AW: Ist es naiv, auf einen Schwerbehindertenausweis zu verzichten?
Hallo, Zusammen !
Von den GEZ-Gebühren und der Kfz.-Steuer wird man nur mit mit Behindertenausweis mit zusätzlichem Vermerk "RF" (GEZ-Geb.) oder "G" (Kfz.-Steuer) befreit. Diese Einträge bekommen BK-Patientinnen in den seltensten Fällen, denn der Eintrag "RF" besagt, dass man nicht nur vorübergehend schwer sehbehindert oder blind ist und das "G" besagt, dass man gehbehindert ist und das auch nicht nur vorübergehend.
Bei BK ohne Metastasen kann ein Behindertengrad bis zu 100 % in Frage kommen. Das ergibt sich z. B. aus der Tumorformel. Ich selber habe 100 %. Ersterkrankung 1993, brusterhaltend operiert, kein LK-Befall, keine Metastasen - 80 %. 1997 - 1. Lokalrezidiv - OP (brusterhl.)Chemotherapie, keine Veränderung GdB. 2002 - Rückstufung nach der Heilungsbewährung auf 60 %. 2003 - 2. Lokalrezidiv, Ablatio, Strahlentherapie, AHT Tamoxifen - kein LK-Befall, keine Metastasen - 100 % Schwerbehinderung. 2004 - 3. Lokalrezidiv - OP, Strahlentherapie, AHT - Arimidex, kein LK-Befall, keine Metastasen - keine Änderung GdB. 2007 - 4. Lokalrezidiv - OP, AHT-Faslodex, kein LK-Befall, keine Metastasen - Verlängerung Schwergehinderung auf 5 Jahre. Die Versorgungsämter stufen recht unterschiedlich ein. Da ist Vorsicht geboten.
Liebe Grüße
Regina Beate
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