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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Wotan,
bei mir ist auch vor einiger Zeit die Heilungsbewährung von 5 jahren abgelaufen. Auf Nachfrage vom Versorgungsamt habe ich alle behandelnden Ärzte (auch eine Psychologin, bei der ich seit einem Jahr in Behandlung bin) angegeben und auch ausführlich über alle in den vergangenen Jahren als Folge der Brustkrebsbehandlung aufgetretenen Neuerkrankungungen berichtet. Ich hatte kein Rezidiv, aber z.B. Entfernung der Eierstöcke, Herzprobleme, Leberschädigung, Fatigue, Fibromyalgie und vor allem psychische Probleme. Trotzdem habe ich heute Bescheid bekommen, dass ich auf 30 Prozent (vorher 60) runtergestuft bin, nur aufgrund der psychischen Dinge und damit meinen Ausweis zurückgeben muß. ich hab mich unter anderem beim VdK schlau gemacht, dagegen lässt sich nichts machen. Selbst eine Bekannte von mir, die wegen schwerster Depressionen und Selbstmordversuchen öfters in stationärer behandlung ist, hat darauf auch nur 30 prozent bekommen. Also lässt sich da wohl wirklich nichts machen, obwohl ich zur zeit arbeitslos bin und meinen letzten Job auch nur aufgrund der Schwerbehinderung bekommen hatte. Schade......... Liebe Grüße aus HH PetraK |
#17
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Petra Hell,
du fragst, wozu der Ausweis sonst noch gut ist: Also allein schon das Geld, das ich dadurch bei der Steuererklärung gespart habe, war in den 5 Jahren eine ganze Menge. Bei diversen Veranstaltungen (Theater, Musical, Museum, Freizeitparks usw. ) gibt es teils gute Ermäßigungen, und mein letzter Arbeitgeber hat für mich vom Arbeitsamt Fördermittel bekommen, weil er mich eingestellt hat. Das hat sich schon gelohnt. Je nach Grad er behinderung gibt es aber noch mehr Vorteile....... Liebe Grüße aus HH PetraK |
#18
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo die Damen
als Ergänzung auf Eure Fragen Sinn oder Unsinn eines Schwerbehindertenausweises lege ich Euch mal einen Link dazu, gilt zwar eigentlich für Bayern aber das meiste ist auf alle Bundesländer anwendbar. http://www.zbfs.bayern.de/schwbg/wegweiser/index.html |
#19
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Petra K,
jetzt habe ich noch einmal eine Frage: Du wurdest ja jetzt auf 30% runtergestuft. Der Ablauf ist ja wie folgt: Zunächst bekommt man vom Versorgungsamt die Mitteilung, dass sie Dich auf 30% einstufen wollen. Dann hat man noch 4 Wochen Zeit, sich dazu zu äußern. Und wenn man dann wirklich eingestuft wird, bekommt den Bescheid hierüber. Und dann hat man nochmals die Möglichkeit, einen Einspruch einzulegen. Hast Du das gemacht??? Liebe Grüße |
#20
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Wotan,
ja, du hast Recht: ich hatte das erste Schreiben, in dem 30% stand, vor 4 Wochen bekommen, mit der Bitte um Stellungnahme. Darin stand auch, von welchen meiner Ärzte sie Auskünfte eingeholt hatten ( diese Auskünfte hatte ich sogar als Kopie von den Ärzten bekommen). Daraufhin hab ich nochmal ausführlich im Internet recherchiert und eben mit meinem Anwalt beim VdK telefoniert ( der zur Zeit meinen Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente für mich bearbeitet, nachdem dieser auch nach Widerspruch abgelehnt wurde und wir jetzt klagen), aber der Anwalt meinte eben auch, dass bei psychischen Störungen immer nur 30% gegeben werden (außer Schizophrenie usw.) und meine anderen Erkrankungen auch so jeweils mit 30% bewertet werden, aber das wird eben nicht addiert.......Nachdem er mir also klargemacht hatte, das zur Zeit nur bei einem Rückfall oder ähnlichem eine Chance bestände, hab ich von einem Widerspruch abgesehen (zumal diese blöde Rentensache schon gennug Nerven kostet). Es war nur halt so, dass uns wegen meiner Arbeitslosigkeit jeder Cent fehlt (ich bekomme kein Arbeitslosengeld mehr) und da hatte der Ausweis eben auch Vorteile..... liebe Grüße aus HH PetraK |
