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  #1  
Alt 04.10.2010, 12:52
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eos eos ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

ich lese jetzt erst Deinen Beitrag und möglicherweise hast Du ja mittlerweile bereits Licht in Dein Dunkel bringen können? Falls Du jedoch noch auf Antworten warten solltest, kann ich folgendes zu Deinen Fragen beitragen:

Also bei der DRV ist es ja so, dass unterschieden wird zwischen AHB, onkologischer Reha und sonstiger Reha. (Du schreibst, dass für Dich die Krankenkasse zuständig ist und nicht die DRV. Ich bin mir zwar jetzt nicht so sicher, aber vermute schon, dass es diese drei genannten Heilverfahren bei der Krankenkasse ebenso gibt.) Du hattest offenbar in 2009 eine AHB beantragt. Die KK deutete Deinen Antrag aber wegen der zweiwöchigen Fristüberschreitung in eine Reha um. So weit so gut. Allerdings stellt sich hier bereits die Frage, ob in eine onkologische oder sonstige Reha umgedeutet wurde. (Ich vermute deshalb, dass wohl hier der Hase im Pfeffer begraben liegt.) Denn eine onkologische (und nur diese!) Reha bekommst Du im Folgejahr noch einmal. Eine sonstige aber erst wieder nach Ablauf von 3 bzw. 4 Jahren. Und möglicherweise hast Du für den Antrag 2010 auch noch die falschen Vordrucke (sonstige Reha) verwendet? (Es gibt nämlich Vordrucke für die onkologische Reha oder für die sonstige Reha.)

LG eos
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  #2  
Alt 04.10.2010, 15:13
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

@Altmann: Reha-Antrag wurde bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt.

@eos: Die Antragstellung letztes Jahr hat der Kliniksozialdienst im Brustzentrum gemacht, auf den üblichen Krankenkassen-AHB-Formularen. Es war eine onkologische Reha, so stehts im Entlassungsbericht. Falls die gesetzliche Krankenkasse den Unterschied überhaupt kennt, auf deren Homepage gibt es keine Trennung zwischen onkologischer und nicht-onkologischer Reha.
Die Formulare für den jetztigen Antrag wurden mir von meiner Sachbearbeiterin zugeschickt. Ich gehe mal davon aus, das sie mir die Rictigen geschickt hat. Der Sozialdienst hatte davor nämlich wieder AHB-Formulare genommen und die waren falsch.

LG Gledi
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  #3  
Alt 04.10.2010, 15:54
Benutzerbild von wolfgang46
wolfgang46 wolfgang46 ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo Gledi,

als ehrenamtlicher meiner gesetzlichen Krankenkasse habe ich ein Buch mit allen Beratungsblättern meiner KK vorliegen. Ich habe dort nichts gefunden, was zu Deinem Problem passt.
Ich gehe deshalb einmal davon aus, dass die Sachbearbeiterin auf Anhieb auch keine Lösung für Dich gefunden hat und deshalb das Problem durch Ablehnung lösen will.
Da Du in Deutschland Deine Beiträge zahlst, hast Du auch die gleichen Rechte wie wir alle!!
Ich habe jetzt nicht ins Sozialgesetzbuch geschaut, denn als Laie finde ich so schnell auch keine Lösung - ich bleibe aber dran (und frag mal meinen Freund, der ist Anwalt).
Ich würde im Falle einer Ablehnung sofort Widerspruch einlegen. Du kannst erst einmal allein Widerspruch einlegen mit dem Hinweis "Begründung folgt".
Dann hast Du Zeit, Dich anwaltlich beraten zu lassen.
Normalerweise geht Dein Widerspruch zum ärztlichen Dienst der KKn, die beraten darüber und geben Deiner KK dann Bescheid, was die machen sollte. Sollte heißt aber nicht muß. Deshalb laß Dir den Bescheid des ärztlichen Dienstes kopieren.

Das wäre der Weg den ich gehen würde.
Ich habe im Moment auch selbst einen Fall (Mehrzahlung bei einem Medikament) wo ich mit dem ärztlichen Dienst der KKn unzufrieden bin.

Auf keinen Fall locker lassen. Die erste Instanz vor dem Sozialgericht kostet nichts (Nur den Anwalt musst Du zahlen).

