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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo,
folgender Link ist in Bezug auf den GdB auch sehr interessant: http://www.uwendler.de/vsb/ Gruß Karin |
#17
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an engelchen
Hallo Engelchen,
ich bin schon viele Jahre im VdK und meine Schwerbehinderung (80 %) läuft im Februar 2005 ab. Es ist mir sehr wichtig, eine Schwerbehinderung zu behalten, weil ich dann mit 60 Jahren aufhören kann zu arbeiten. Meine Kraft reicht ja eigentlich heute schon nicht mehr, aber meine finanzielle Lage lässt keine andere Entscheidung zu. Nun hängt alles was einem einzigen Sachbearbeiter ab, denn meine Situation kann ganz unterschiedlich ausgelegt werden. Zwar sage ich mir, dass ich froh sein kann, dass ich kein Rezidiv bekommen habe und eine sichere Arbeitsstelle habe, aber Kraft bekomme ich damit auch nicht zurück. Diese Krankheit hat mich um Jahre zurückgeworfen ... Meine Frage: Wenn deine Klage schon 2 1/1 Jahre läuft, hast du in dieser Zeit den Status einer Schwerbehinderung behalten können? Ich würde mich freuen, wenn du antwortetest. Liebe Grüße Karin |
#18
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo liebe Mitbetroffenen,
ich habe auch zu diesem Thema eine Frage. Vor meiner Brustkrebserkrankung hatte ich bereits einen Schwerbehindertenausweis mit 50%. Nach meiner BK-OP habe ich nun die Erhöhung beantragt, und zwar ist zum Brustkrebs (pT1b/pN0/G2/ M0/R0/ L1, hormonpos.) im letzten November ein operativ entfernter Hypophysentumor zu berücksichtigen gewesen. Heute bekam ich den Bescheid mit 80%, obwohl ich der Meinung war, dass ich allein für den BK 50% bekommen würde und mit 100% gerechnet hatte. Kennt sich hier vielleicht jemand aus und kann mir sagen, ob es sinnvoll ist Widerspruch einzulegen und wie man diesen begründen kann. Liebe Grüsse Birgit |
#19
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo Birgit,
es werden die vorhandenen Behinderungen nicht addiert; in der Regel wird die schwerste Erkrankung als höchster Maßstab genommen, der die anderen Behinderungen beinhaltet. Gelegentlich werden dann noch einmal 10 Prozent "draufgelegt", aber keinesfalls werden die Beeinträchtigungen prozentual addiert. Gruß Karin |
#20
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo Karin G.,
besten Dank für Deine Antwort. Da ich durch die bereits vorhandenen Beeinträchtigungen bereits erwerbsunfähig bin, hatte ich auf 100% gehofft und darauf, dass ich dann leichter meine Verlängerung der Erwerbsunfähigkeitsrente, die bis Sept. 2005 befristet ist, durch bekomme. Demnach ist ein Widerspruch nicht angebracht ? Gruß Birgit |
#21
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo Sterni und alle anderen Frauen,
bin für 5 Jahre auf 50% eingestuft wegen subcutaner Matektomie links ohne Lymphknotenbefall ( Entfernung von 27 Lymphknoten ). Vom Sozialdienst wurde mir gesagt, dass 50% bei Entfernung einer Brust die Regel sind. Allerdings wird nach den 5 Jahren überprüft und zurückgestuft auf 30%, wenn kein Rezidiv auftritt. 50% Behinderung bringen für Berufstätige 5 Urlaubstage im Jahr mehr, und ca. 550 €, die von der Steuer absetzbar sind. Überstunden sind im Übrigen nicht erlaubt, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des "Behinderten". Kündigung geht nur mit Zustimmung des Integrationsamtes. Das alles gilt aber nur ab 50% oder mehr. Notfalls würde ich Einspruch erheben, wenn es darunter ausfallen sollte. Es gibt da auch gesetzliche Regelungen! Die Nebenwirkungen der Behandlungen und die (für immer bleibenden) Beinträchtigungen durch die Lymphknotenentfernung bilden wir uns ja nicht nur ein. Psychische Faktoren interessieren sowieso niemanden. Also, nur nicht aufgeben, lieber x-mal nachfragen. liebe Grüße an alle Frieda |
#22
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Hallo Birgit,
ich kann dir da keinen Rat geben. Ich habe nur die Erfahrung, dass die Einstufung oft auch davon abhängig ist, welchen Sachbearbeiter du gerade bekommen hast. Ich kenne einen Mann, der hatte 80 Prozent (auch Krebs), bekam nach 5 Jahren 40 Prozent und nach Widerspruch dann 30 %. Meine Schwerbehindertenvertretung durchschaut das System auch nicht. Ich kenne eine Frau, die hat 100 Prozent und ein G in ihrem Ausweis (vorher hatte sie 50 %); sie hatte ein Rezidiv und es ging ihr zur Zeit der Antragstellung auf Verschlechterung durch die Chemo sehr schlecht. Seit 5 Jahren geht es ihr wunderbar, sie läuft und radelt täglich viele Kilometer und kommt mit ihrer Monatskarte von 5 Euro im Monat (Berlin) wirklich ganz schön 'rum. Ich freue mich für die Frau, es ist aber nicht die Regel. Liebe Grüße Karin |
#23
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Versorgungsamt/Grad der Behinderung
Die wichtigsten GdB-abhängigen Rechte und Nachteilsausgleiche