#21
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
hallo petra,
ich sollte nach 5 jahren von 70 auf 40 % runtergestuft werden, habe dann aber eine stellungnahme an das versorgungsamt geschrieben und denen erklärt das ich damit nicht einverstanden bin (dies wurde mir vom vdk geraten und außerdem sagte man mir ich könne erst widerspruch einlegen, wenn feststeht da ich 40 % habe, da es sich aber bei dem schreiben vom versorgungsamt nur um eine mitteilung also noch keine endgültige entscheiung handelte). auf jedenfall habe ich nach 4 wochen einen neuen bescheid erhalten und darin wurden mir dann 50 % bewilligt, damit bin ich zufríeden, denn mehr wollte ich nicht erreichen. vielleicht kannst du es ja nochmal probieren. liebe grüße nobody |
#22
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo PetraK,
oje, das ist ja alles wirklich eine blöde Sache. Man reibt seine Nerven auf und am Ende kommt nichts dabei rum. Ich habe mir schon Hoffnung gemacht, dass ich mit dem Schreiben der Psychologin vielleicht doch bessere Chancen habe. Aber vielleicht bekomme ich ja anstatt der 30% durch diesen Schrieb 40% , was ja gar nichts bringt. Deine Situation ist wirklich sehr blöd. Aber ich wünsche Dir viel Erfolg!! Übrgrigens, ich habe die Sache auch dem VDK übergeben, aber auch dort wurde mir nicht viel Hoffnung gemacht. Naja, jetzt muß ich mich noch in Geduld üben und abwarten, was aus der Sache wird. Wenn ich bei 30% bleibe, habe ich wenigstens alles versucht. Ich finde es aber nicht richtig, da man den "Gesunden" gegenüber wirklich Nachteile hat. Ich werde auf jeden Fall das Ergebnis mitteilen. Vielel Grüße Wotan |
#23
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo,
irgendwie kann ich das nicht so recht nach vollziehen. Meine 5 Jahre sind nun auch um und das Versorgungsamt hat mich von 80%, auf 30% runtergestuft. Außer für die Steuer, habe ich den Ausweis ja nie gebraucht, obwohl das schon einiges ausgemacht hat. Da ich Selbständig bin, habe ich nicht das Problem mit Urlaub, oder einer evtl. Entlassung. Ich frage mich wofür sollen die 30% sein? Außerdem steht mir auch kein Ausweis mehr zu. Vielleicht hätte ich doch zur Kur fahren sollen. Oder Lymphdrainage nehmen sollen, oder zu einem Psychologen gehen sollen. Ist doch echt wieder ein Hammer, oder? Liebe Grüße Martha |
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Martha,
soweit ich weiß, bekommt man ab 30 % eine Steuerermäßigung und kann bei Bedarf einen Gleichstellungsantrag mit anderen Schwerbehinderten stellen. Alles Gute Eva |
#25
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Martha,
hast Du denn Einspruch beim Versorgungsamt eingelegt? Also die Lymphdrainage hätte Dir nicht weitergeholfen, bei der Psychotherapie hättest Du eher Chancen gehabt. Ich weiß immer noch nicht bescheid, was nach meinem Einspruch rauskommen wird. Die Ämter haben Zeit.... Viele Grüße Wotan |
#26
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Petra Hell,
ich habe es genau wie du gemacht, habe bei meinem Vorstellungsgespräch für eine neue Arbeit meinen Schwerbehindertenausweis nicht genannt. Warum auch. Auf den Mehrurlaub kann ich verzichten. Mir hatte der Mann vom Integrationsfachdienst gesagt, bevor ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibe, soll ich mich mit ihm in Verbindung setzen, damit er mit dem Arbeitgeber Kontakt auf nimmt, wegen finanzieller Unterstützung. Habe das aber nicht gemacht. Wer weiß, ob es dann geklappt hatte. So hat es geklappt Liebe Grüße Anett Geändert von sonnenstrahl (06.09.2006 um 15:22 Uhr) |
