#151
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hallo wolkenreiter
ich habe auch ausweis beantragt der ist noch in der mache. in dem formular hat allerdings bei mir dringestanden ab wann, ob datum ab anstragstellung oder früher.bei mir war der unterschied nur 1,5 monate und auch kein jahreswechsel dazwischen.antrag gestellt hab ich mitte april, bescheid hatte ich eine woche später. bin jezt mal gespannt wie lange die bearbeitung dauert lg Petra |
#152
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallöchen,
also bei mir war es auch Gültigkeit ab Antragstellung.
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Grüße von Birgit |
#153
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
also ich kenne das so: der GDB gilt ab Tag der Antragstellung, deshalb die kurzfristige Bestätigung des Eingangs beim Amt. Der Ausweis kommt erst viele Monate später rückwirkend zu diesem Tag. ZumAntrag selbst: das ist wohl je nach Bundesland unterschiedlich, in Berlin gehts z.B. nur per Papier. Gruss, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#154
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo ihr lieben
ich bin neu hier...muss den antrag noch wegschicken aber was ich nicht verstehe welchen behinderungsgrad gibt man an?da stehen buchstaben aber davon bin ich ja nichts und dann kann man ein kreuz machen bei der feststellung :ich brauche keinen ausweis... hmm versteh das nicht???? und welches datum gibt man an?als man die diagnose bekommen hat,vor der nachexzesion?unde muss ich sofort ein lichtbild beilegen oder melden die sich wenn sie eins brauchen? lg jenny |
#155
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
Bild gleich beilegen, falls Du so einen Arztbrief hast ebenfalls gleich eine Kopie beilegen. Manchmal wird dann nichtmal bei Arzt oder Krankenhaus rückgefragt. Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#156
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hallo micha,
danke für deine antworthmm okay mache ich,habe meine 3 entlassungsbriefe beigelegt,aber mit der einstufung kannste mir nicht helfen oder?und welches datum gebe ich an?hmm.... |
#157
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo,
ich musste garnichts angeben, die Einstufung erfolgt doch durchs Amt nach bestimmten Richtlinien. Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#158
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Datum der Op ? Diagnose ?
Ich denke, wenns denen nicht gefällt, dann werden sie schon fragen. Zum GDB: mein Antrag ist so ein mehrfach-Formular, wenn ich vorne "Antrag auf Feststellung des GDB" ankreuze ist doch eigentlich alles klar. das Amt soll was entscheiden. Kreuze ich "Neufestlegung des GDB" an, so muß ich sagen, welchen ich anfordere. Ach so, ich möchte den Bescheid über mindestens 50% so schnell wie möglich, damit ich den Kündigungsschutz erstmal habe. Über die Prozente kann ich notfalls immer noch streiten d.h. Einspruch einlegen Gruß, Michael
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Malignes Melanom pT4bN0M0, Clark IV TD12mm, Stadium IIC, 20 Jahre verschleppt |
#159
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Jenny&Dennis
schau hier mal nach , da sind alle Krankheiten aufgeführt und wieviel % es dafür gibt. http://www.bmas.de/coremedia/generat...__grundsaetzen LG Ebie |
#160
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo ihr lieben,
danke für eure lieben einträge,fühl mich jetzt schon gut aufgehoben hmm werde dann am freitag mal passbilder für den antrag machen lassen und dann gebe ich unten an wann ich meine diagnose bekommen habe und der rest steht ja in den entlassungsbriefen...naja und nen buchstaben für mm ist nirgendwo angegeben hmm keine ahnung,ist das denn sicher das ich einen ausweis bekomme??? lieben gruß |
#161
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Jenny,
Du wirst aufgrund Deiner Mikrometastase 80% bekommen. Aber keinen Buchstaben. Und darüber muss man immer froh sein . Für den Ausweis legst Du am Besten ein Bild bei. Wenn Du die Dir vorliegenden Befunde in Kopie beilegst, dann wird die Bearbeitung ohne Einschalten Deiner Ärzte vonstatten gehen. Der Medizinische Dienst wird seine Einstufung geben und Du erhälst ab Antragstellung den Ausweis ausgestellt. All das, inklusiv der Broschüre (was gibt es für welche Krankheiten) findest Du jetzt sogar zweimal in diesem Thread .
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Alle im Forum von mir verfassten Beiträge dürfen ohne meine Zustimmung nicht weiterverwendet werden. |
#162
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Jenny,
informier dich mal. Vielleicht kannst du die Beantragung des Behindertenausweises auch online machen. Also hier in Bayern ist das möglich.
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Grüße von Birgit |
#163
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo Jenny,
ich habe einfach alle Arztbefunde die ich hatte mit bei den Antrag gepackt, laut meiner Ärztin würde es dann schneller gehen. Habe aber trotzdem 3 Monate auf den Bescheid gewartet. Erst wurde ich mit 50% und nach dem Widerspruch mit 80% eingestuft, da ich auch Miktrometastasen hatte. Und wenn du was im Antrag nicht richtig ausfüllst, dann melden die sich normal auch bei dir, ich hatte ausversehen eine falsche Adresse meines Arztes angegeben. |
#164
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
hallo ihr lieben
ich habe gestern nah 6 wochen meinen ausweis bekommen.genehmigt ab datum des antragseingangs nicht rückwirkend nach festellung der krankheit. 50% genehmigt bekommen.überlege ob ich widerspruch einlegen soll. laut versorgungsmedizin verordnung hätt ich anspruch auf 80% obwohl hier auch verschiedene sind die gleiche stadium haben und auch nur 50% bekommen haben und andere mit "besserem" stadium auf 80%gesetzt worden sind. ich denke das liegt auch im ermessen des beamten der den antrag bearbeitet.oder unwissenheit im grunde wär ich froh ich bräucht den ausweis garnicht und wär kerngesund. ich glaube da denken alle das gleiche. wünsche allen ein schönes wochenende lg petra |
#165
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AW: Behindertenausweis - Einstufung
Hallo zusammen,
beim VdK gibt es Infos: http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID...rP2pVb96Uj6ttD oder hier: http://www.schwerbehinderung-aktuell...t.php&catid=27 Hier gibt es z.B. die ab 01.01.09 geltenden "Regeln" für die Einstufung, die "versorgungsmedizinischen Grundsätze". Sie lösen die "'Anhaltspunkte für die gutachterliche Tätigkeit" ab. Für das maligne Melanom hat sich nach kurzem Draufschauen meiner Meinung nichts geändert. Wenn ihr berufstätig seid und in einem (meist größeren) Betrieb arbeitet, der mindestens 5 schwerbehinderte Menschen (oder gleichgestellte) beschäftigt, muss eine Schwerbehindertenvertretung zulassen. Der/die Vorsitzende heißt "Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen" und ist wie der Betriebsrat unabhängig, d. h. Gespräche und Informationen sind absolut vertraulich zu behandeln. In der Regel ist sie gut ausgebildet und hilft auch z. B. bei der Erstellung der Anträge und bei Widersprüchen. Sie kann auch das Integrationsamt einschalten. Ich würde jedem, der die Möglichkeit hat, empfehlen ein Gespräch zu suchen. Hier noch ein Link zu den Rechten und Pflichten (auch der Arbeitgeber): http://www.schwbv.de/rechte_und_pflichten.html malaba Geändert von malaba (04.08.2009 um 00:10 Uhr) Grund: Nachtrag |
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