausweises benötigst Du Deine Ärztinnen nicht unbedingt. Du hast eine Kopie des Befundes? Wenn ja, diese in Kopie dem Antrag beilegen. Das reicht schon.
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  #7  
Alt 25.09.2010, 09:36
silverlady silverlady ist offline
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Beiträge: 1.973
Standard AW: Behindertenausweis - Einstufung

hallo Angelika

man muss dem Arbeitgeber erst dann über den Behindertenstatus informieren, wenn man die Vorteile in Anspruch nehmen will. Bei einer Einstufung unter 50% hat man z.B. keinen Anspruch auf Zusatzurlaub. Da reicht es, wenn der Ausweis bei der Steuererklärung vorgelegt wird.

Auch über 50% ist keiner dazu verpflichtet. Kommt es zur Kündigung, dann kann der Ausweis vorgelegt werden und somit muss dann vor der Rechtskräftigkeit der Integrationsdienst eingeschaltet werden.

Ich habe seit Jahren 50% für meinen kaputten Rücken ( ich arbeite in der Pflege). Bei Bewerbungen habe ich immer mit offenen Karten gespielt. Sicher ist mir der eine oder andere Arbeitsplatz dadurch entgangen, nur wenn ich überlege das so ein Arbeitgeber gegenüber "Behinderten" keinerlei Rücksicht zeigen wird.

Ich würde in jedem Fall den Antrag stellen. Es hat einiges an Vorteilen und Verhältnismäßig wenig Nachteile. Einfach alle Arztberichte in Kopie beilegen und abwarten.

alles Gute

silverlady
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