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  #1  
Alt 21.12.2010, 09:42
A-friend A-friend ist offline
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Registriert seit: 17.12.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Warum suchst du überhaupt noch nach Arbeit? Such dir einen guten Freund der auch noch Rechtsanwalt ist. Der reibt sich die Hände und du kommst auch ohne Arbeit zu 12 Monatsgehälter.

Was dir widerfahren ist, ist eindeutig eine Diskriminierung im Sinnde des AGG, das besagt, dass keiner wegen Behinderung benachteiligt werden darf.

In der Regel sind 3 Monatsgehälter als Abfindung fällig. So blöd kann eigentlich kein Arbeitgeber sein, und dir - sobald er dich mit dem Rollstuhl vorfahren sieht - eine Abfuhr erteilt.

Ich würds an deiner Stelle probieren. Für dich und für alle anderen Schwerbehinderten.

Ich selbst bin in meinem Laden Schwerbehindertenvertreter. Deshalb und in Folge einiger Seminare kann ich mit Sicherheit sagen, dass du definitiv nicht angeben mußt, dass du behindert bist, schon gar nicht bereits in der Bewerbung. Klar ist der Nachweis einer Diskriminierung immer schwierig, aber es gibt doch Hinweise die dem potentiellen Arbeitgeber Probleme machen können.

Schreibt er zum Beispiel in seiner Anzeige, dass er einen "belastbaren" Mitarbeiter sucht und gibt deiner Bewerbung eine Absage trotz dass er aufgrund deiner Qualikation Interesse durch Einladung zum Vorstellungsgespräch gezeigt hat, dann kanns schon eng für ihn werden.

Bleib stark und verzweifle nicht!

A-friend
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  #2  
Alt 21.12.2010, 10:29
Altmann Altmann ist offline
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Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Hallo Elisabeth,
habe Deinen Beitrag grad eben erst gelesen.
Du schreibst wegen Gleichstellung beim AA. Und was hat man bitte davon.
Nichts, man wird nur in eine andere Schublade gesteckt.
Gruss Altmann
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  #3  
Alt 23.12.2010, 07:34
Speedy Schneller Speedy Schneller ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2008
Ort: Schleswig-Holstein/ Randgebiet HH
Beiträge: 816
Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Hallo Altmann,
Danke für Deine Mut-Mach-Zeilen.
Einen lieben Mann habe ich schon - den tausche ich aber nicht!
Einen Anwalt hatte ich auch - doch bei einer Insolvenz, sind die Kassen leer!
Also Recht haben, heißt nicht Recht bekommen.
Die alte Stellung gibt es nicht mehr.
Damit fing der Schlamasel an.
Mein Schalentier hat mich zu lange aufgehalten und somit bin ich nicht in die Überleitung gerutscht- weil -alten Vertrag kann ich nicht mehr erfüllen- Änderungsvertrag war noch nicht abgeschlossen.
So kam eines zum Anderen und ich bin die Verliererin.
Kämpfen gegen Windmühlen ist furchbar:
vor allem, wenn schon ein Schalentier die ganze Kraft geraubt hat, um besiegt zu werden.

Wünsche schöne Weihnachtstage und einen mutigen Blick ins neue Jahr
Speedy
__________________
NHL MALT-Lymphom Typ E II 2 , ED im Mai 2007
lange partielle Remission 08 (watch & wait)
2 Ballonerweiterungen Magenausgang 08
Ab September 2009 endlich Vollremission - Juhu!!
2011 - neue ganz kleine Herde - Vollremision weg = "watch & wait" reicht noch aus

Die berühmte "Schaufel", für mein Mundwerk habe ich, vorsichtshalber, gut versteckt! - das bleibt auch so!
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  #4  
Alt 23.12.2010, 10:54
Altmann Altmann ist offline
Registrierter Benutzer
 
Registriert seit: 22.02.2007
Beiträge: 605
Standard AW: Schwerbehinderten-Ausweis ?

Hallo Speedy,
das war der oder die A-friend.
Ich wars nicht, ich bin die Altmann, also Frau!
Schöne Weihnachten
Gruss Altmann
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