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#1
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Hallo Birgit,
ob es Berechnungstabellen im Internet gibt, weiß ich leider nicht. Das kann der Rentenberater ausrechnen (www.deutsche-rentenversicherung.de). Die Teilrente beträgt die Hälfte des letzten Bescheids, die Zuverdienstgrenze ist dann meistens in ähnlicher Höhe. Bei der vollen Rente darf man maximal 400€ dazu verdienen. Dbei muss man ziemlich aufpassen, denn schon eine kleine Überschreitung kann die Rente kosten. Gut beraten wurde ich bei einem Sozialverband (darf hier, glaub ich, keine Werbung machen). Das kostet mich zwar 5€ im Monat, aber sie stehen eindeutig auf der Seite der Versicherten und helfen auch bei der Formulierung des Antrags. Ürigens muss beim Entlassungsschreiben der AHB/Reha schon in diese Richtung formuliert werden, z. B. für die Teilrente, dass du nur unter 6 h/Tag arbeitsfähig bist. Und soweit ich weiß, braucht man auch eine Zustimmung des Arbeitgebers, dass man Teilzeit arbeiten kann. Geändert von gitti2002 (15.04.2011 um 22:18 Uhr) Grund: Zitat |
#2
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Hallo Mai,
die Höhe der EU-Rente bzw. dann den entsprechenden Anteil davon kannst Du in Deinem Rentenbescheid sehen. Da stehen auch irgendwo die Beträge, die man dazu verdienen darf. Außerdem können Dir die Rentenberater Auskunft geben. Die Adressen von den Beratern findest Du im Internet bei der Deutschen Rentenversicherung. Ich hoffe, ich konnte Dir helfen. Liebe Grüße und ein schönes Restwochenende Pichl |
#3
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Hallo Calypso,
da hast Du recht. Das wußte und weiß mein Frauenarzt nicht - ich kann mit ihm nicht so sprechen. Das weiß meine Hausärztin, die mir ja auch die Wiedereingliederung vorgeschlagen hat. Nein sagen geht bei uns im Geschäft nicht. Da herrschen andere Bedingungen, aber darauf einzugehen, wäre hier zu viel. Liebe Grüße und ein schönes Restwochenende Pichl |
#4
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Hallo!
Meine Diagnose war Anfang Mai 09. Vom 10.5.09 (stat. Aufnahme vor OP) bis 15.03.10 war ich krank geschrieben. Die letzte Chemo war am 12. Oktober 09, in der AHB war ich von 17.11. bis 8.12.09. Danach war es für alle Beteiligten völlig logisch, dass ich bis auf weiteres auch krank geschrieben bleibe. Die Wiedereingliederung habe ich am 1. Februar 2010 begonnen, das war definitiv früh genug. Mein Hausarzt fand sogar zu früh. Nach 6 Wochen Wiedereingliederung habe ich mich gesund schreiben lassen, 1 Woche gearbeitet und dann 2 Wo Urlaub gehabt. Weil ich 2009 vor der Erkrankung so gut wie keine Urlaubstage verbraucht hatte, habe ich mir mit dem alten Urlaub bis 1.8. eine 4 Tage-Woche basteln können und hatte in der Zeit noch 1x 1 und 1x 3 Wochen Urlaub. Und seit dem 3.8. bin ich wegen der Rekonstruktion wieder krank geschrieben, voraussichtlich bis 3. Oktober, dann kommen wieder 3 Wochen Arbeit, 2 Wochen Urlaub und, wenn die Krankenkassengötter wollen, die Reha. Danach Arbeit bis Januar, wieder OP (endgültiges Implantat), wieder AU usw. und dann den noch nicht verbrauchten Urlaub von 2010 nehmen. Am 6. Mai feiere ich dann 2. Jahrestag und bis dahin hat sich das Arbeitsleben hoffentlich wieder normalisiert. Ich bin extrem glücklich, dass nicht nur meine direkten Vorgesetzten und mein Chef sondern auch die Konzern-Geschäftsführung da völlig problemlos und verständnisvoll mitmachen. LG Gledi
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Gib mir Sonne, gib mir Wärme, gib mir Licht, all die Farben wieder zurück, verbrenn den Schnee. Das Grau muß weg, schenk mir'n bisschen Glück...Rosenstolz-Wann kommt die Sonne? |
#5
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@Gledi: Du hast weniger als 6Monate gearbeitet,als Du erneut operiert worden bist.Hast Du dann wieder Krankengeld oder Lohnfortzahlung bekommen?Mir steht noch die Angleichungs OP bevor,überlege nun,ob ich die 6Monate erst arbeiten soll,um Lohnfortzahlung zubekommen?!?
LG,Jule |
#6
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Hallo Calypso und Pichl,
danke für die Hinweise. Die machen es einem nicht einfach ![]() ![]() Dasy, wegen der Länge der Krankschreibung brauchte ich nicht argumentieren. Meine Ärztin wollte sogar noch länger krank schreiben und will es auch sofort tun, wenn mir die Wiedereingliederung zu schnell geht (ich will innerhalb von 6 Wochen eingliedern). Eigentlich fange ich nur deswegen an, weil mein Chef nachgefragt hat und entsprechend planen will (und irgendwie muss ich ja auch wieder in die Pötte kommen). Außerdem wird die Krankenversicherung wohl nicht mehr lange mitspielen. Die haben sich zwar noch nicht geäußert, aber nach 12 Monaten Krankengeld rechne ich bald damit. Soweit ich weiß, wird man nach ca. 18 Monaten Krankschreibung auch ausgesteuert. Liebe Grüße Birgit |
#7
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@Jule: Ich hatte für 5 Wochen + 1 Tag Lohnfortzahlung. Diese schräge Zahl kam dadurch zustande, dass ich Anfang Juni nach der Zometa-Infusion 4 Tage out of order und deshalb krank geschrieben war. Die lange AU bis März wurde nicht mehr angerechnet.
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#8
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Ja, meine Rente ist auch viel zu wenig ... und Riester hab ich nur als Altersrente (ohne EU) abgeschlossen.
Was die Krankenkasse meint, ist eigentlich nicht so wichtig. Auf die 78 Wochen hast Du Anspruch - es ist nur dann in Gefahr, wenn abzusehen ist, dass Du nicht mehr arbeitsfähig wirst. Deshalb ist eine Beratung wichtig, denn es kann schon passieren, dass die Krankenkasse hellhörig wird, wenn sie etwas findet, was die zukünftige Arbeitsfähigkeit in Frage stellt. Mit dem Rentenantrag also vorsichtig sein! Welche Zeiträume und Termine man da beachten sollte, erklärt der Rentenberater bzw. die Berater der Sozialverbände. Geändert von gitti2002 (15.04.2011 um 22:16 Uhr) Grund: Zitat |
#9
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Die Zuverdienstgrenzen stehen nicht drauf, da sie sich nach dem Gehalt des letzten Jahres richten, während die Höhe der Rente ja aus dem ganzen Arbeitsleben berechnet wird.. Aber Faustregel ist, dass man ungefähr genauso viel zuverdienen darf, wie die Rente beträt. Bei voller EU sind es 400€. Und zwar keinen Cent mehr (Ausnahmen gibts irgendwie bei Urlaubs- oder Weihnachtsgeld)
Geändert von gitti2002 (15.04.2011 um 22:16 Uhr) Grund: Zitat |
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