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo Sonnenstrahl und Petra Hell,
bei mir war es so, dass ich meinen letzten Arbeitsplatz im Januar 2004 nur wegen der Schwerbehinderung bekommen habe. Mein Chef hat damals die Hälfte meines Bruttogehaltes vom Arbeitsamt gezahlt bekommen, weil er mich eingestellt hat (Arztpraxis). Aber da kleine Betriebe keine Schwerbehinderten einstellen müssen, sollte man sich schon überlegen, ob man es erwähnt. Aber in der Firma meines Mannes (NDR) ist es so, das Schwerbehinderte, die aber eigentlich normal arbeiten können, bevorzugt genommen werden, weil diese Firmen sonst Abgaben zahlen müssen. Deshalb hätte ich meinen Ausweis auch gerne behalten, da ich jetzt schon seit über einem Jahr wieder arbeitslos bin........Mir wurde auch damals ganz deutlich gesagt, dass man die Behinderung bei einer Bewerbung nur erwähnen muss, wenn man ausdrücklich danach gefragt wird........Ich denke, dass meine Chancen bei nur noch 30% jetzt doch noch geringer sind, wieder was zu finden, und ob das mit der Rente klappt, weiß ich immer noch nicht.... Liebe Grüße aus HH PetraK |
#28
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo,
nein, ich habe keinen Einspruch eingereicht. Der ganze Aufwand und Ärger, ich hab da echt keine Lust mehr zu. Ich habe mich nur sehr gewundert, dass man von 80%, auf 30% zurück gestuft wird. LG Martha |
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
Hallo,
ich wollte noch mal kurz berichten, inzwischen habe ich nach langer Zeit Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Aber keine Entscheidung sondern eine Einladung zur Vorstellung zum med. Dienst. Meine Psyche ist eh schon sehr angegriffen....und jetzt das auch noch. Viele Grüße |
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AW: Schwerbeschädigten Ausweis nach Ablauf von 5 Jahren
he allerseits,
mein problem ist andersrum: streite mich seit 1 1/2 jahren mittem versorgungsamt um höherstufung des gdb. hatte nach ersterkrankung (ablatio, chemo) in 2000 60 % gekriegt. nach rezidiv in 2004 (x-te op, bestrahlung) hab ich neben der erfahrung auch son paar nette begleiterscheinungen dazugewonnen: vor allem knochen- & gelenkschmerzen, aber auch bewegungseinschränkungen auf der bestrahlten seite (in anderen threads genug drüber gejammert...) grad heut gabs wieder wat neuet vom versorgungsamt: mein elend sei mit 60 % durchaus gebührend gewürdigt - antrag abgewiesen. laut stellungnahme eines (entpersonifizierten) "referat gesundheit" (kennich nicht, nie da gewesen...) wäre ja auch keine wesentliche änderung meiner gesundheitlichen verhältnisse eingetreten. aha! (son bißchen bestrahlung auch, son häppchen knochenschmerz...) & - das gefällt mir am besten - außerdem hätte ich durch eine hochstufung des gdb eh keine vorteile. so! da hats mir doch in den fingern gejuckt, dat brieflein mit dem widerspruch ist grad fertig geworden: (zitat) "Ihrer Argumentation folgend, daß “weder wirtschaftliche noch rechtliche Vorteile“ durch eine Neufeststellung zu erzielen seien, mache ich folgenden Vorschlag: - gänzliche Abschaffung der verschiedenen Grade der Behinderungen - Neueinteilung in „nütztwat“ & „nütztehnüscht“" na ma sehn, was die tintenpisser (oh sorry) darauf wieder antworten... krebs haben ist nicht langweilig! luci*katze |
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