Lieben Gruß
Wolfgang
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Hilfe für Kehlkopfoperierte gibt es auch unter: Bundesverband der Kehlkopflosen und Kehlkopfoperierten e. V.
www.kehlkopfoperiert-bv.de
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  #4  
Alt 04.10.2010, 17:12
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Huch. Ich habe ca. 400.000 BerufskollegInnen, davon wird doch schon mal eine(r) bei meiner Krankenkasse versichert gewesen sein und eine Krebserkrankung gehabt haben. Meine Kasse ist doch die größte in D....

Ich werde dem VdK meine Befunde überlassen und hoffe dort auf Hilfe. Und meine Rechtsschutzversicherung wird upgegraded, das wollte ich eh schon immer machen.

Die Staatsbürgerschaft sollte für EWR-Bürger im geeinten Europa doch hoffentlich kein Problem mehr sein

Gledi
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  #5  
Alt 13.10.2010, 22:05
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!
Nun ist es amtlich, Rehaantrag ist abgelehnt. Begründung: Ich war letztes Jahr zur Reha.

Als "nettes" Beiwerk stand dann noch in dem Brief, dass ich konsequent ambulante Therapien (Physio, Psycho, Rehasport...) wahrnehmen muß. Rehasport für Brustkrebspatientinnen gibts hier weit und breit nicht und bei der Rheumaliga, die hier als einziges ambulanten Rehasport anbietet, bin ich zum Glück falsch. Die Kosten der ambulanten Therapien, die ich seit Mai 2009 mache möchte auch niemand mehr übernehmen. Von Selbsthilfegruppen habe ich mich bisher fern gehalten weil mir sogar von meinen behandelnden Ärzten davon abgeraten wurde. Nun sollen die laut Kasse meine Probleme lösen.

Eigentlich habe ich im Moment neben Vollzeit-Beruf mit Nachtschichten, Schmerzen und Therapienebenwirkungen gar keine überschüssige Energie für irgendwelche Streitigkeiten. Aber wenns so sein muß...

LG Gledi
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  #6  
Alt 24.11.2010, 18:27
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!

Habe heute eine erneute Ablehnung meines Rehaantrages bekommen. Nach Durchsicht meiner Befunde besteht kein Reha-Bedarf.
Krebserkrankung mit 29, Fatigue-Syndrom, Schmerzen, Lymphödem und Bewegungseinschränkungen sind aber Fakt. Mehrere 100€ bereits geleistete Zuzahlungen für durchlaufende physiotherapeutische Behandlungen seit Mai 2009 und Lymphdrainagen seit Juni 2010 auch. Es wurden mehrere ausführliche ärztliche Gutachten abgegeben. Von den letzten 18 Monaten war ich 12 au. Ist das noch zu wenig?
Oder bin ich schlicht und einfach in der falschen Versicherung?

LG Gledi
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  #7  
Alt 24.11.2010, 22:39
Gledi Gledi ist offline
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Standard AW: Recht auf ärztliches Gutachten? Oder: Wer darf eine Reha ablehnen?

Hallo!
Das Lymphödem wird leitliniengerecht behandelt. Ob es jemals wieder "weg gehen" wird, wer weiß, die Statistiken sprechen dagegen. Daran ändern auch höherfrequente Lymphdrainagen nicht viel (bzw. würde auch das dann nicht bezahlt). Das Lymphödem war aber sowieso nur der Drittgrund für den Rehaantrag. Hauptprobleme sind definitiv das Erschöpfungssyndrom und die Schmerzen und Bewegungseinschränkungen im Bereich Schulter-Nacken-Region und rechter Arm bei Z.n.Ablatio. Dass ein Erschöpfungssyndrom ambulant nicht wirklich behandelt werden kann, wenn der nächste Psychoonkologe (mit ambulanter Behandlungsermächtigung) 45km einfache Strecke entfernt ist und um 15Uhr (meine Arbeitszeit ist 8:00-17:00) den letzten Therapietermin anbietet steht eigentlich in den Attesten. Und die Psychoonkologen, die in der Nachbarschaft arbeiten, dürfen nicht ambulant behandeln, auch keine Selbstzahler. Und wegen dem Rest bin ich in kontinuierlicher Behandlung. Und aus Budgetgründen bin ich inzwischen vom Hausarzt zum Frauenarzt und von dem wieder zum FA für Physikalische und rehabilitative Medizin weitergeschickt worden.
Es ist echt kein Spaß.
Telefonat mit dem Versorgungswerk folgt morgen. Im Endeffekt geht es um meine Arbeitsfähigkeit, mal schauen ob die dem Versorgungswerk auch so egal ist wie der KK.

LG Gledi
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Geändert von Gledi (24.11.2010 um 22:41 Uhr)
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