20 Teilnahme am Behindertensport; § 29 Abs 1 Nr 4 Buchst. f SGB I 30 / 40 Gleichstellung; § 2 Abs. 3 SGB IX Steuerfreibetrag 310 € bei GdB 30; § 33b EStG Steuerfreibetrag 430 € bei GdB 40; § 33b EStG 3 Tage Zusatzurlaub für Arbeiter eines Landes im öffentlichen Dienst; § 49 Abs 4 MTArb Kündigungsschutz bei Gleichstellung; § 2 Abs 3 SGB IX Grundsteuerermäßigung bei Rentenkapitalisierung nach dem BVG; § 36 GrStG 50 Schwerbehinderteneigenschaft; § 2 Abs. 2 SGB IX Steuerfreibetrag 570 € ; § 33b EStG Bevorzugte Einstellung, Beschäftigung; §§ 81, 122 SGB IX Kündigungsschutz; §§ 85 ff SGB IX Begleitende Hilfe im Arbeitsleben; § 102 SGB IX Freistellung von Mehrarbeit; § 124 SGB IX Zusatzurlaub von einer Arbeitswoche; § 125 SGB IX Schutz bei Wohnungskündigung; §§ 556a, 564b BGB Vorgezogene Pensionierung Beamter mit 60; § 42 Abs 4 BBG, Art. 56 Abs 5 BayBG Altersrente mit 60 bzw. 63; §§ 37, 236a SGB VI Befreiung von der Wehrpflicht; § 11 WehrpflichtG Stundenermäßigung bei Lehrern: 2 Std. / Woche Pflichtversicherung i. d. gesetzl. Kranken- u. Rentenversicherung für Behinderte in Werkstätten; SGB V u. SGB VI Besondere Fürsorge im öffentl. Dienst; Fürsorgeerlass FMBek. v. 8.8.90 Beitragsermäßigung bei Automobilclubs z.B. ADAC, DTC; Satzung des Clubs Ermäßigung des Flugpreises für BVG- / SVG-Beschädigte; Passagetarife der Lufthansa Kfz-Finanzierungshilfen für Berufstätige z.B. § 20 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-VO Abzugsbetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe: 924 €; § 33a Abs 3 EstG Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung bei Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 2.100 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz Freibetrag beim Wohngeld: GdB 50 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.200 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 1.2.93 Ermäßigung bei Kurtaxe; Ortssatzungen 60 Steuerfreibetrag 720 €; § 33b EStG 70 Steuerfreibetrag 890 €; § 33b EStG Werbungskostenpauschale: 0,30 €/km; § 9 Abs 2 EStG Abzugsbetrag für Privatfahrten: GdB 70 + Mz "G": bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG Stundenermäßigung bei Lehrern: 3 Std. / Woche 80 Steuerfreibetrag 1.060 €; § 33b EStG Abzugsbetrag für Privatfahrten: bis zu 3.000 km x 0,30 € = 900 €; § 33 EStG Freibetrag beim Wohngeld: GdB 80 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 11.04.2000 Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung: 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte 90 Steuerfreibetrag 1.230 €; § 33b EStG Freibetrag beim Wohngeld: GdB 90 + Pflegebedürftigkeit i.S.d. § 14 SGB XI: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001 Sozialtarif beim Telefon: Sprachbehinderung + GdB 90: Ermäßigung bei den Verbindungsentgelten bis zu 8,72 € netto monatlich im Rahmen des ISDN-Sozialtarifs und für Verbindungen im T-Net durch die Deutsche Telekom, wenn diese dauerhaft als Verbindungsnetzbetreiber voreingestellt ist Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte Stundenermäßigung bei Lehrern: 4 Std. / Woche 100 Steuerfreibetrag 1.420.- €; § 33b EStG Freibetrag beim Wohngeld: 1.500 €; Wohngeldgesetz i.d.F. v. 13.09.2001 Abzug eines Freibetrages bei der Einkommensermittlung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung : 4.500 €; § 24 Wohnraumförderungsgesetz Freibetrag bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer in bestimmten Fällen; § 13 Abs 1 Nr 6 ErbStG Vorzeitige Verfügung über Bausparkassen- bzw. Sparbeträge; Wohnungsbau-Prämiengesetz bzw. Vermögensbildungsgesetz Preisnachlass von D2-Vodafone für die D2-Classic-Karte |
#24
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AW: Versorgungsamt/Grad der Behinderung
hallo gast,
vielen dank für deine aufschlußreiche aufstellung, auch wennse schon letztes jahr von dir geschrieben wurde. wußtet ihr z.b., dasset bei d2 oder adac mit entsprechendem gdb nachlass gibt? also ich nicht, aber werd mich entsprechend erkundigen. was ich eigentlich wollte: (kurzfassung) 10/2000 bk, t2 m1 n0, ablatio, chemo - nach 2 monaten bescheid über gdb: 60% 10/2004 rezidiv - 30 bestrahlungen a 10 felder - nach 9 (NEUN!) monaten ablehnung einer neufeststellung, da - ich zitiere "eine wesentliche veränderung in den gesundheitlichen verhältnissen ... nicht festgestellt werden" kann. ich fasset nicht! ich kann die veränderung nämlich täglich spüren & sie geht mir auch nicht ausem kopf. schreibe gerade paralell meinen einspruch (aber nicht ohne glückwunsch zur hurtigen bearbeitung) & wollte nochma nachlesen, wat euch so passiert ist. habe jetzt schon diverse linx von euch nachgelesen, konnte aber nix speziell über gdb bei rezidiv finden. dachte jedenfalls schon, daß nach rezidiv & entsprechender behandlung, die wohl kaum ohne schäden abgeht, der gdb höher wäre oder? wie ist das bei euch? gruß von luci*katze |
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